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ZZV Kinder - Kieferorthopädische ´Mehrkosten´

(Frage vom 2011-09-27 20:05:27 - diese Frage wurde 1075 mal gelesen)

Ich möchte für meine Tochter eine ZZV abschließen, um bei einer eventuellen KFO Behandlung eine Auswahl der Behandlungsmöglichkeiten zu haben. Welche ´Mehrkosten´werden von der CSS übernommen? Werden z.B. Mini Brakets, ´unsichtbare Spangen´als medizinisch notwendig angesehen? Gibt es einen Katalog der anerkannten Maßnahmen?

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(Antwort vom: 2011-09-29 09:10:25 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

A)
gerade bei Kindern ist vor allem die Übernahme von kieferorthopädischen Behandlungen sinnvoll, weil diese einerseits hohe Kosten (ca. 3000 - 5000 Euro) verursachen und andererseits immer seltener von der GKV übernommen werden. Daher kommen für Kinder in erster Linie folgende Tarife in Betracht:

1. CSS ZahnarztPlus: Dieser übernimmt für KFO-Behandlungen 80% (ohne anfängliche Begrenzung!!!). Die CSS-Versicherung leistet sowohl dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse gar nicht leistet (KIG 2), als auch für private Mehrkosten, falls die gesetzliche Krankenkasse eine Standardbehandlung bezahlt (KIG 3-5 --> dann bezahlt die CSS-Versicherung bis zu 600 Euro pro behandeltem Kiefer).

2. Union ZahnPremium: Dieser Tarif leistet bei KFO-Behandungen grundsätzlich 90%; eine Voraussetzung – das 19. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein. Der Versicherer verlangt, dass die GKV-Leistungen nachgewiesen werden, leistet dann aber auch, wenn die GKV keine Leistung erbringt (z.B. bei KIG 2).

3. Signal A: Übernimmt für KFO-Behandlungen 50% pro Kalenderjahr begrenzt auf maximal 1280,- Euro (deckt also pro Jahr Kosten i.H. von 2560,- Euro ab; hier dann 50%). Die Signal leistet sowohl kassenunabhängig, wenn die GKV gar nicht leistet 50% der Gesamtkosten, aber auch 50% der evtl. zu tragenden Mehrkosten, falls die GKV nur einen Teil der Behandlung übernimmt.

ANMERKUNGEN zum Tarif Signal A:

1. Die Leistungsbegrenzung der Signal (1280,- Euro p.a.) reicht für KFO-Behandlungen i.d.R. gut aus, da diese nicht auf einmal komplett durchgeführt werden kann, sondern sich meist über mehrere Jahre erstreckt (und somit die Kosten verteilt werden).

2. Auch wenn die GKV eine Kostenzusage macht, d.h. dass Sie nicht alles alleine zahlen müssen, können u.U. privat zu tragende Mehrkosten in nicht unerheblichem Umfang entstehen. Ich habe mir das von einem KFO-Spezialisten erklären lassen - außerhalb der Kassenversorgung können Mehrkosten für alternative / moderne Behandlungsmethoden entstehen oder z.B. zusätzliche Leistungen wie regelmäßige Röntgenkontrollen anfallen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht trägt.


FAZIT:

Signal A beinhaltet zusätzlich zu den guten Zahnleistungen auch noch Ergänzungsleistungen, z.B. Heilpraktiker. Wer das gerne mitversichern möchte, ist somit bei der Signal sehr gut aufgehoben (alternativ wäre auch Signal B ohne Heilpraktiker möglich) - die besseren Zahnleistungen für Kinder hat allerdings der CSS ZahnarztPlus. Sehr interessant sind auch die Leistungen des Union ZahnPremium mit 90% Erstattung. Nachteilig wäre bei diesem Tarif allerdings anzumerken, dass keine Leistungen für Prophylaxe enthalten sind.

B)
Bei der CSS fallen unter die Mehrkostenvereinbarung KFO-Zusatzleistzungen. Voraussetzung ist eine medizinische Notwendigkeit. KFO-Zusatzleistungen sind z.B. Mini-Metall, farbige/farblose Bögen oder unsichtbare Zahnspange.


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)

(Antwort vom: 2011-10-19 15:56:25 )

Times are changing for the better if I can get this olnnie!

(Antwort vom: 2011-10-19 20:37:36 )

Hot damn, looking pretty uefsul buddy.

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