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Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.
Hallo Hr. Waizmann,
die Fragen wurden bestens und für mich verständlich beantwortet.
Mit freundlich grüßen
...
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Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.
Eigentlich sind mir Versicherungen ein Graus. Sie versprechen viel und halten wenig. Diese Erfahrung.... weiterlesen...
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Bei der Fülle von privaten Zusatzversicherungen ist es selbst für zahnmedizinisches Fachpersonal n.... weiterlesen...
Da sich immer mehr gesetzlich krankenversicherte Patienten eine hochwertige Versorgung beim Zahnarzt.... weiterlesen...
Unseres Erachtens hat sich die "Waizmann- Tabelle" inzwischen als Marktführer im Vergleich und der .... weiterlesen...
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Hallo Endel,
Rechnungen müssen immer im Original beim Versicherer eingereicht werden.
Ablauf bei Einreichung von Prophylaxe-Rechnungen:
bei "kleineren" Behandlungen (bis ca. 300 Euro - Richtwert), wie z.B. Prophylaxe, ist es nicht erforderlich, dass man vor Behandlung einen Kostenplan einreicht (bei umfangreichen Behandlungen sollten Sie schon im eigenen Interesse vor der Behandlung einen Kostenplan einreichen).
D.h. dann ist es ausreichend, wenn man nach erfolgter Behandlung die Rechnung beim Versicherer im Original zur Erstattung einreicht. Die Versicherung wird die Rechnung dann direkt auf Ihr Konto erstatten.
Eine "Direktabrechnung" zwischen Zahnarzt und Versicherung ist in der privaten Krankenversicherung grundsätzlich nicht möglich.
Wann Sie die Rechnung dann an den Zahnarzt überweisen bleibt Ihnen überlassen, bzw. das müssen Sie mir Ihrem Zahnarzt aushandeln, wie schnell er sein Geld möchte.
Mit seperater Mail erhalten Sie zusätzlich unsere ausführliche Service-Info - darin ist genau erklärt, wie allgemein in Leistungsfällen vorzugehen ist (Adresse von CSS finden Sie auch in der Service-Info).
MfG
Hans Waizmann
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