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Signal A - Max. Erstattung Implantat
Ich komme mit der Erstattungssumme aus den Tarifbestandteilen GE/GE-PLUS für Implantate nicht zurecht:
Nach der Wartezeit heisst es hier sind 30% des Rechnungsbetrages erstattbar und zwar in unbegrenzter Höhe. Warum heisst es in den Versicherungsbedingungen dann die Erstattung ist pro Implantat auf 1.000 € begrenzt? Wie passt das zusammen?
Bei einer mir vorliegenden Bewertung der Signal komme ich daher niemals auf die hier genannten 80% Erstattung.
Vielen Dank,
Sebastian Michel-Wildner
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Sehr geehrte/r Anfrager/in,
Signal A: Genaue Erstattung für Implantate, nach Wegfall der Begrenzung für Tarife GE/GEPlus, ab 5. Jahr zusammen mit Z50-3:
Sofern Tarife GE/EGPLus ab 1.1.2005 abgeschlossen wurden, ist die Erstattung bei Implantaten in folgender Weise begrenzt: Auf 6 Implantate pro Kiefer, also für beide Kiefer bis zu 12 Implantaten. Dabei wird der erstattungsfähige Betrages pro Implantat auf max. 1.000 Eur je Implantat begrenzt, was sich aber nur auf das reine Implantat bezieht, also auf alle Vorarbeiten, nicht auf die Krone!! Kosten des draufkommenden Zahnersatzes zählen also nicht dazu, d. h. die zum Implantat dazukommende Krone wird zusätzlich ohne Begrenzungen erstattet. Hinzu kommt: Bei Signal A/B wird dann ja noch zusätzlich aus dem Z50-3 für Implantate geleistet. Der Z50-3 begrenzt Implantatleistung pro Implantat nicht! Daher wird im Regelfall eine ganz vernünftige Kostendeckung ingesamt unterm Strich für Implantate bei Signal A erreicht.
Es gilt folgendes Erstattungsprinzip:
Bei 1.000 Eur Zahnersatz-Rechnung und 200 Eur Festzuschusserstattung von der Kasse, ergeben sich folgende prinzipiellen Erstattungswerte:
Signal A: (GE) 20 + (GE-Plus) 10 % von 1.000 € Rechnungsbetrag = 300 € + Kasse 200 € = 400 €. Restkosten 500 €, davon trägt der Z50-3 generell 50 %, daher 250 €, ingesamt 750 € Erstattung. FAZIT: Obwohl Kasse nur 20 % deckt, kommen Sie mit Signal A in diesem Beispielfall auf 75 % Gesamtkostendeckung.
Erstattungsbeispiel, das belegt, dass gute Erstattungswerte (trotz Begrenzung sh. oben) herauskommen, auch wenn Implantate mit dem Aufbau z.B. 2.000 Eur ingesamt kosten.
Ausgangswerte: Das Implantat kostet ohne Aufbau (Zahnersatz) 1.500 Eur. Der Zahnersatz 500 Eur. Summe = 2.000 Eur. Die Kasse zahlt von allem 350 Eur.
Für Signal A wäre somit folgende Berechnung der Erstattung richtig: (Annahme: 1 Implantat im 5. Versicherungsjahr)
Rechnungskosten Implantat ohne Aufbau 1500 EUR
Zahnersatz auf das Implantat 500 EUR
Erstattung nach Tarif 1. GE/GEPLUS -300 EUR da auf 1.000 EUR begrenzt (ohne Zahnersatz, der auf das Implantat kommt)
Erstattung nach Tarif 1. GE/GEPLUS -150 EUR 30 % von 500 EUR für den Zahnersatz der auf das Implantat kommt.
Festbetrag GKV (ca.) -350 EUR
ungedeckter Restbetrag 1200 EUR, Tarif 2 (50%) = -600 EUR (gesetzt dem Fall, dass dies die einzige Leistung des Versicherungsjahres ist.)
Handelt es sich um einen konkreten Fall? Wenn Sie bei uns (www.hanswaizmann.de) Kunde sind, genießen Sie den vollen WaizmannPro-Service. In diesem Fall können Sie Ihre Anfragen auch stets an info@hanswaizmann.de oder an ihre persönliche von uns erhaltene Emailadresse senden.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
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