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Hallo Herr Ferdinand, spät kommt er, aber er kommt - der Dank für Ihre prompte und sehr ausführliche Antwort. Nach ... weiterlesen...


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Guido Schwalm, Zahnarzt in Marburg

Bei der Fülle von privaten Zusatzversicherungen ist es selbst für zahnmedizinisches Fachpersonal n.... weiterlesen...

Dr. Stephan Ziegler, Zahnarzt in Berlin

Eigentlich sind mir Versicherungen ein Graus. Sie versprechen viel und halten wenig. Diese Erfahrung.... weiterlesen...

ZA Stefan Günther, Zahnarzt in Berlin

Als „Kassenzahnarzt“ kann ich meinen Patienten den vollen Umfang der in ihrem Falle notwendigen.... weiterlesen...

Ute Commentz, Zahnarzt in Hamburg

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Dr. Klaus-Dieter Bastendorf u. Dr. Clemens Schmid, Zahnarzt in Eislingen

Da sich immer mehr gesetzlich krankenversicherte Patienten eine hochwertige Versorgung beim Zahnarzt.... weiterlesen...

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Dürfen die Beiträge allein aufgrund des Älterwerdens bei Beitragserhöhungen bei Versicherung mit Altersrückstellungen steigen?

(Frage vom 2011-11-25 12:36:34 - diese Frage wurde 689 mal gelesen)

Hallo,
mir ist aufgefallen, dass ich nach einer Beitragserhöhung in meinem Tarif mit Alterrückstellungen mehr bezahlen soll als ein Neukunde, der meinem tariflichen Entrittsalter enspricht. Mein tarifliches Eintrittsalter ist also effektiv um über ein Jahr gestiegen. Ist sowas überhaupt erlaubt?
In den AGB des Versicherers steht:

Eine Erhöhung der Beiträge oder eine Verminderung der Leistungen des Versicherers wegen des Älterwerdens der versicherten Person ist jedoch während der Dauer des Vertragsverhältnisses ausgeschlossen, soweit eine Altersrückstellung zu bilden ist."

Die Hotline erläuterte mir, dass es sehr wohl sein könne, dass ich später als 60jähriger die Beiträge eines dann 59jährigen Neukunden zahlen könnte. Oder ich als 40jähriger Bestandskunde mehr als ein dann 41jähriger Neukunde. Weil nur pro Jahrgang kalkuliert würde und ich mich nicht mit einem heute Jüngeren meines Tarifeintrittsalters vergleichen dürfte. Das verstehe ich aber nicht. Der einzige Unterschied zwischen mir mit meinem tariflichen Einstiegsalter und einem Neukunden dieses Alters ist doch gerade, dass ich älter bin. Wenn also ein Unterschied gemacht wird, dann doch wohl offenbar aufgrund meines Alters. Wenn man die Leute verschiedener Jahrgänge ohnehin nicht vergleichen dürfte, wie sollte überhaupt dann irgendeine Tariferhöhung aufgrund des Älterwerdens möglich sein, welche durch die AGBs ausgeschlossen ist?
Kann mir jemand helfen, dies zu verstehen warum ich aufgrund meines Alters doch mehr bezahlen soll als ein aktueller Neukunde meines Tarifeintrittalters?

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(Antwort vom: 2011-11-28 08:11:53 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

Ich muss jetzt ehrlich gestehen, dass mir die Frage nicht ganz klar ist. Vielleicht geben Sie mir einfach noch mehr Informationen.
Wann genau haben Sie welchen Tarif abgeschlossen?

Falls Sie bei uns (www.hanswaizmann.de) Kunde sind, genießen Sie ja den vollen WaizmannPro-Service. Bitte schicken Sie uns in diesem Fall Ihre Anfrage an info@hanswaizmann.de oder an ihre persönliche von uns erhaltene Emailadresse. Bitte im Betreff Ihren Namen, Vornamen, Ihre Kundennummer bei uns und Ihre Versicherungsnummer mitteilen. Dann kann man das auch gleich immer nachschauen.



Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

(Antwort vom: 2011-11-28 10:47:14 )

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Die Frage war nur allgemeiner Natur und gilt für alle Zahnzusatzversicherungen mit Altersrückstellung. Das Verbot der Erhöhung der Beiträge wegen Älterwerdens entsprechen dem Wotlaut der Musterbedingungen des Verbandes der privaten Krankenversicherungen (MB/KK2009), welche alle Versicherungen in ihren Bedingungen übernommen haben. Es bedarf daher keiner individuellen Beratung über einen bestimmten Versicherungsvertrag. Gerne wiederhole ich meine Frage in anderen Worten, wenn es schwierig war diese zu verstehen.
Angenommen, ich schließe mit 25 Jahren eine Zahnzusatzversicherung ab. Nach fünf Jahren wird der Beitrag erhöht, allerdings nicht gleich für alle Tarifalter. Ich bin dann 30 und soll nach der Tariferhöhung dann 30 Euro/Monat zahlen. Ein Neukunde mit 25 Jahren soll nach der Erhöhung jedoch nur 20 Euro/Monat zahlen. Bisher war ich davon ausgegangen, dass ich mein Tarifeintrittsalter behalte und durch Erhöhungen weiterhin höchstens den Betrag zahle der dem Alter von 25 in der Beitragstabelle entspricht, ob mit oder ohne Erhöhung. Denn andernfalls wäre es doch eine Erhöhung nur aufgrund meines Alters, das sich ja von mir (30) und dem Neukunden (25)unterscheidet. Erhöhungen durch das Älterwerden sollten jedoch ausgeschlossen sein nach jedem Versicherungsvertrag "sofern eine Altersrückstellung zu bilden ist". Ich war davon ausgegangen das VB konform die komplzierte Berechnung von Erhöhungen so zu erfolgen hat, dass Erhöhungen aufgrund des Älterwerdens "nicht möglich" sind, d.h. ggf. auch wie die Altersrückstellungen und Kostensteigerungen irgendwie alle Versicherten eines Tarifes miteinbezogen werden müssen. Möglicherweise bin ich nicht der Erste oder einzige, der nach einer Erhöhung mehr bezahlen muss als ein Neukunde, der das gleiche Alter besitzt wie es meinem Tarifeintrittsalter (im obigen Fall also 25 Jahre)entspricht. Jedenfalls war es bei meiner Pflegezusatzversicherung der Fall, dass ich nach Erhöhung weiterhin den Beitrag gemäß meines Tarifeintrittsalters zu zahlen hatte, daher meine Frage.

(Antwort vom: 2011-11-28 12:35:57 )

genau das selbe Frage ich mich auch. Endlich mal jemand der meine Frage stellt. ich bin auch in eine Versicherung vor Jahren eingetreten mit Altersrückstellung und dachte auch das ich dem Alter des Eintritts weiterhin angehöre. Doch nun soll ich soviel zahlen wie jemand der jetzt neu eintritt und mein jetziges Alter besitzt. Das kann doch nicht sein, worin besteht dann der Sinn das ich frühzeitig in solch Versicherung eingestiegen bin?

(Antwort vom: 2011-11-29 10:36:08 - schrieb www.hanswaizmann.de )


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

ich muss leider gestehen, dass ich Ihnen die Frage nicht beantworten kann, weil ich es einfach nicht weiß. Ich habe mal nachgefragt, bekomme aber auch keine konkrete Antwort.

Es ist halt so:
Angenommen man hat mit 25 Jahren abgeschlossen. 5 Jahre war der Beitrag auch gleich, dann kommt eine Anpassung mit 30 Jahren und der jüngere Versicherungsnehmer mit 25 Jahren zahlt weniger.
Es müsste also so sein, dass der 25-Jährige neue Kunde den neuen Beitrag für 25jährige bekommt und für den Altkunden genau der gleiche Beitrag gilt, da sein Eintrittsalter ja auch 25 Jahre war.

Um das aber genau nachprüfen zu können müssten wir den Tarif wissen und dann mit der Versicherung darüber reden. Sind Sie bei uns Kunde? Dann wenden Sie sich doch bitte an die Kollegen mit Ihrer persönlichen Emailadresse oder direkt an info@hanswaizmann.de


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)

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