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Dr. Rolf Saatjohann, Zahnarzt in Horstmar

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Tarif prodent / Central

(Frage vom 2012-01-17 15:05:10 - diese Frage wurde 875 mal gelesen)

Hallo,

ich interessiere mich für den Tarif prodent der Central Krankenversicherung. Was ich nicht verstehe ist die gestaffelte Summenbegrenzung. Mal ist die Rede von 2.500 € in den ersten Jahren (1.-2.Jahr), dann wieder 7.500 € im 1- bis 6.Jahr. Wann gilt welche Summenbegrenzung? Wenn ich im ersten Jahr eine Behandlung von mehr als 2500 € habe, heißt das, dass ich für die ersten beide Jahre gesperrt bin? Sinn würde das nicht machen, da in der AVB auch von 7500 € in den ersten 6 Jahre die Rede ist.

Vielleicht können Sie mich aufklären.

Vielen Dank!

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(Antwort vom: 2012-01-18 09:57:43 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

der Tarif Central prodent ist ein Tarif, der sehr gut im Bereich Zahnersatz leistet, nicht allerdings den Bereich Zahnbehandlung umfangreich abdeckt. Das bitte unbedingt beachten.

Hier der Tarif kurz zusammegefasst:

1.1 Zahnersatz (Implantate, Prothesen), Zahnkronen, Inlays

Aufwendungen für Zahnersatz, Zahnkronen sowie Inlays werden nach Tarif prodent unter Anrechnung der Vorleistung der GKV und einer ggf. vorhandenen weiteren Zahnersatzzusatzversicherung, die zunächst in Anspruch zu nehmen ist, zu 90 % des Rechnungsbetrages übernommen. Erbringt die GKV keine Leistung (Behandlung durch Zahnarzt ohne Kassenzulassung; Chipkarte wird nicht abgegeben), beträgt der Erstattungssatz 50 % anstelle von 90 %.
Der Umfang der Versicherungsleistungen für Zahnersatz, Zahnkronen und Inlays ist in den ersten sechs Jahren nach Versicherungsbeginn
begrenzt auf:
• • € 2.500 im Zeitraum der ersten zwei Jahre nach Versicherungsbeginn im Tarif prodent,
• • € 5.000 im Zeitraum der ersten vier Jahre nach Versicherungsbeginn im Tarif prodent,
• • € 7.500 im Zeitraum der ersten sechs Jahre nach Versicherungsbeginn im Tarif prodent.
Ab dem siebten Jahr nach Versicherungsbeginn im Tarif prodent sowie bei unfallbedingter zahnärztlicher Behandlung entfällt die summenmäßige Begrenzung der Versicherungsleistungen.

Wenn Sie z.B. in den ersten beiden Jahren eine Behandlung machen lassen, die grundsätzlich eine Erstattung von 2600.- EURO ermöglichen würde, würden dennoch aufgrund der Summenbegrenzung „nur“ 2500.- erstattet werden. Wenn Sie z.B. erst im 3. Versicherungsjahr eine Behandlung machen lassen, die grundsätzlich eine Erstattung von 2600.- EURO ermöglicht und es ist in den ersten beiden Jahren noch nichts erfolgt, dann ist diese Summe innerhalb der Begrenzungen, da es ja heißt: begrenzt auf max. 5000.- EURO im Zeitraum der ersten vier Jahre nach Versicherungsbeginn.


1.2 Plastische Zahnfüllungen
Aufwendungen für plastische Zahnfüllungen (insbesondere Kunststoff-Füllungen) werden nach Tarif prodent unter Anrechnung der orleistung der GKV zu 90 % des Rechnungsbetrages übernommen. Die Versicherungsleistungen sind begrenzt auf einen Erstattungsbetrag
von € 75 je Zahnfüllung einschließlich vorbereitender und begleitender zahnärztlicher Maßnahmen.

Hat der Versicherte in der GKV einen Selbstbehalt gemäß § 53 SGB V vereinbart, zählt dieser zu den anrechenbaren Vorleistungen der GKV.

Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)

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