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der 1. Versicherungsvergleich mit Kundenbewertungen
Das sagen Kunden über uns
Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich finde Ihre Seite sehr informativ und habe Sie eben genutzt, um einen Antrag anzufor ...
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Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.
Als „Kassenzahnarzt“ kann ich meinen Patienten den vollen Umfang der in ihrem Falle notwendigen.... weiterlesen...
Viele Patienten sind unsicher ob und wenn ja welche Zusatzversicherung sie abschließen sollen. Da .... weiterlesen...
Für mein Praxisteam und mich ist es gut zu wissen, dass es eine zuverlässige Informationsquelle f.... weiterlesen...
Eigentlich sind mir Versicherungen ein Graus. Sie versprechen viel und halten wenig. Diese Erfahrung.... weiterlesen...
Immer wieder fragen Patienten nach, welche Zahnzusatzversicherung empfehlenswert ist. Leider ist die.... weiterlesen...
hier finden Sie weitere Stimmen...Insider-Hinweise:
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Sonderkündigungsrecht
da der Beitrag für meine Zahnzusatzversicheung zum 01.01.2012 erhöht wurde, besteht ein Sonderkündigungsrecht bis zum 29.02.2012 zum 01.01.2012. Ich hätte dazu eine Frage: bei mir musste letztes Jahr ein Zahn überkront werden. Den Antrag auf Erstattung habe ich bei der CSS bereits im Juni 2011 eingereicht. Die Prüfung, ob ein Erstattungsanspruch besteht, hatte jedoch sehr lange gedauert, so dass ich den Zahn überkronen lassen habe und erstmal die Kosten selbst bezahlt habe (Die Zahnarztrechnung ist von Oktober 2011). Ende Dezember 2011 bekam ich dann Bescheid, dass die Kosten von der CSS bis zu einer Höhe von 90 % übernommen werden. Daraufhin habe ich die Rechnung eingereicht und am 15. Januar 2012 den Betrag auf mein Konto überwiesen bekommen. Ich möchte jetzt vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen und meine Zahnzusatzversicherung kündigen. Wie sieht es denn jetzt mit dem Erstatteten Betrag aus? Die Zahnbehandlung war ja im Jahr 2011, die Zusage der Kostenübernahme auch Ende 2011, die Überweisung auf mein Konto jedoch im Januar 2012. Muss ich den bereits Erstatteten Betrag im Falle einer Kündigung zurückzahlen?
Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
H. Maier
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Sehr geehrte/r Anfrager/in,
ausschlaggebend ist das Behandlungsdatum - nicht das Rechnungsdatum oder der Zeitpunkt der Einreichung. Wenn die Behandlung in 2011 war, fällt das in die Versicherungszeit, selbst, wenn die Rechnung erst in 2012 eingereicht wurde und der Vertrag dann rückwirkend zum 01.01.2012 gekündigt wird.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)

