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Lieber Herr Waizmann, herzlichen Dank. Ich war überaus angetan von Ihrem menschlichen Service und der superschnelle ... weiterlesen...


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Dr. med. dent. Ulrich Munkes, Zahnarzt in Coesfeld

Viele Patienten sind unsicher ob und wenn ja welche Zusatzversicherung sie abschließen sollen. Da .... weiterlesen...

Dr. Stephan Ziegler, Zahnarzt in Berlin

Eigentlich sind mir Versicherungen ein Graus. Sie versprechen viel und halten wenig. Diese Erfahrung.... weiterlesen...

Guido Schwalm, Zahnarzt in Marburg

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Dr. Mario Reipert, Zahnarzt in Siegen

Die Web-Seite "waizmanntabelle" informiert meine Patienten umfassend zu dem wichtigen Thema Zusatzve.... weiterlesen...

Dr. Rolf Saatjohann, Zahnarzt in Horstmar

Immer wieder fragen Patienten nach, welche Zahnzusatzversicherung empfehlenswert ist. Leider ist die.... weiterlesen...

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Frage zur PZR

(Frage vom 2008-08-06 14:29:39 - diese Frage wurde 2820 mal gelesen)

Hallo, ich habe mich für die CSS ZahnarztPlus Versicherung entschlossen. Doch habe ich noch eine Frage, die unbedingt geklärt werden muss, bevor ich den Vertrag zurücksende. Wie sieht es mit der Erstattung der professionellen Zahnreinigung wirklich aus. Im Text steht "auf Verlangensleistung..." erfolgt keine Erstattung. Heißt das, wenn ich zwei Mal Jährlich meine professionelle Zahnreinigung durchführe, die ich ja freiwillig mache (also demnach nach Verlangen), wird mir der Betrag nicht zurückerstattet? Bitte um Aufklärung. Mit freundlichen Grüßen Jakob Seidel

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(Antwort vom: 2008-08-06 14:30:08 )

Sehr geehrter Herr Seidel,

das ganze ist eine rein abrechnungstechnische Frage, die Sie ggf. mit Ihrem Zahnarzt kurz besprechen sollten.

Natürlich geht man in aller Regel "freiwillig" zur Prophylaxe - diese ist ja rein vorbeugend. Dazu kann einen ja keiner zwingen.

Wenn jemand "normal" gute Zähne hat, dann sind im Regelfall ein bis zwei Prophylaxe-Sitzungen pro Jahr als rein vorbeugende Maßnahme aus medizinischer Sicht sinnvoll. Wenn das zutrifft, und eine medizinische Notwendigkeit also gegeben ist, dann sollte der Zahnarzt das auch entsprechend in der Abrechnung berücksichtigen.

Wenn eine Behandlung als "Verlangensleistung" gem §2.3 GOZ abgerechnet wird, dann geht der Versicherer davon aus, dass es sich eben nicht um eine medizinisch notwendige Prophylaxe-Behandlung handelt, mit der Folge, dass er die Leistung verweigert.

Bitte besprechen Sie die Möglichkeiten mit Ihrem Zahnarzt, der da sicherlich einen gewissen Abrechnungsspielraum hat.

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