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Dr. Stephan Ziegler, Zahnarzt in Berlin

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Dr. Mario Reipert, Zahnarzt in Siegen

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Knirscherschiene

(Frage vom 2011-11-23 18:22:02 - diese Frage wurde 560 mal gelesen)

Hallo, gibt es - außer Ergo - eine andere ZZV bei der eine bereits verordnete Knirscherschiene kein Problem darstellt, d.h. keine Leistungen werden dadurch ausgeschlossen (außer der Schiene selbst, natürlich)?

Ich möchte gerne eine Versicherung, die
-die obige Voraussetzung erfüllt,
-für Kieferorthopädie (Erwachsener) leistet
-ein fehlender Zahn kann mitversichert werden.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.


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(Antwort vom: 2011-11-24 11:56:07 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

bei Knirscherschiene ist der Tarif ERGO Direkt unsere Empfehlung, da eben nur die Schiene dann ausgeschlossen ist.

Bei Kieferorthopädie bei Erwachsenen ist zu beachten, dass hier die privaten Versicherer natürlich auch nur für Versicherungsfälle leisten, die während der laufenden Vertragslaufzeit eintreten. Ist also vor Vertragsabschluss schon eine Fehlstellung vorhanden und/oder KFO-Behandlung angeraten/geplant, dann ist das nicht mehr versicherbar. Hat man jedoch einen Tarif, der auch für KFO bei Erwachsenen leistet und es sollte sich über die Jahre während der Versicherungszeit eine medizinische Notwendigkeit für eine KFO-Behandlung ergeben, dann wäre diese entsprechend den Bedingungen erstattungsfähig.

Gleiches gilt natürlich auf für fehlende, nicht ersetzte Zähne.
Solange bei einem fehlenden, nicht ersetzten Zahn noch nichts angeraten/geplant ist, ist dieser bei manchen Versicherern versicherbar. Sollte dann später einmal während der Vertragslaufzeit eine medizinische Notwendigkeit für einen Ersatz entstehen (z.B. Zahn neben der Lücke muss entfernt werden), dann wäre das mitversichert.

Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)

(Antwort vom: 2011-11-24 12:30:07 )

es ist zwar eine Fehlstellung vorhanden, aber ich war beim Kieferorthopäde noch nie gewesen, d.h. in prinzip, "keiner davon weiß". Ist sie dann versicherbar?

(Antwort vom: 2011-11-25 10:37:48 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

Ich kann`s eigentlich nur noch mal wiederholen: Wenn der Versicherungsfall schon eingetreten ist, ist das nicht mehr versicherbar.

Wenn Sie jetzt z.B. einen Tarif abschließen, der auch für KFO bei Erwachsenen leistet, und dann z.B. ein Jahr nach Abschluss eine KFO-Maßnahme starten, ist zu erwarten, dass der Versicherer genau prüfen wird, wann die zu behandelnde Fehlstellung entstanden ist. Und wenn die dann bei dieser Überprüfung feststellen können, dass die Fehlstellung schon eindeutig vor Vertragsbeginn vorhanden war, kann es mit der Erstattung durchaus Probleme geben.


Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)


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