Zahnzusatzversicherungen "200 % sicher" beantragen
Sicherere und schnellere Erstattung durch die (kostenlosen) WaizmannPro Schutzbrief-Leistungen.
           


Bewertungen


3058 echte Kundenbewertungen
der 1. Versicherungsvergleich mit Kundenbewertungen


Das sagen Kunden über uns
Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.

Das sagt Gerda über hanswaizmann.de:
vielen Dank für Ihre rasche und umfassende Antwort. Ich bin sehr überrascht, dass Sie sich noch an meinen Vorgang im F ... weiterlesen...


Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.

Dr. Klaus-Dieter Bastendorf u. Dr. Clemens Schmid, Zahnarzt in Eislingen

Da sich immer mehr gesetzlich krankenversicherte Patienten eine hochwertige Versorgung beim Zahnarzt.... weiterlesen...

ZA Stefan Günther, Zahnarzt in Berlin

Als „Kassenzahnarzt“ kann ich meinen Patienten den vollen Umfang der in ihrem Falle notwendigen.... weiterlesen...

Dr. Rolf Saatjohann, Zahnarzt in Horstmar

Immer wieder fragen Patienten nach, welche Zahnzusatzversicherung empfehlenswert ist. Leider ist die.... weiterlesen...

Zahnplanet, Zahnarztpraxis für Kinder, Zahnarzt in 80801 München

„Wir vom Team Zahnplanet, der Zahnarztpraxis für Kinder in München, empfehlen die Waizmanntabell.... weiterlesen...

Ute Commentz, Zahnarzt in Hamburg

Für mein Praxisteam und mich ist es gut zu wissen, dass es eine zuverlässige Informationsquelle f.... weiterlesen...

hier finden Sie weitere Stimmen...

Insider-Hinweise:

  1. Schließen Sie keine Versicherung ohne Vorab-Annahmecheck eines unabhängigen Experten ab. Vermeiden Sie unnötige Antragsablehnungen durch unseren Vorab-Annahmecheck! Lesen Sie hier mehr dazu...
  2. Was passiert wenn eine Versicherung einen Zahnarzt-Befund anfordert...




Fragen zum CSS Versicherungstarif

(Frage vom 2008-11-05 14:51:47 - diese Frage wurde 1548 mal gelesen)

Sehr geehrter Herr Waizmann, nachdem ich mich auf Grund des Finanztests 4/2007 schon beinahe für den Barmenia ZG Tarif entschieden hätte, bin ich nun über Ihre Seite erstmals auf den neuen Tarif CSS Zahnarzt Plus LS gestoßen, der vor allem bei Prophylaxe und Zahnbehandlung im Ggs. zum Barmenia ZG leistet. Drei Fragen habe ich zum CSS Zahnarzt Plus LS Tarif:


1) Es heißt u.a. auf Ihrer Website: "Wer längere Zeit keine Zahnersatzleistungen braucht reduziert seinen Beitrag von 100 % auf bis zu 75 %." Da der Beitrag relativ hoch ist (und noch weiter ansteigt im Alter) ist das ein wichtiges Argument. Ab wie vielen Jahren ohne Anspruch von Zahnersatzleistungen erhält man einen Rabatt und in welchen Staffelungen?

2) Wie häufig bzw. bis zu welchem jährlichen Betrag wird die professionelle Zahnreinigung übernommen?

3) Bei einem Vertragsabschluss über Ihre Seite, schließe ich dann einen Vertrag mit der Versicherung direkt oder mit Ihnen als Versicherungsmakler? Angenommen letzteres wäre der Fall: Was passier bzgl. meiner abgeschlossenen Versicherung, wenn Sie als Versicherungsmakler insolvent werden sollten, Ihr Geschäft aus anderen Gründen aufgeben sollten?


Besten Dank für Ihre Rückmeldung

Antwort oder Kommentar schreiben dazu
(Antwort vom: 2008-11-05 14:53:03 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Hallo alamo,

zu1) Wie funktioniert der Schadenfreiheitsrabatt?


Der CSS ZahnarztPlus bietet ein sehr innovaties Prämiensystem mit einem Schadenfreiheitsrabatt, der ähnlich wie in der Autoversicherung funktioniert.

Zum Abschluss des Tarifes beginnt jeder Kunde in der Schadenfreiheitsklasse 5 (SF 5) - das entspricht 100% des regulären Tarifbeitrages.

Als Bewertungszeitraum für in Anspruch genommene Leistungen gilt immer der 01.10. des alten Jahres bis zum 30.9. des laufenden Jahres - wenn innerhalb dieses Zeitraumes keine Leistungen aus dem Tarif gezahlt wurden (außer Prophylaxe), dann wird der Vertrag zum 1. Januar des nächsten Jahres in die nächst höhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft.

Es müssen immer zwei Bedingungen erfüllt sein, um in die nächst höhere Stufe zu gelangen:

Bedingung 1: Der Vertrag muss zum 30.9. bestanden haben.

