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Dr. Mario Reipert, Zahnarzt in Siegen

Die Web-Seite "waizmanntabelle" informiert meine Patienten umfassend zu dem wichtigen Thema Zusatzve.... weiterlesen...

Ute Commentz, Zahnarzt in Hamburg

Für mein Praxisteam und mich ist es gut zu wissen, dass es eine zuverlässige Informationsquelle f.... weiterlesen...

Dr. med. dent. Thomas Herold, Zahnarzt in Essen

Fast täglich werden wir von unseren Patienten zum Thema Zahnzusatzversicherungen befragt und für v.... weiterlesen...

Michael Bauer Msc & Dr. Dr. Rolf Briant, Köln, Zahnarzt in 50672 Köln

In unserer Praxis mit dem Schwerpunkt Implantologie kommt von Patientenseite fast täglich die Frage.... weiterlesen...

Dr. Rolf Saatjohann, Zahnarzt in Horstmar

Immer wieder fragen Patienten nach, welche Zahnzusatzversicherung empfehlenswert ist. Leider ist die.... weiterlesen...

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CMD in der Vergangenheit

(Frage vom 2011-11-23 19:50:38 - diese Frage wurde 601 mal gelesen)

Es wurde bei mir vor einiger Zeit (4 Jahre) die CMD (Dysfunktion des Kauapparats) diagnosiert. Jetzt habe ich keine Beschwerden mehr und meine Ärztin sieht keinen weiteren Behandlungsbedarf - ein entsprechender Vermerk ist in meiner Patientenkarte eingetragen. Laut Aussage meiner Ärztin bin ich zu diesem Zeitpunkt völlig gesund.

Frage: schränkt meine Vorgeschichte auf irgendwelche Weise die künftigen Leistungen einer ZZV?

Ich habe jetzt vor eine ZZV abzuschliessen, möchte mich aber erst informieren.
Danke

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(Antwort vom: 2011-11-25 10:42:54 - schrieb www.hanswaizmann.de )


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

a) eine solche Diagnose bringt tatsächlich Probleme mit sich. Es kommt nicht darauf an, ob die Dysfunktion Probleme bereitet oder nicht, sondern einzig und alleine darauf, ob eine Dysfunktion besteht oder nicht. Wenn das der Fall ist, ist der Versicherungsfall bereits eingetreten, unabhängig davon, ob die Dysfunktion behandelt werden muss oder nicht.
Abschließbar wäre in diesem Fall jedoch z.B. der ERGO Direkt DentiGent.

b) Sollte definitiv keine Dysfunktion mehr bestehen, dann müssten Sie sich das von Ihrem Zahnarzt schriftlich bestätigen lassen und das Schreiben zu den Versicherungsunterlagen nehmen, falls es später einmal zu Problemen kommen sollte. Grundsätzlich gibt es in diesem Fall dann keine Einschränkung mehr bei der Auswahl der Tarifen.
Bitte dann beim Beantragen der Unterlagen (Antrag und Infopaket) Ihren Fall schildern und hinzuschreiben, dass Sie eine schriftliche Bestätigung des Zahnarztes erhalten haben.


Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

(Antwort vom: 2011-11-25 12:27:37 )

"Abschließbar wäre in diesem Fall jedoch z.B. der ERGO Direkt DentiGent"

könnten Sie bitte das etwas konkretisieren? So weit ich weiß, "abschließbar" wäre (fast) jede beliebige Tarif; die Einschränkungen wären erst beim Versicherungsfall zu spüren. Jeder Versicherer nimmt die Beträge ja gerne.

Wie unterscheidet sich Ergo in diesem Zusammenhang von den anderen Tarifen?

(Antwort vom: 2011-11-25 12:54:38 )

Übrigens, Laut zuständigem Ärzteverband, 99% PatientenInnen sind vom CMD betroffen, mit oder ohne Beschwerden. Vom Glück können reden die, deren Arzt keine solche Diagnose, mangels Wissens, gestellt hat und den Weg zum privaten Zahnversicherung nicht erschwert hat.

(Antwort vom: 2011-11-28 07:48:29 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

die ERGO bietet mit dem DentiGent einen sehr leistungsstarken Tarif an, der aufgrund fehlender Gesundheitsfragen für jedermann abschließbar ist. In den Tarifbedingungen wird ganz klar ausgeschlossen, dass bereits vor Vertragsbeginn angeratene Maßnahmen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. So wie ich das gelesen habe, ist bei Ihnen jedoch nichts Konkretes angeraten.

Bei anderen Tarifen ist eine gestellte Diagnose ein bereits eingetretener Versicherungsfall.

Ich würde aber – sofern Sie den Tarif über uns abschließen möchten – beim Beantragen der Unterlagen den Kollegen der Antragsbearbeitung die Situation noch schildern und fragen, ob es auch bei der ERGO zu empfehlen wäre, eine schriftliche Bestätigung des Zahnarztes beizulegen. Die Kollegen wissen da am besten Bescheid.


Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

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