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Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.
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CMD in der Vergangenheit
Frage: schränkt meine Vorgeschichte auf irgendwelche Weise die künftigen Leistungen einer ZZV?
Ich habe jetzt vor eine ZZV abzuschliessen, möchte mich aber erst informieren.
Danke
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Sehr geehrte/r Anfrager/in,
a) eine solche Diagnose bringt tatsächlich Probleme mit sich. Es kommt nicht darauf an, ob die Dysfunktion Probleme bereitet oder nicht, sondern einzig und alleine darauf, ob eine Dysfunktion besteht oder nicht. Wenn das der Fall ist, ist der Versicherungsfall bereits eingetreten, unabhängig davon, ob die Dysfunktion behandelt werden muss oder nicht.
Abschließbar wäre in diesem Fall jedoch z.B. der ERGO Direkt DentiGent.
b) Sollte definitiv keine Dysfunktion mehr bestehen, dann müssten Sie sich das von Ihrem Zahnarzt schriftlich bestätigen lassen und das Schreiben zu den Versicherungsunterlagen nehmen, falls es später einmal zu Problemen kommen sollte. Grundsätzlich gibt es in diesem Fall dann keine Einschränkung mehr bei der Auswahl der Tarifen.
Bitte dann beim Beantragen der Unterlagen (Antrag und Infopaket) Ihren Fall schildern und hinzuschreiben, dass Sie eine schriftliche Bestätigung des Zahnarztes erhalten haben.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
"Abschließbar wäre in diesem Fall jedoch z.B. der ERGO Direkt DentiGent"
könnten Sie bitte das etwas konkretisieren? So weit ich weiß, "abschließbar" wäre (fast) jede beliebige Tarif; die Einschränkungen wären erst beim Versicherungsfall zu spüren. Jeder Versicherer nimmt die Beträge ja gerne.
Wie unterscheidet sich Ergo in diesem Zusammenhang von den anderen Tarifen?
Übrigens, Laut zuständigem Ärzteverband, 99% PatientenInnen sind vom CMD betroffen, mit oder ohne Beschwerden. Vom Glück können reden die, deren Arzt keine solche Diagnose, mangels Wissens, gestellt hat und den Weg zum privaten Zahnversicherung nicht erschwert hat.
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
die ERGO bietet mit dem DentiGent einen sehr leistungsstarken Tarif an, der aufgrund fehlender Gesundheitsfragen für jedermann abschließbar ist. In den Tarifbedingungen wird ganz klar ausgeschlossen, dass bereits vor Vertragsbeginn angeratene Maßnahmen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. So wie ich das gelesen habe, ist bei Ihnen jedoch nichts Konkretes angeraten.
Bei anderen Tarifen ist eine gestellte Diagnose ein bereits eingetretener Versicherungsfall.
Ich würde aber – sofern Sie den Tarif über uns abschließen möchten – beim Beantragen der Unterlagen den Kollegen der Antragsbearbeitung die Situation noch schildern und fragen, ob es auch bei der ERGO zu empfehlen wäre, eine schriftliche Bestätigung des Zahnarztes beizulegen. Die Kollegen wissen da am besten Bescheid.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