Bedingung 2: Der Vertrag muss seit 1.10. des Vorjahres leistungsfrei gewesen sein (außer Prophylaxe)

Maximal kann der Vertrag in Schadenfreiheitsklasse 10 eingestuft werden (also 10 schadenfreie Jahre)

Die Schadenfreiheitsklassen SF 0 bis SF 5 entsprechen noch 100% des Tarifbeitrages. Eine SF-Stufe von 6 bis 10 entspricht jeweils 5% des Tarifbeitrages. D.h. maximal kann ein Beitragsrabatt in Höhe von 25% durch Leistungsfreiheit erreicht werden (dann zahlt man noch 75% des regulären Tarifbeitrages).


Sofern Leistungen aus dem Tarif CSS ZahnarztPlus in Anspruch genommen wurden (außer Prophylaxe), wird der Vertrag um 4 Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft (nicht tiefer als SF0).

Zum besseren Verständnis ein Beispiel:

Herr Maier schließt zum 01.09.2007 den Tarif CSS ZahnarztPlus ab. Er beginnt in SF 5 und bezahlt somit zunächst 100% des Tarifbeitrages von 19,95 Euro monatlich.

Er lässt im Oktober eine professionelle Zahnreinigung durchführen. Diese belastet seinen Schadenfreiheitsrabatt nicht. Sonst nimmt er zunächst keine Leistungen in Anspruch.

Bedingung 1 ist erfüllt, da der Tarif seit 1.9. bestand (er bestand also am 30.9. bereits). Bedingung 2 ist ebenfalls erfüllt, da ja außer der Prophylaxe keine Leistungen in Anspruch genommen worden sind.

Daher kommt Herr Maier zum 1.1.2008 bereits in die Schadenfreiheitsklasse 6 (entspricht 95% des Tarifbeitrages).

Herr Maier ist ein Jahr älter geworden und müsste nun einen regulären Tarifbeitrag in Höhe von 20 Euro bezahlen. Da er Anspruch auf einen Rabatt hat, ermäßigt sich dieser Beitrag auf 19 Euro monatlich.

Herr Maier muss nun im Juni 2008 eine umfangreichere Zahnersatz-Behandlung durchführen lassen - diese Rechnungen reicht er bei der CSS-Versicherung ein und erhält Leistungen in Höhe von 1500 Euro.

Sein Schadenfreiheitsrabatt wird daher zum 1.1.2009 um 4 Stufen herabgesetzt, d.h. er ist dann nur noch in Stufe SF2 - diese entspricht 100% des Tarifbeitrages.

Um wieder in den Genuss eines Rabattes zu kommen, benötigt er 4 leistungsfreie Jahre (da es erst ab SF 6 wieder einen Rabatt gibt).

zu2) Es gibt für die Durchführung der professionellen Zahnreinigung keine tariflich festgelegte Begrenzung, d.h. die CSS leistet für Prophylaxe grundsätzlich so oft, wie es aus medizinsicher Sicht im Einzelfall notwendig und sinnvoll ist.

Wenn jemand gute Zähne hat, dann sollten ein bis zwei Behandlungen als rein vorbeugende Maßnahme pro Jahr kein Problem darstellen. Wenn jemand häufiger PZR-Rechnungen einreicht, dann wird die CSS das vermutlich schon hinterfragen - und dann sollte der Zahnarzt eine nachvollziehbare medizinische Begründung liefern können.

zu3) Sie schließen den Vertrag nicht mit uns, sondern direkt mit dem jeweiligen Versicherer. Wir sind "nur" der Vermittler


MfG

Hans Waizmann

Antwort oder Kommentar schreiben dazu

Vielleicht finden Sie Ihre Antwort auch hier:

  1. Rückerstattung Professionelle Zahnreinigung (professionelle zahnreinigung test)
  2. CSS Vertrag (css antrag abgelehnt)
  3. ERGO - Prof. Zahnreinigung nicht komplett übernommen? (ergo direkt zahnzusatzversicherung zahnreinigung)
  4. Frage zum Vertrag CSS (css vertrag)
  5. Checkliste Professionelle Zahnreinigung und Zahnzusatzversicherung (pzr welcher zahnarzt kostenlos)
  6. Vertrag ohne Stolperfallen (zahnversicherung mit kurzer wartezeit)
  7. Prophylaxe/Zahnreinigung bei der CSS (zahnreinigung deutscher ring)
  8. Ist der Vorausgefüllte Antrag schon ein Vertrag? (vertrag über hans waizmann)
  9. Was leistet der CSS ZahnarztPlus für Prophylaxe - bzw. professionelle Zahnreinigung? (professionelle zahnreinigung beschreibung)
  10. Zahnreinigung Erstattung bei CSS (css versicherung + rückzahlung)
  11. Re: vertrag nr. 120141 - css flexi (vertrag zahnversicherung css)
  12. Aufteilung von Leistungen der professionellen Zahnreinigung (PZR) (professionelle zahnreinigung leistungen)
  13. Prof. Zahnreinigung Erstattung bei CSS ZahnarztPlus (css zahnbehandlung professionelle zahnreinigung)
  14. CSS + Vertrag (antragsanahmeverfahren css iwe lange)
  15. Abrechnung prof. Zahnreinigung SIGNAL IDUNA (Signal Iduna Professionelle Zahnreinigung)


Weitere Forenbeiträge zu ähnlichen Zahnzusatzversicherung-Themen

© 2009 www.hanswaizmann.de | Impressum