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3058 echte Kundenbewertungen
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Das sagen Kunden über uns
Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.
Hallo Herr Ferdinand,
spät kommt er, aber er kommt - der Dank für Ihre prompte und sehr ausführliche Antwort.
Nach ...
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Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.
Viele Patienten sind unsicher ob und wenn ja welche Zusatzversicherung sie abschließen sollen. Da .... weiterlesen...
ich verlinke die Waizmann-Tabelle, weil sie hilft, Licht ins Dickicht des Kleingedruckten der Versic.... weiterlesen...
Unseres Erachtens hat sich die "Waizmann- Tabelle" inzwischen als Marktführer im Vergleich und der .... weiterlesen...
Eigentlich sind mir Versicherungen ein Graus. Sie versprechen viel und halten wenig. Diese Erfahrung.... weiterlesen...
Bei der Fülle von privaten Zusatzversicherungen ist es selbst für zahnmedizinisches Fachpersonal n.... weiterlesen...
hier finden Sie weitere Stimmen...Insider-Hinweise:
- Schließen Sie keine Versicherung ohne Vorab-Annahmecheck eines unabhängigen Experten ab. Vermeiden Sie unnötige Antragsablehnungen durch unseren Vorab-Annahmecheck! Lesen Sie hier mehr dazu...
- Was passiert wenn eine Versicherung einen Zahnarzt-Befund anfordert...
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Wechsel Zahnzusatzversicherung Debeka AZ plus
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Sehr geehrte/r Anfrager/in,
Debeka AZ Plus erstattet Ihnen hochwertige Leistungen über den gesetzlichen Rahmen hinaus: Sie erhalten zusätzlich zu Ihrem gesetzlichen Versicherungsschutz 30% Leistung für Zahnersatz auf privatzahnärztlichem Niveau. Tarife mit 20, 30% Leistungszusage sind allerdings unserer Meinung nach unzureichend.
Es gibt hier so einige Tarife, die hier eine bessere Empfehlung darstellen können. Ich möchte Sie daher gerne einfach mal auf unseren Online-Beitragsrechner auf www.hanswaizmann.de verweisen. Mittels diesen können Sie sich jederzeit und unverbindlich die zu zahlenden monatlichen Beiträge der von uns empfohlenen Tarife berechnen.
Und der Online-Rechner kann noch mehr. Aufgrund der Beantwortung von Gesundheitsfragen (solange Sie nur eine Berechnung durchführen, können Sie die Angaben auch einfach mal schätzen; nicht alle sind für jeden Tarif relevant) ermittelt der Online-Rechner auch gleich, ob ein Tarif für Sie abschließbar ist oder nicht.
Zudem finden Sie im Ergebnis umfangreiche Leistungsbeschreibungen der einzelnen Tarife.
Sollte ein Wechsel in Betracht kommen, muss bitte unbedingt beachtet werden:
1. Sind Sie aktuell in zahnärztlicher Behandlung oder ist eine solche vom Zahnarzt angeraten / geplant? Sofern Sie diese Frage mit Ja beantworten, sollten Sie diese anstehenden Maßnahmen erst soweit durchführen lassen, dass auf absehbare Zeit keine weiteren Maßnahmen mehr anstehen, d.h. Sie sollten soweit möglich nötige Sanierungen noch mit der alten Zahnzusatzversicherung abrechnen. Erst wenn vorerst keine Maßnahmen beim Zahnarzt angeraten sind, ist es sinnvoll über einen Tarif-wechsel nachzudenken. Zusätzlich genau ansehen, ob und wie lange die Leistungen beim besseren Angebot in den ersten Jahren begrenzt sind und natürlich die übliche 8-monatige Wartezeit, in der gar keine Leistungen möglich sind beachten. Deshalb kann eine neue Versicherung z.B. zum 31.12. gekündigt werden und eine neue evtl. schon etwas früher starten z.B. schon 1.5. desselben Jahres.
Sofern also Behandlungen in nächster Zeit geplant sind, sollten diese auf jeden Fall noch über die bestehende Versicherung abgewickelt werden, damit es nicht zu Problemen kommt.
2. Faustregel: Kündigen Sie niemals den bestehenden Versicherungsschutz, solange Sie den neuen Tarif noch nicht „in der Tasche“, also die Versicherungspolice vorliegen haben. Das könnte sonst zu bösen Überraschungen führen, wenn der bestehende Tarif bereits gekündigt ist und ein neuer Abschluss dann doch nicht realisiert werden kann. Am besten beantragen Sie rechtzeitig vor dem möglichen Kündigungstermin Ihrer „ alten „ Versicherung, die neue Bessere. Sobald Sie die Zusage
der Leistung schriftlich in Form des Versicherungsscheines erhalten haben, können Sie den bisherigen Schutz kündigen. Kurzfristige Überschneidungen (vgl. auch Hinweis Nr. 1) sind zulässig und sogar sinnvoll.
3. Ist ein Neuabschluss bei einem besseren Anbieter überhaupt noch möglich?
Führen Sie bitte unter www.hanswaizmann.de eine Berechnung durch - dort wird direkt online angezeigt, ob ein Abschluss möglich ist.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
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