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Wir verlinken seit Kurzem auf die WaizmannTabelle für Erwachsene und für Kinder. Es ist eine gute.... weiterlesen...
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Fast täglich werden wir von unseren Patienten zum Thema Zahnzusatzversicherungen befragt und für v.... weiterlesen...
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Kostenerstattung der CSS und Vorgehen bei PZR-Rechnungen
Bitte teilen Sie mir doch konkret mit, welche Vorsorgeuntersuchungen
bzw. welche Leistungen ich ab wann in Anspruch nehmen kann.
Ich würde gerne eine Zahnreinigung vornehmen lassen und verschiedene
Vorsorgeuntersuchungen durchführen. Diese Untersuchungen macht man
ja nur alle paar Jahre. Wie muss ich vorgehen, wenn ich Leistungen in
Anspruch nehmen möchte? Welche Leistungen werden ab wann übernommen?
Hallo Frank,
1. im Anhang finden Sie die Bedingungen der CSS für den Baustein GesundheitPlus. Darin ist genau aufgeführt, welche Vorsorgeuntersuchungen erstattungsfähig sind.
Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen können frühestens nach Ablauf der 3-monatigen Wartezeit in Anspruch genommen werden.
HINWEIS: die Inanspruchnahme bei den Vorsorgeuntersuchungen "belastet" den gewährten Schadenfreiheitsrabatt (im Gegensatz zur Zahnprophylaxe).
Bevor Sie hier also Rechnungen bei der CSS einreichen, sollten Sie das ggf. kurz durchkalkulieren, ob sich das rechnet, wenn Sie dafür im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft werden.
2. die professionelle Zahnreinigung können Sie sofort ohne Wartezeit in Anspruch nehmen und diese "belastet" auch nicht den Schadenfreiheitsrabatt.
Ablauf bei Einreichung von Prophylaxe-Rechnungen:
bei "kleineren" Behandlungen (bis ca. 300 Euro - Richtwert), wie z.B. Prophylaxe, ist es nicht erforderlich, dass man vor Behandlung einen Kostenplan einreicht (bei umfangreichen Behandlungen sollten Sie schon im eigenen Interesse vor der Behandlung einen Kostenplan einreichen).
D.h. dann ist es ausreichend, wenn man nach erfolgter Behandlung die Rechnung beim Versicherer im Original zur Erstattung einreicht. Die Versicherung wird die Rechnung dann direkt auf Ihr Konto erstatten.
Eine "Direktabrechnung" zwischen Zahnarzt und Versicherung ist in der privaten Krankenversicherung grundsätzlich nicht möglich.
Wann Sie die Rechnung dann an den Zahnarzt überweisen bleibt Ihnen überlassen, bzw. das müssen Sie mir Ihrem Zahnarzt aushandeln, wie schnell er sein Geld möchte.
Mit seperater Mail erhalten Sie zusätzlich unsere ausführliche Service-Info - darin ist genau erklärt, wie allgemein in Leistungsfällen vorzugehen ist.
MfG
Hans Waizmann
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