Bewertungen
3112 echte Kundenbewertungen
der 1. Versicherungsvergleich mit Kundenbewertungen
Das sagen Kunden über uns
Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.
Hallo Waimannteam,
ich habe die Antwortpost von Roland Ass. am Samstag bekommen (datiert 14.12.10! also am selben Tag w ...
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Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.
ich verlinke die Waizmann-Tabelle, weil sie hilft, Licht ins Dickicht des Kleingedruckten der Versic.... weiterlesen...
Für mein Praxisteam und mich ist es gut zu wissen, dass es eine zuverlässige Informationsquelle f.... weiterlesen...
Viele Patienten sind unsicher ob und wenn ja welche Zusatzversicherung sie abschließen sollen. Da .... weiterlesen...
„Wir vom Team Zahnplanet, der Zahnarztpraxis für Kinder in München, empfehlen die Waizmanntabell.... weiterlesen...
Bei der Fülle von privaten Zusatzversicherungen ist es selbst für zahnmedizinisches Fachpersonal n.... weiterlesen...
hier finden Sie weitere Stimmen...Insider-Hinweise:
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wann besteht voller Versicherungsschutz?
ich wurde nun bei der CSS mit einer Zahnzusatzversicherung versichert. Der
Versicherungsschutz begann am 01.01.2008.
Ab wann kann ich nun volle Leistungen erwarten, speziell Zahnersatz? Ich hab
mir die Informationen durchgelesen und habe was von 8 Monaten nach
Versicherungsbeginn, Betreff Zahnersatz, gelesen. Wie sieht es mit Füllungen
aus, oder Kiefer OPŽs. Mein Zahnartzt hat festgestellt, das sich an einem
wurzelbehandelten Zahn eine Entzündung befindet und rät mir diesen zeihen zu
lassen. Kann ich für diesen Zahn jetzt, oder erst nach den 8 Monaten
Leistungen in Anspruch nehmen?
Vielen Dank schonmal im Voraus für Ihre Mühen!
Gruß,
Nils F.
Hallo Nils,
die Wartezeit für Zahnersatz und Kieferorthopädie beträgt 8 Monate!!!
Für Prophylaxe und kleinere "Zahnbehandlungen" (z.B. Kunststofffüllungen,
Wurzelbehandlung o.Ä.) gibt es hingegen keine Wartezeiten.
Wenn der Behandlungsbedarf bei dem zu ziehenden Zahn erst nach Abschluss d.
Versicherung festgestellt wurde, dann wäre dieser mit "versichert" - ein
evtl. notwendiger Ersatz wäre dann aber erst nach Ablauf der Wartezeiten
erstattungsfähig.
MfG
Hans Waizmann
