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Das sagt
Christian Lemmer - Bitte anonym halten über hanswaizmann.de:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute den ausgefüllten Antrag an sie zurückgeschickt. Meine Wahl ist auf de ...
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Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.
Als „Kassenzahnarzt“ kann ich meinen Patienten den vollen Umfang der in ihrem Falle notwendigen.... weiterlesen...
Viele Patienten sind unsicher ob und wenn ja welche Zusatzversicherung sie abschließen sollen. Da .... weiterlesen...
Da sich immer mehr gesetzlich krankenversicherte Patienten eine hochwertige Versorgung beim Zahnarzt.... weiterlesen...
In unserer Praxis mit dem Schwerpunkt Implantologie kommt von Patientenseite fast täglich die Frage.... weiterlesen...
ich verlinke die Waizmann-Tabelle, weil sie hilft, Licht ins Dickicht des Kleingedruckten der Versic.... weiterlesen...
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Zahnarztwechsel
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Sehr geehrte/r Anfrager/in,
warum fragen Sie das?
Grundsätzlich ist es natürlich so, dass der Versicherer insbesondere bei Ersterstattungen und auch bei sehr umfangreichen Erstattungen genau prüft, ob der Versicherungsfall auch wirklich erst nach Vertragsabschluss eingetreten ist. Um dies zu überprüfen wird häufig nicht nur der aktuelle Zahnarzt angeschrieben.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
Ich frage, weil ich einmal meine damalige Zahnärtztin nach verschiedenen Möglichkeiten, wie ich meine Zähne erneuern könnte gefragt habe. Dabei habe ich betont, dass ich absolut unverbindlich frage und, dass ich über eine private ZZV denke.
Es ist auch aus ihrer Sicht nichts konkretes nötig/geplant/angeraten, lediglich verschiedene Möglichkeiten für die Zukunft wurden besprochen.
Trotzdem, hat sie unser Gespräch in meine Patientenkarte eingetragen.
Als ich davon erfuhr, habe ich mit ihr sofort verabschiedet und einen anderen ZA gesucht. Jedoch, diese "versaute" Patientenkarte ist bei ihr geblieben.
Ich möchte eine private ZZV abschließen, fürchte jedoch, dass aufgrund dieses Gespräches mit der ZA, fast alle Zähne von den Leistungen ausgeschlossen werden. Falls das tatsächlich so wäre, mach die Versicherung für mich keinen Sinn.
Wie sehen Sie das?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
wenn Ihnen ein Zahnarzt Behandlungen konkret angeraten hat und diese auch in der Akte entsprechend vermerkt hat, dann sind das angeratene Versicherungsfälle. Die Versicherung wird unter Umständen auch den „alten“ Zahnarzt anschreiben.
Wenn es nur allgemeine Beratungen waren, ist das was anderes. Vielleicht sollten Sie die Zahnärztin noch mal anrufen und fragen, was genau vermerkt wurde. Vielleicht betrifft es ja nur ein oder zwei Zähne konkret.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
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