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Das sagen Kunden über uns
Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich bedanken, dass sie Patienten eine so tolle Möglichkeit geben, sich umf ... weiterlesen...


Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.

Dr. med. dent. Ulrich Munkes, Zahnarzt in Coesfeld

Viele Patienten sind unsicher ob und wenn ja welche Zusatzversicherung sie abschließen sollen. Da .... weiterlesen...

Dr. Marco Lovisa, Zahnarzt in Schwelm

ich verlinke die Waizmann-Tabelle, weil sie hilft, Licht ins Dickicht des Kleingedruckten der Versic.... weiterlesen...

ZA Stefan Günther, Zahnarzt in Berlin

Als „Kassenzahnarzt“ kann ich meinen Patienten den vollen Umfang der in ihrem Falle notwendigen.... weiterlesen...

Ute Commentz, Zahnarzt in Hamburg

Für mein Praxisteam und mich ist es gut zu wissen, dass es eine zuverlässige Informationsquelle f.... weiterlesen...

Dr. med. dent. Thomas Herold, Zahnarzt in Essen

Fast täglich werden wir von unseren Patienten zum Thema Zahnzusatzversicherungen befragt und für v.... weiterlesen...

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Insider-Hinweise:

  1. Schließen Sie keine Versicherung ohne Vorab-Annahmecheck eines unabhängigen Experten ab. Vermeiden Sie unnötige Antragsablehnungen durch unseren Vorab-Annahmecheck! Lesen Sie hier mehr dazu...
  2. Was passiert wenn eine Versicherung einen Zahnarzt-Befund anfordert...




Zahnersatz-Versicherung bei ERGO

(Frage vom 2012-01-25 14:57:51 - diese Frage wurde 2663 mal gelesen)

Ist eine Zahnersatz-Versicherung Tarif ZEG als Polizeibeamter Bundespolizei mit Heilfürsorgeanspruch bei der ERGO-Versicherung möglich?
Versicherung nur für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung?

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(Antwort vom: 2012-01-26 08:36:17 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

A)
für Versicherte der Freien Heilfürsorge gibt es Tarifangebote, die abgeschlossen werden können. Diese sind z.B. Tarife von ARAG, CSS, HanseMerkur, Janitos und Signal.

B)
Anbei die Erläuterungen zum Tarif ZEG der ERGO Direkt, welcher ein reiner Zahnersatz-Tarif ist.

Der Tarif ist nicht allzu leistungsstark und gemessen an den Leistungen bietet er kein allzu gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.

Zahnersatz-Erstattung i. H. von 35% ist unserer Ansicht nach zu gering. Warum? -Die GKV leistet nur auf Basis der sog. Regelversorgung.

Beispiel: Eine Backenzahnlücke soll ein Zahnarzt nach Kassenrichtlinien mit einer einfachsten Backenzahnkrone für 230,- Euro versorgen. Die GKV erstattet von diesem Betrag 50-65% (je nach Prophylaxe-Nachweis), also maximal 150,- Euro.

ABER: Reine Regelversorgung kommt in der Praxis kaum vor - eine halbwegs ordentliche Krone kostet ca. 500,- Euro. Eine hochwertige Keramikkrone kostet ca. bis 1.000,- Euro. Ein Implantat plus Krone sogar ca. 1.800,- Euro.

Wenn dann die Zusatzversicherung nur 20-40% übernimmt, haben Sie bei einem Implantat z.B. immer noch einen Eigenanteil i. H. von über 50%. Stellen Sie sich vor, Sie benötigen mehrere Implantate --> dann müssen Sie TROTZ Zusatzversicherung noch etliche Tausend Euro selbst zahlen (und genau das möchte man ja vermeiden).

Daher vertreten wir seit je her die Auffassung, dass eine gute Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz (und die übrigen Leistungsbereiche, z.B. KFO, Zahnbehandlungen) mindestens (!!!) 50% kassenunabhängig leisten sollte - das ist hier nicht gegeben.

Für Implantate hat der Tarif zwar 65% Leistung, allerdings heißt es in den AVB des Tarifes:
"…implantologische Leistungen, wenn andere ausreichend und zweckmäßige Behandlungsmaßnahmen nicht zur Verfügung stehen und dies vor Behandlungsbeginn durch ein zahnärztliches Attest nachgewiesen wird."

Außerdem leistet der Tarif nicht für Prophylaxe und grundsätzlich nicht für reine Zahnbehandlung bzw. Zahnerhalt. Für Inlays leistet der Tarif ebenfalls nicht, da diese bei ERGO Direkt nicht in den Bereich Zahnersatz fallen, sondern zum Zahnerhalt gehören, für den ja nichts geleistet wird. Das ist nicht gut, zumal die GKV für Inlays kaum eine Leistung erbringt.

Zusätzlich hat der Tarif folgende Begrenzungen:

- im ersten Versicherungsjahr höchstens 275,- Euro
- in den ersten beiden Versicherungsjahren höchstens 550,- Euro
- in den ersten drei Versicherungsjahren höchstens 825,- Euro

Hier ist zudem zu beachten, dass die oben genannten Beträge kumuliert zu betrachten sind. Das bedeutet, dass es innerhalb der ersten drei Jahre eine maximale Erstattung von 825,- Euro gibt.

C)
Wie bereits unter A) geschrieben, gibt es einige Tarife, die für Empfänger der freien Heilfürsorge abschließbar und auch empfehlenswert sind. Ich würde Sie jedoch bitten, sich mit Ihrer Anfrage direkt an info@hanswaizmann.de zu wenden oder die Kollegen einfach einmal anzurufen. Sie erreichen diese unter 089-318 68 310 Mo + Mi 09:00-13:00 Uhr und Do 13:00-18:00 Uhr.


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)


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