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CSS - PZR-Rechnung einreichen

(Frage vom 2008-11-05 15:15:28 - diese Frage wurde 4407 mal gelesen)

Sehr geehrte Damen und Herren, im letzten Jahr habe ich eine Zahnzusatzversicherung bei der CSS über Sie abgeschlossen. Nun habe ich eine Prophylaxe durchführen lassen und eine Rechnung von meinem Zahnarzt bekommen. Muss ich diese direkt zur CSS schicken (reicht es auch per Fax ?). Haben Sie eine Fax Nr. bzw. postalische Adresse ? Freundliche Grüße Endel

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(Antwort vom: 2008-11-05 15:15:49 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Hallo Endel,


Rechnungen müssen immer im Original beim Versicherer eingereicht werden.

Ablauf bei Einreichung von Prophylaxe-Rechnungen:

bei "kleineren" Behandlungen (bis ca. 300 Euro - Richtwert), wie z.B. Prophylaxe, ist es nicht erforderlich, dass man vor Behandlung einen Kostenplan einreicht (bei umfangreichen Behandlungen sollten Sie schon im eigenen Interesse vor der Behandlung einen Kostenplan einreichen).

D.h. dann ist es ausreichend, wenn man nach erfolgter Behandlung die Rechnung beim Versicherer im Original zur Erstattung einreicht. Die Versicherung wird die Rechnung dann direkt auf Ihr Konto erstatten.

Eine "Direktabrechnung" zwischen Zahnarzt und Versicherung ist in der privaten Krankenversicherung grundsätzlich nicht möglich.

Wann Sie die Rechnung dann an den Zahnarzt überweisen bleibt Ihnen überlassen, bzw. das müssen Sie mir Ihrem Zahnarzt aushandeln, wie schnell er sein Geld möchte.

Mit seperater Mail erhalten Sie zusätzlich unsere ausführliche Service-Info - darin ist genau erklärt, wie allgemein in Leistungsfällen vorzugehen ist (Adresse von CSS finden Sie auch in der Service-Info).

MfG

Hans Waizmann

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