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3112 echte Kundenbewertungen
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Das sagen Kunden über uns
Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.

Sehr geehrter Herr Waizmann, bin von Ihrem Internetauftritt echt begeistert - klingt richtig gut, was Sie da machen! V ... weiterlesen...


Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.

Dr. Ulrich Hofmann,, Zahnarzt in 95444 Bayreuth

Wir verlinken seit Kurzem auf die WaizmannTabelle für Erwachsene und für Kinder. Es ist eine gute.... weiterlesen...

Dr. Mario Reipert, Zahnarzt in Siegen

Die Web-Seite "waizmanntabelle" informiert meine Patienten umfassend zu dem wichtigen Thema Zusatzve.... weiterlesen...

Zahnplanet, Zahnarztpraxis für Kinder, Zahnarzt in 80801 München

„Wir vom Team Zahnplanet, der Zahnarztpraxis für Kinder in München, empfehlen die Waizmanntabell.... weiterlesen...

Dr. Klaus-Dieter Bastendorf u. Dr. Clemens Schmid, Zahnarzt in Eislingen

Da sich immer mehr gesetzlich krankenversicherte Patienten eine hochwertige Versorgung beim Zahnarzt.... weiterlesen...

ZA Stefan Günther, Zahnarzt in Berlin

Als „Kassenzahnarzt“ kann ich meinen Patienten den vollen Umfang der in ihrem Falle notwendigen.... weiterlesen...

hier finden Sie weitere Stimmen...

Insider-Hinweise:

  1. Schließen Sie keine Versicherung ohne Vorab-Annahmecheck eines unabhängigen Experten ab. Vermeiden Sie unnötige Antragsablehnungen durch unseren Vorab-Annahmecheck! Lesen Sie hier mehr dazu...
  2. Was passiert wenn eine Versicherung einen Zahnarzt-Befund anfordert...




Herausgabe Patientenakten

(Frage vom 2012-04-24 16:21:52 - diese Frage wurde 4886 mal gelesen)

Sehr geehrtes Waizmann-Team,

ich beabsichtige eine Zahnzusatzversicherung auf Ihrem Portal abzuschließen.

Innerhalb des Forums las ich des öfteren,dass diverse Versicherer Patientenakten in Kopie anfordern für die erste oder eine größere Leistungsbewilligung.
Ist das Begehren der Krankenversicherer auf Herausgabe der Patientenakten rechtens?
Ich möchte nämlich nicht einer Versicherung pauschal meine Patientenakte zuschicken, die sensible Daten erhält.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

(Antwort vom: 2012-04-25 12:11:46 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

das hat z.B. die CSS in einigen Fällen gemacht. Warum?

Der Versicherungsfall in der privaten Krankenversicherung tritt nach gefestigter Rechtsprechung bereits mit der ersten Untersuchung, die auf die Erkennung eines bestimmten Leiden hin abzielt bzw. einer entsprechenden Diagnose, ein, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar ist wann und wie eine Behandlung erfolgen soll.

Generell gibt es zwei Kriterien, die den Versicherer zu (durchaus verständlicher) massiver Ab-/Gegenwehr veranlassen:

a) Wenn der Schadenfall schon im 1./2. Versicherungsjahr eintritt oder sogar bereits ganz kurz nach Ablauf der 8-monatigen Wartezeit für Zahnersatz und
b) wenn dann noch Summen über 500/1.000 Euro zur Debatte stehen, z. B. 5.000 Euro und noch mehr.

Dann können Sie bzw. die Versicherten aus völlig verständlichen / naheliegenden Gründen mit massiver Gegenwehr rechnen und da die CSS ja bereits nach der Wartezeit unbegrenzt leistet hat sie hier massiv geprüft.

