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Sehr geehrter Herr Ferdinand,
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Die Web-Seite "waizmanntabelle" informiert meine Patienten umfassend zu dem wichtigen Thema Zusatzve.... weiterlesen...
Bei der Fülle von privaten Zusatzversicherungen ist es selbst für zahnmedizinisches Fachpersonal n.... weiterlesen...
Unseres Erachtens hat sich die "Waizmann- Tabelle" inzwischen als Marktführer im Vergleich und der .... weiterlesen...
Da sich immer mehr gesetzlich krankenversicherte Patienten eine hochwertige Versorgung beim Zahnarzt.... weiterlesen...
ich verlinke die Waizmann-Tabelle, weil sie hilft, Licht ins Dickicht des Kleingedruckten der Versic.... weiterlesen...
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Arag Z100 Zahnzusatzversicherung und CSS Zahnarzt Plus
(Z100) zur Erstattung einzureichen.
Die beiden PZR-Behandlungen ( Leistung "ASELBS") vom September07 und
Februar 08 sind wohl problemlos, wohl aber hätte ich noch eine Rechnung
vom Oktober 07, über die Zuzahlung zu einer Kompositfüllung ( Leistung
"209").
Die Frage ist, ob diese Leistung unter Zahnbehandlung oder Zahnersatz
fällt, da hiervon ja die Sperrfristen abhängen.
Wie sollte ein formal korrekter Erstattungsantrag aussehen, oder genügt
ein formloses Anschreiben?
Eine Frage hätte ich noch zum neuen "CSS Zahnarzt Plus":
Würde es Sinn machen, den erst in 6/07 abgeschlossenen ARAG Z100 unter
Berücksichtigung der Kündigungsfrist von 24 Monaten, gegen einen
Abschluß des CSS Z+ zum Juni 09 zu ersetzen?
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Sehr geehrter Herr Huber,
1. Füllungen aus Kunststoff zählen zur Zahnbehandlung - dafür bestehen nur 3 Monate Wartezeit bei der ARAG.
2. es reicht ein formloses Anschreiben (Versicherungsnummer nicht vergessen).
3. Die Mindestvertragsdauer bei der ARAG beträgt nicht genau 24 Monate, sondern 3 Jahre, wobei das erste "angefangene" Jahr als sog. "Rumpfjahr" zählt - d.h. eine Kündigung wäre frühestens per 31.12.2009 möglich.
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