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Dr. med. dent. Thomas Herold, Zahnarzt in Essen

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Zahnarztwechsel

(Frage vom 2011-11-25 14:04:50 - diese Frage wurde 850 mal gelesen)

ich habe häufiger meine Zahnärzte gewechselt; seit etwa 2 Jahren bin ich einem treu. Wenn ich jetzt eine private ZZV abschließe, wird der Versicherer im Versicherungsfall ALLE meine vorherige Zahnärzte befragen, bzw. Patientenkarten von ALLEN anfordern oder werden sie sich nur auf meinen jetzigen Zahnarzt begrenzen? Wie sieht das in der Praxis aus?


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(Antwort vom: 2011-11-28 08:23:59 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

warum fragen Sie das?

Grundsätzlich ist es natürlich so, dass der Versicherer insbesondere bei Ersterstattungen und auch bei sehr umfangreichen Erstattungen genau prüft, ob der Versicherungsfall auch wirklich erst nach Vertragsabschluss eingetreten ist. Um dies zu überprüfen wird häufig nicht nur der aktuelle Zahnarzt angeschrieben.



Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

(Antwort vom: 2011-11-29 15:46:46 )

Ich frage, weil ich einmal meine damalige Zahnärtztin nach verschiedenen Möglichkeiten, wie ich meine Zähne erneuern könnte gefragt habe. Dabei habe ich betont, dass ich absolut unverbindlich frage und, dass ich über eine private ZZV denke.
Es ist auch aus ihrer Sicht nichts konkretes nötig/geplant/angeraten, lediglich verschiedene Möglichkeiten für die Zukunft wurden besprochen.
Trotzdem, hat sie unser Gespräch in meine Patientenkarte eingetragen.
Als ich davon erfuhr, habe ich mit ihr sofort verabschiedet und einen anderen ZA gesucht. Jedoch, diese "versaute" Patientenkarte ist bei ihr geblieben.
Ich möchte eine private ZZV abschließen, fürchte jedoch, dass aufgrund dieses Gespräches mit der ZA, fast alle Zähne von den Leistungen ausgeschlossen werden. Falls das tatsächlich so wäre, mach die Versicherung für mich keinen Sinn.
Wie sehen Sie das?

(Antwort vom: 2011-11-30 10:28:11 - schrieb www.hanswaizmann.de )



Sehr geehrte/r Anfrager/in,

wenn Ihnen ein Zahnarzt Behandlungen konkret angeraten hat und diese auch in der Akte entsprechend vermerkt hat, dann sind das angeratene Versicherungsfälle. Die Versicherung wird unter Umständen auch den „alten“ Zahnarzt anschreiben.

Wenn es nur allgemeine Beratungen waren, ist das was anderes. Vielleicht sollten Sie die Zahnärztin noch mal anrufen und fragen, was genau vermerkt wurde. Vielleicht betrifft es ja nur ein oder zwei Zähne konkret.



Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)

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