Wir haben hier unseren Kunden dann empfohlen zu überprüfen, ob in der Akte etwas steht, was unter Umständen fehl gedeutet werden kann. Ist dem so, sollte man die Akte nicht einfach herausgeben. Da es dann zu Streitigkeiten kam, haben wir uns hier auch rechtlich genau informiert und entsprechend in den jeweiligen Fällen unsere Kunden unterstützt.

Ganz klar ist aber natürlich, dass im Antragsformular alles richtig beantwortet werden muss. Wenn also bei Ihnen derzeit alles in Ordnung ist und keinerlei Neuerungen, Reparaturen oder sonstige Maßnahmen angeraten sind bzw. keine Krankheiten oder Befunde (z.B. Parodontose, Aplasie) diagnostiziert wurden, dann ist ein Abschluss derzeit unkompliziert möglich. Sollte dem nicht so sein, muss klar sein, dass bereits vor Vertragsabschluss eingetretene Versicherungsfälle nicht mitversichert werden, egal, ob der Versicherer im Antrag danach fragt oder nicht. Sollte also schon was angeraten/notwendig/geplant sein bzw. diagnostiziert sein, dann ist das ein eingetretener Versicherungsfall.

Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)

(Antwort vom: 2012-04-25 12:11:46 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

das hat z.B. die CSS in einigen Fällen gemacht. Warum?

Der Versicherungsfall in der privaten Krankenversicherung tritt nach gefestigter Rechtsprechung bereits mit der ersten Untersuchung, die auf die Erkennung eines bestimmten Leiden hin abzielt bzw. einer entsprechenden Diagnose, ein, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar ist wann und wie eine Behandlung erfolgen soll.

Generell gibt es zwei Kriterien, die den Versicherer zu (durchaus verständlicher) massiver Ab-/Gegenwehr veranlassen:

a) Wenn der Schadenfall schon im 1./2. Versicherungsjahr eintritt oder sogar bereits ganz kurz nach Ablauf der 8-monatigen Wartezeit für Zahnersatz und
b) wenn dann noch Summen über 500/1.000 Euro zur Debatte stehen, z. B. 5.000 Euro und noch mehr.

Dann können Sie bzw. die Versicherten aus völlig verständlichen / naheliegenden Gründen mit massiver Gegenwehr rechnen und da die CSS ja bereits nach der Wartezeit unbegrenzt leistet hat sie hier massiv geprüft.

Wir haben hier unseren Kunden dann empfohlen zu überprüfen, ob in der Akte etwas steht, was unter Umständen fehl gedeutet werden kann. Ist dem so, sollte man die Akte nicht einfach herausgeben. Da es dann zu Streitigkeiten kam, haben wir uns hier auch rechtlich genau informiert und entsprechend in den jeweiligen Fällen unsere Kunden unterstützt.

Ganz klar ist aber natürlich, dass im Antragsformular alles richtig beantwortet werden muss. Wenn also bei Ihnen derzeit alles in Ordnung ist und keinerlei Neuerungen, Reparaturen oder sonstige Maßnahmen angeraten sind bzw. keine Krankheiten oder Befunde (z.B. Parodontose, Aplasie) diagnostiziert wurden, dann ist ein Abschluss derzeit unkompliziert möglich. Sollte dem nicht so sein, muss klar sein, dass bereits vor Vertragsabschluss eingetretene Versicherungsfälle nicht mitversichert werden, egal, ob der Versicherer im Antrag danach fragt oder nicht. Sollte also schon was angeraten/notwendig/geplant sein bzw. diagnostiziert sein, dann ist das ein eingetretener Versicherungsfall.

Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)

(Antwort vom: 2012-04-26 18:00:19 )

Hallo Waizmann-Team,

vielen Dank für die Antwort.

Leider wurde meine Frage nicht beantwortet.

Muss ich der Versicherung meine Patientenakte auf Verlangen herausgeben oder nicht?

Reicht es vielleicht vielmehr aus,einen Fragebogen der Versicherung auszufüllen und alle Bedenken auszuräumen?

Mit freundlichen Grüßen



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