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Das sagen Kunden über uns
Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.
Lieber Hr. Weizmann,
zunächst möchte ich Ihnen ein Kompliment zu Ihren Internetseiten machen: Ausführlich, informat ...
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Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.
Als „Kassenzahnarzt“ kann ich meinen Patienten den vollen Umfang der in ihrem Falle notwendigen.... weiterlesen...
Bei der Fülle von privaten Zusatzversicherungen ist es selbst für zahnmedizinisches Fachpersonal n.... weiterlesen...
Die Web-Seite "waizmanntabelle" informiert meine Patienten umfassend zu dem wichtigen Thema Zusatzve.... weiterlesen...
Fast täglich werden wir von unseren Patienten zum Thema Zahnzusatzversicherungen befragt und für v.... weiterlesen...
Unseres Erachtens hat sich die "Waizmann- Tabelle" inzwischen als Marktführer im Vergleich und der .... weiterlesen...
hier finden Sie weitere Stimmen...Insider-Hinweise:
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"Behandlung angeraten", Patientenakte und Vergütung
ich bekam vor langer Zeit(2004) an einem Zahn eine Wurzelbehandlung und eine Krone. Im Jahr 2008 schloss ich eine ZAhnzusatzversicherung ab. Der überkronte ZAhn musste in 2010 entfernt werden und ein Implantat gesetzt. Nach Auskunft der Versicherung damals reichte es, dass der Zahn bei Vertragsbeginn bzw. während der Wartezeit vorhanden war und keine Behandlung geplant war (zu erkennen an einem HKP) bzw. konkret angeraten worden war.
Jetzt fordert die Versicherung zusätzlich zu den Unterlagen meines aktuellen Zahnarztes bei dem ich seit 2008 bin auch die des vergangenen ZAhnarztes an.
Dazu habe ich mehrere Fragen: Selbstverständlich bin ich bereit, die notwendigen Informationen zu liefern. Die Versicherung forderte aber den Zahnarzt zur Zusendung der kompletten PAtientenakte auf, wovon dieser mir abriet, weil dort jede Menge andere persönliche sensible Angaben vermekrt sind, die weder mit dieser Zahnbehandlung noch mit ZAhnersatz allgemein in Verbindung stehen. Soll ich mir die Akte selbst zusenden lassen und die relevanten Auszüge übermitteln? Gibt es dazu ein Gerichtsurteil?
Wer zahlt den ZAhnarzt für das Ausfüllen des beiliegenden sehr umfangreichen Fragebogens (veranschlagte Zeitdauer eine Stunde)?
Was bedeutet konkret "eine Behandlung angeraten"? Der Zahn machte 2004 Probleme, weshalb die Krone gesetzt wurde (diese wurde auf Garantie in 2008 ein Mal erneuert). Zu diesem Zeitpunkt wurdde mir nicht geraten, den Zahn ziehen zu lassen, sondern die Krone als Mittel der Wahl eingesetzt. Nun ist aber bei einem geschädigten Zahn nicht sicher, ob diese Krone ewig hält. NAch allem, was ich in letzter Zeit über ZAhnzusatzversicherungen lesen musste, scheinen diese sich häufig darauf zu berufen, dass man seine Auskunftspflichten in einem solchen Falle verletzten würde. Die Frage der Selbstauskunft lautet aber: ISt eine Behandlung konkret geplant bzw. angeraten worden bzw. fehlt der entsprechende ZAhn. Wenn diese wahrheitsgemäß beantwortet wurde, dann müsste die Versicherung doch leisten, wenn ein Zahn, der stark beschädigt war sich im LAufe der Jahre weiter verschlimmert und dann eine andere Behandlung als bisher angeraten wird. Oder wird der ZAhn bereits ausgeschlossen, nur weil das Risiko besteht, dass die Krone nicht ewig halten werde und man eventuell irgendwann ein Implantat brauchen würde?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte/r Anfrager/in,
a) wenn Sie bei uns (www.hanswaizmann.de) Kunde sind, genießen Sie ja den vollen WaizmannPro-Service. Bitte schicken Sie uns in diesem Fall Ihre Anfrage an info@hanswaizmann.de oder an ihre persönliche von uns erhaltene Emailadresse. Bitte im Betreff Ihren Namen, Vornamen, Ihre Kundennummer bei uns und Ihre Versicherungsnummer mitteilen.
b) Wenn Sie woanders abgeschlossen haben, sollten Sie sich an Ihren Vertreter oder Makler wenden. Der wurde ja für den Abschluss auch bezahlt und dementsprechend muss der sich dann auch um Ihre Fragen bzw. um Ihre Betreuung kümmern.
Sollten Sie jedoch von Ihrem Vertreter oder Makler keine oder nur unzureichende Hilfe erhalten, dann melden Sie sich bitte erneut.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
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