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Keramikverblednungen medizinisch notwendig?!

(Frage vom 2008-08-06 10:29:11 - diese Frage wurde 4266 mal gelesen)

Sehr geehrter Herr Waizmann, ich würde gerne eine Zahnzusatzversicherung bei der Versicherung CSS mit den Bausteinen Zahnbehandlung und Zahnersatz top abschließen und habe von Ihnen auch schon einen vorbereiteten Antrag vor mir liegen. Dazu noch eine Frage. Der Leistungskatalog spricht von Leistungen, die medizinisch für notwendig erachtet werden. Wie sieht es bei Keramikverblendungen im Frontzahnbereich zur kosmetischen Korrektur von Zahnfehlstellungen aus? Sind diese medizinisch notwendig in diesem Sinne, d.h. zahlt die Versicherung in einem solchen Fall? Vielen Dank für Ihre Antwort. Sophie Schreiber

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(Antwort vom: 2008-08-06 10:30:55 )

Sehr geehrte Frau Schreiber,

wie sie selbst schon sagten handelt es sich bei dieser Behandlung um eine kosmetische Korrektur und diese ist nicht als medizinisch notwendig zu betrachten und daher auch nicht erstattungsfähig.

(Antwort vom: 2008-08-29 13:42:20 )

Sehr geehrter Herr Waizmann,

genau dieses Problem der medizinischen Notwendigkeit einer Verblendung hält mich ebenfalls davon ab bei der CSS eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.

Eine Verblendung kann lt. meinem Zahnarzt nie medizinisch notwendig sein. Es macht ja definitiv medizinisch keinen Unterschied ob die Krone standartmäßig gold/silber oder keramisch verblendet ist. Somit kann die CSS wohl nie eine Verblemdung zahlen.
Bitte korrigieren sie mich wenn ich hiermit falsch liege.

Ansonsten gehe ich davon aus, den Haken an der sonst Top Versicherung zum Top Beitrag gefunden zu haben.

Vielen Dank im Voraus.

Grüße Sina S.

(Antwort vom: 2011-02-04 23:29:02 )

Sehr geehrter Herr Waizmann,

dieses Thema interessiert mich momentan auch sehr stark, da bei mir eine bestehende Vollkeramikbrücke (Zahnfarben)im Seitenzahnbereich aus medizinischer Sicht gegen eine neue ausgetauscht werden muß.

Würde die CSS die Mehrkosten einer Vollkeramik gegenüber einer Gold begleichen?

Ich bin Kunde bei Ihnen.

Gruß

Torsten

(Antwort vom: 2008-09-05 15:17:22 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Hallo Sina,

nein, da liegen Sie definitiv falsch.

In der Frage, auf die Sie sich bezogen haben, ging es speziell um rein kosmetische Behandlungen, die trotz gesunder Zahnsubstanz aus kosmetischen Gründen durchgeführt werden sollten - derartige Behandlungen sind nicht mit versichert.


Die Aussage, dass generell nur bei medizinisch notwendigen Behandlungen geleistet wird, hat JEDE Zusatzversicherung als Grundlage!!! Das ist sicherlich keine Besonderheit der CSS - und somit auch kein "Haken".


Beim Thema Keramikverblendungen ist das ganze auch ein wenig Definitionssache, da gebe ich Ihrem Zahnarzt Recht.

Theoretisch wären keramische Verblendungen, z.B. auch im Frontzahnbereich nicht notwendig.

Allerdings wird natürlich von niemandem verlangt, dass er mit einem metallenen Frontzahn rumläuft - d.h. hier wird von den Versicherern quasi eine medizinische Notwendigkeit "definiert" und hierfür werden dann natürlich auch keramische Verblendungen über einer Metallkrone bezahlt.

Und hier gibt es, speziell im Seitenzahnbereich sogar eine positive Aussage bei der CSS - die CSS hat hier nämlich keine Einschränkungen (im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern, die z.B. dann nur bis zum 5er-Zahn o.Ä. leisten).

MfG

Hans Waizmann


? Sehr geehrter Herr Waizmann,
?
? genau dieses Problem der medizinischen Notwendigkeit einer Verblendung
? hält mich ebenfalls davon ab bei der CSS eine Zahnzusatzversicherung
? abzuschließen.
?
? Eine Verblendung kann lt. meinem Zahnarzt nie medizinisch notwendig sein.
? Es macht ja definitiv medizinisch keinen Unterschied ob die Krone
? standartmäßig gold/silber oder keramisch verblendet ist. Somit kann die
? CSS wohl nie eine Verblemdung zahlen.
? Bitte korrigieren sie mich wenn ich hiermit falsch liege.
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? Ansonsten gehe ich davon aus, den Haken an der sonst Top Versicherung zum
? Top Beitrag gefunden zu haben.
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? Vielen Dank im Voraus.
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? Grüße Sina S.

(Antwort vom: 2010-09-02 16:37:40 )

Hallo Herr Waizmann,
bezüglich Ihrer Aussage zu den Verblendungen im Seitenzahnbereich (7/8) liegen Sie definitiv falsch. Mir liegt eine schriftliche Stellungnahme der CSS vor worin diese lediglich bei med. Notwendigkeit erstattet werde.
Gruß, Heibo

(Antwort vom: 2011-09-16 12:27:13 )

Guten Tag Herr Waitzmann,
die CSS zieht weigert sich Verblendungen im Seitenzahnbereich zu erstatten und begründet dies damit, dass es "in der Regel keine plausible Erklärung für die medizinische Notwendigkeit die hinteren Backenzähne zu verblenden" gibt.

Gruß A. Oehler

(Antwort vom: 2011-09-16 17:09:33 )

Hallo,

also ich habe eine Verblendung im Seitenzahnbereich von der CSS bezahlt bekommen.
Aber natürlich musste der Zahnarzt auch eine medizinische Begründung schreiben, aber es ist durchaus möglich.

Gruß

Torsten

(Antwort vom: 2011-09-19 12:54:16 )

Hallo Torsten,
um welche Zähne hat es sich denn bei Ihnen gehandelt? Die Zähne 4 und 5 sind ja auch Zähne die zum Seitenzahnbereich gehören!
Eine medizinische Begründung (im Sinne der deutschen Sprache)für die Verblendung der Kronen gibt es auch im Frontzahnbereich nicht. Auch hier kann jeder stark zerstörte Zahn durch eine Metallkrone funktionsfähig gemacht werden. Die Keramikverblendung hat auch hier eigentlich immer rein kosmetische Funktion.

Gruß A. O.

(Antwort vom: 2011-09-19 15:33:54 )

Hallo A.O.

bei mir war es eine Brücke zwischen den Zähnen 5-7.

Ohne Begründung wäre Zahn 7 ohne Verblendung geblieben.

Der Frontzahnbereich ist aber ein sichtbarer Bereich, Zahn 7 und 8 nicht unbedingt.
Allerdings könnte dieser Bereich auch für Menschen mit einem extrem großen Öffnungsbereich des Mundes zum sichtbaren Bereich zählen.

Gruß

Torsten

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