Zahnzusatzversicherungen "200 % sicher" beantragen
Sicherere und schnellere Erstattung durch die (kostenlosen) WaizmannPro Schutzbrief-Leistungen.
           


Bewertungen


3058 echte Kundenbewertungen
der 1. Versicherungsvergleich mit Kundenbewertungen


Das sagen Kunden über uns
Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.

Hallo Frau Waizmann, hallo Herr Waizmann, kurzes Feedback für Sie bezüglich meiner Anfrage im unten genannten Fall. ... weiterlesen...


Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.

Dr. med. dent. Thomas Herold, Zahnarzt in Essen

Fast täglich werden wir von unseren Patienten zum Thema Zahnzusatzversicherungen befragt und für v.... weiterlesen...

Dr. Stephan Ziegler, Zahnarzt in Berlin

Eigentlich sind mir Versicherungen ein Graus. Sie versprechen viel und halten wenig. Diese Erfahrung.... weiterlesen...

Zahnplanet, Zahnarztpraxis für Kinder, Zahnarzt in 80801 München

„Wir vom Team Zahnplanet, der Zahnarztpraxis für Kinder in München, empfehlen die Waizmanntabell.... weiterlesen...

Michael Bauer Msc & Dr. Dr. Rolf Briant, Köln, Zahnarzt in 50672 Köln

In unserer Praxis mit dem Schwerpunkt Implantologie kommt von Patientenseite fast täglich die Frage.... weiterlesen...

Dr. Klaus-Dieter Bastendorf u. Dr. Clemens Schmid, Zahnarzt in Eislingen

Da sich immer mehr gesetzlich krankenversicherte Patienten eine hochwertige Versorgung beim Zahnarzt.... weiterlesen...

hier finden Sie weitere Stimmen...

Insider-Hinweise:

  1. Schließen Sie keine Versicherung ohne Vorab-Annahmecheck eines unabhängigen Experten ab. Vermeiden Sie unnötige Antragsablehnungen durch unseren Vorab-Annahmecheck! Lesen Sie hier mehr dazu...
  2. Was passiert wenn eine Versicherung einen Zahnarzt-Befund anfordert...




Sonderkündigungsrecht

(Frage vom 2012-01-25 14:45:46 - diese Frage wurde 2456 mal gelesen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

da der Beitrag für meine Zahnzusatzversicheung zum 01.01.2012 erhöht wurde, besteht ein Sonderkündigungsrecht bis zum 29.02.2012 zum 01.01.2012. Ich hätte dazu eine Frage: bei mir musste letztes Jahr ein Zahn überkront werden. Den Antrag auf Erstattung habe ich bei der CSS bereits im Juni 2011 eingereicht. Die Prüfung, ob ein Erstattungsanspruch besteht, hatte jedoch sehr lange gedauert, so dass ich den Zahn überkronen lassen habe und erstmal die Kosten selbst bezahlt habe (Die Zahnarztrechnung ist von Oktober 2011). Ende Dezember 2011 bekam ich dann Bescheid, dass die Kosten von der CSS bis zu einer Höhe von 90 % übernommen werden. Daraufhin habe ich die Rechnung eingereicht und am 15. Januar 2012 den Betrag auf mein Konto überwiesen bekommen. Ich möchte jetzt vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen und meine Zahnzusatzversicherung kündigen. Wie sieht es denn jetzt mit dem Erstatteten Betrag aus? Die Zahnbehandlung war ja im Jahr 2011, die Zusage der Kostenübernahme auch Ende 2011, die Überweisung auf mein Konto jedoch im Januar 2012. Muss ich den bereits Erstatteten Betrag im Falle einer Kündigung zurückzahlen?

Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

H. Maier

Antwort oder Kommentar schreiben dazu
(Antwort vom: 2012-01-26 11:03:55 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

ausschlaggebend ist das Behandlungsdatum - nicht das Rechnungsdatum oder der Zeitpunkt der Einreichung. Wenn die Behandlung in 2011 war, fällt das in die Versicherungszeit, selbst, wenn die Rechnung erst in 2012 eingereicht wurde und der Vertrag dann rückwirkend zum 01.01.2012 gekündigt wird.

Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)

Antwort oder Kommentar schreiben dazu



Weitere Forenbeiträge zu ähnlichen Zahnzusatzversicherung-Themen

© 2009 www.hanswaizmann.de | Impressum