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Lob zum ARAG Z100 und den Leistungen von Waizmann (gerne auch zur Veröffentlichung):
Nie ist es wichtiger gewesen als ...
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Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.
Bei der Fülle von privaten Zusatzversicherungen ist es selbst für zahnmedizinisches Fachpersonal n.... weiterlesen...
Eigentlich sind mir Versicherungen ein Graus. Sie versprechen viel und halten wenig. Diese Erfahrung.... weiterlesen...
Viele Patienten sind unsicher ob und wenn ja welche Zusatzversicherung sie abschließen sollen. Da .... weiterlesen...
„Wir vom Team Zahnplanet, der Zahnarztpraxis für Kinder in München, empfehlen die Waizmanntabell.... weiterlesen...
Immer wieder fragen Patienten nach, welche Zahnzusatzversicherung empfehlenswert ist. Leider ist die.... weiterlesen...
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Zahnzusatzversicherung möglich/sinnvoll?
ich habe mir bei einem Sportunfall einen Zahn so abgebrochen, dass dieser gezogen werden musste. Ausserdem sind dabei zwei danebenliegende Kronen teilweise abgebrochen, so dass diese ersetzt werden müssen.
Ich habe nun ein Provisorium bekommen. Eine Versorgung mit zwei neuen Kronen, sowie einem Aufbau für die neu entstandene Zahnlücke wird im Januar erfolgen, wenn alles soweit verheilt ist.
Ist es unter diesen Umständen möglich, zum 1. Januar eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, die die Kosten für die auf mich zukommende Behandlung (zumindest anteilig) übernimmt?
Ich wäre generell auch an weiteren Zusatzleistungen interessiert, der Vergleich hat mir bei meinen Eingaben die Signal A angegeben. Wäre es möglich diese nun abzuschließen und im Januar Leistungen zu bekommen?
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Sehr geehrte/r Anfrager/in,
A)
ein wichtiges Versicherungsprinzip lautet:
Für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungs-/Schadensfälle gibt es keine Leistung. Man muss also rechtzeitig versichert sein, damit der danach eintretende Schaden eben auch gedeckt ist.
Bezogen auf Zahnarzt-Zusatzversicherungen bedeutet das:
Sofern vor Vertragsbeginn eine zahnärztliche Maßnahme schon konkret am laufen war oder konkrete Maßnahmen angeraten sogar geplant waren, gibt es auch nach Ablauf der obligaten Wartezeit (üblicherweise) von 8 Monaten für den insoweit schon vor Vertragsbeginn eben eingetretenen Schadenfall keine Leistungen des Versicherers.
B)
Der Ausdruck „Provisorium“ macht deutlich, dass hier die Behandlung noch nicht vollständig erfolgreich abgeschlossen ist. Ein Provisorium ist eine Zwischenlösung, danach geht es mit der Behandlung noch weiter. Erst wenn ein Zahn so behandelt ist, dass die Behandlung als erfolgreich abgeschlossen bezeichnet werden kann, kann er auch mitversichert werden. Andernfalls ist es eine noch laufende Behandlung, da es ja noch weitergeht mit der Behandlung.
C)
Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist auch zum jetzigen Zeitpunkt möglich. Da im Moment eine Behandlung läuft, ist allerdings die Auswahl der möglichen Tarife etwas eingeschränkt, da nur dort ein Abschluss (unkompliziert) möglich ist, wo keine Gesundheitsfragen gestellt werden. Interessante Tarife sind hier z.B. ERGO Direkt DentiGent oder auch Signal A (wenn man Leistungen für Heilpraktiker auch wünscht) oder Signal B. Aber natürlich gilt auch bei diesen vorgeschlagenen Tarifen das unter A) und B) Geschriebene. Leistungen gibt es also nur für Versicherungsfälle, die nach Vertragsabschluss neu eintreten.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)

