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Guido Schwalm, Zahnarzt in Marburg

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Dr. Rolf Saatjohann, Zahnarzt in Horstmar

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Dr. med. dent. Ulrich Munkes, Zahnarzt in Coesfeld

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Debeka ZE-50

(Frage vom 2008-10-29 13:34:38 - diese Frage wurde 5979 mal gelesen)

Sehr geehrte Damen und Herren, habe ein Angebot der Debeka vorliegen mit folgenden Eckdaten: Zahnzusatzversicherung Tarif ZE50, es wird als Leistung angeboten "50%ige Absicherung der Aufwendungen für zahnärztliche und zahtechnische Leistungen bei Zahnersatz, Implantaten, Einlagefüllungen (z.B. Inlays, Onlays) sowie Kompositfüllungen mittels Schmelz-Dentin -Adhäsivtechnik". Als Monatsbeitrag werden für mich (männl.Jahrgang 1961) 14,06€ verlangt. Können Sie mir Einzelheiten, Besonderheiten, Fallstricke zu diesem Tarif mitteilen? Worauf sollte ich achten? Mfg Ulle

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(Antwort vom: 2008-10-29 13:35:10 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Hallo Ulle,

Die Debeka hat den neuen Tarif im Gegensatz zum ursprünglich sehr schwachen Angebot AZPlus (nur 30% Zahnersatzleistung) schon um einiges verbessert.

So leistet der neue Tarif ZE50 jetzt immerhin 50% für Zahnersatz, u.a. auch für Implantate und Inlays - das ist quasi unsere "Mindestanforderung". Tarife, die weniger als 50% leisten, sollte man gar nicht in Betracht ziehen.

Besser sind natürlich Tarife wie z.B. CSS ZahnarztPlus, ARAG Z-100 oder Barmenia ZG, die 80 bis 90% inkl. Vorleistung der GKV erstatten - denn dann ist es egal, wie viel die gesetzliche Krankenkasse leistet --> egal, ob die GKV 30%, 10% oder gar nichts zahlt, Sie erhalten dann immer die 80 bis 90% Erstattung.

Bei der Debeka kommt jeweils noch die Kassenerstattung dazu, so dass Sie natürlich auch über 50% Gesamterstattung kommen - problematisch aber sind Behandlungen, wo die GKV nur ganz wenig oder sogar gar nichts erstattet.

Für Inlays beispielsweise erstattet die GKV lediglich den Zuschuss für eine Amalgam-Füllung, das sind etwa 30 Euro. Ein hochwertiges Keramikinlay kostet aber ca. 400 Euro (ich habe selbst sogar mal ein besonders aufwändiges für über 800 Euro bekommen). Da sind natürlich dann 80 bis 90% Erstattung eine andere Hausnummer als nur 50% plus die magere Kassenleistung von 30 Euro.

Beispiel, Keramik-Inlay 500 Euro - Kasse leistet 30 Euro

--> CSS ZahnarztPlus leistet 90% inkl. Kassenvorleistung (bei vollem Bonusanspruch) = 90% von 500 Euro = 450 Euro --> davon gehen 30 Euro Kassenerstattung weg, d.h. CSS leistet effektiv 420 Euro für das Inlay.

--> Debeka leistet 50% der Gesamtkosten = 50% von 500 Euro = 250 Euro --> CSS erstattet hier z.B. 170 Euro mehr :


Auch bei anderen sehr hochwertigen Versorgungen, wo die gesetzliche Kasse nur sehr wenig dazubezahlt, macht sich dieser Effekt dann natürlich entsprechend bemerkbar.

Positiv beim neuen Tarif der Debeka ist hervorzuheben, dass neben Zahnersatz auch Leistungen für Kunststofffüllungen erbracht werden, die ja im Normalfall in den Bereich "Zahnbehandlung" zählen.

Leider hat sich die Debeka jedoch nicht darauf eingelassen, neben den Kunststofffüllungen den gesamten Leistungsbereich der "Zahnbehandlung" mit in den tariflichen Leistungsumfang aufzunehmen.

Für Wurzelbehandlung, Parodontalbehandlung oder Individualprophylaxe (z.B. professionelle Zahnreinigung) gibt es daher leider immer noch keinen Zuschuss.

Warum auch Leistungen dafür m.E. sehr wichtig sind, dazu erhalten Sie mit seperater Mail eine ausführliche Spezial-Info von mir.

Leider sind auch die Tarifbedingungen - teilweise typisch für die Debeka - eher schwammig formuliert bzw. einige relevante Punkte sind in den Bedingungen gar nicht aufgeführt. Ob zum Beispiel für einen evtl. notwendigen Knochenaufbau bei Implantaten oder eine umfangreiche Funktionsanalyse bei Zahnersatzbehandlungen geleistet wird, geht aus den vorliegenden Bedingungen leider überhaupt nicht hervor und dazu kann ich entsprechend auch keine Aussage machen.


Fazit: der Tarif ist nicht ganz so schlecht wie der ursprünglich angebotene AZPlus, ist aber auch kein Top-Tarif, sondern eher im Mittelfeld anzusiedeln. Wer eine hochwertige Versicherung sucht, ist nach wie vor mit den von uns angebotenen Tarifen sehr gut beraten.

MfG

Hans Waizmann

(Antwort vom: 2009-12-22 13:07:43 )

ich kann nur sagen,dass auch die kosten für einen knochenaufbau mit 50% abgedeckt sind. jedoch kann man diese leistung erst mit der Abrechnung des implantates einreichen u erstatten lassen.
ich habe bisher nur gute erfahrungen mit diesem tarif gemacht. da die gesetzl. kasse c.a. sich mit 30% an zahnersatzkosten beteiligt, liegt man also gesamt auch um die 80%. hinzu kommt,das der beitrag wie in diesem fall mit 14,06 euro auch nicht alle welt ist und das nach einer wartezeit von 8monaten es keine erstattungsbegrenzung gibt!!
gruss
meik

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