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Das sagen Kunden über uns
Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Anzeige des Klarvertrags funktioniert jetzt. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Ich ...
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Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.
Die Web-Seite "waizmanntabelle" informiert meine Patienten umfassend zu dem wichtigen Thema Zusatzve.... weiterlesen...
Immer wieder fragen Patienten nach, welche Zahnzusatzversicherung empfehlenswert ist. Leider ist die.... weiterlesen...
ich verlinke die Waizmann-Tabelle, weil sie hilft, Licht ins Dickicht des Kleingedruckten der Versic.... weiterlesen...
Fast täglich werden wir von unseren Patienten zum Thema Zahnzusatzversicherungen befragt und für v.... weiterlesen...
„Wir vom Team Zahnplanet, der Zahnarztpraxis für Kinder in München, empfehlen die Waizmanntabell.... weiterlesen...
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Einreichen von Prophylaxerechnung
Euro / Leistung 'PZR3') eine Erstattung bei der Versicherung (CSS)
beantragen, muß ich etwas besonderes beachten? Ich bin nicht sicher, ob
die Rechnung erstattungsfähig ausgestellt ist? Für Ihre Bemühungen,
vielen Dank im voraus.
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Sehr geehrte Frau Voß,
Ablauf bei Einreichung von Prophylaxe-Rechnungen:
bei "kleineren" Behandlungen (bis ca. 300 Euro - Richtwert), wie z.B. Prophylaxe, ist es nicht erforderlich, dass man vor Behandlung einen Kostenplan einreicht (bei umfangreichen Behandlungen sollten Sie schon im eigenen Interesse vor der Behandlung einen Kostenplan einreichen).
D.h. dann ist es ausreichend, wenn man nach erfolgter Behandlung die Rechnung beim Versicherer im Original zur Erstattung einreicht. Die Versicherung wird die Rechnung dann direkt auf Ihr Konto erstatten.
Eine "Direktabrechnung" zwischen Zahnarzt und Versicherung ist in der privaten Krankenversicherung grundsätzlich nicht möglich.
Wann Sie die Rechnung dann an den Zahnarzt überweisen bleibt Ihnen überlassen, bzw. das müssen Sie mir Ihrem Zahnarzt aushandeln, wie schnell er sein Geld möchte.
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