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Frage zur PZR
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Sehr geehrter Herr Seidel,
das ganze ist eine rein abrechnungstechnische Frage, die Sie ggf. mit Ihrem Zahnarzt kurz besprechen sollten.
Natürlich geht man in aller Regel "freiwillig" zur Prophylaxe - diese ist ja rein vorbeugend. Dazu kann einen ja keiner zwingen.
Wenn jemand "normal" gute Zähne hat, dann sind im Regelfall ein bis zwei Prophylaxe-Sitzungen pro Jahr als rein vorbeugende Maßnahme aus medizinischer Sicht sinnvoll. Wenn das zutrifft, und eine medizinische Notwendigkeit also gegeben ist, dann sollte der Zahnarzt das auch entsprechend in der Abrechnung berücksichtigen.
Wenn eine Behandlung als "Verlangensleistung" gem §2.3 GOZ abgerechnet wird, dann geht der Versicherer davon aus, dass es sich eben nicht um eine medizinisch notwendige Prophylaxe-Behandlung handelt, mit der Folge, dass er die Leistung verweigert.
Bitte besprechen Sie die Möglichkeiten mit Ihrem Zahnarzt, der da sicherlich einen gewissen Abrechnungsspielraum hat.
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