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Kündigung der Zahnzusatzversicherung und Abschluss der CSS

(Frage vom 2008-08-06 14:36:18 - diese Frage wurde 8260 mal gelesen)

ich habe jetzt ein kleines Problem bezüglich der CSS Versicherung:
Gestern war ich beim Zahnarzt um eine Kontrolle durchführen zu lassen,

dabei wurde festgestellt, dass ich zwei Füllungen benötige.

Normalerweise würde ich warten bis dies erledigt ist und dann den CSS- Antrag stellen…

Dummerweise bekommt mich mein Zahnarzt nicht mehr im Februar „unter“!

Ich müsste aber bis Ende Februar meine alte Zahnzusatzversicherung (Barmenia) kündigen, damit ich bis Mai aus diesem Vertrag komme. Da sich dieser sonst wieder um ein weiteres Jahr verlängert…

Ich möchte natürlich nicht meine jetzige Versicherung kündigen und darauf hoffen, dass mich die CSS dann schon versichern wird.

Für die angesprochenen Füllungen würde ich selbstverständlich alleine aufkommen und keinen Versicherer belasten.

Könnten sie mir einen Tipp geben welches die beste Vorgehensweise aus Ihrer Sicht ist.

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(Antwort vom: 2008-08-06 14:37:14 )

Sehr geehrter Herr Fromm,

es gibt schon Möglichkeiten, aber das würde ich im Normalfall NICHT empfehlen.

Theoretisch ist eine Antragstellung auch bei laufender Behandlung möglich.

Sie müssten dann einen zahnärztlichen Befundbericht beilegen - die anstehende Behandlung wird dann ausgeschlossen, so viel ist klar.

Grundsätzlich empfehle ich allerdings in solchen Fällen, mit der Antragstellung bis nach Abschluss der Behandlung zu warten, und zwar aus folgenden Gründen:

Der Versicherer hat das Recht Ihren Vertrag auch abzulehnen. Das wird er u.U. tun, wenn Sie sehr umfangreiche angeratene Zahnmaßnahmen haben oder einen Zahnbefund vom Zahnarzt ausgefüllt vorlegen, der erkennen lässt, dass Sie schon sehr viele mit Zahnersatz dgl. versorgte Zähne haben und womöglich gar noch erkennen läßt, wie alt der Zahnersatz z.B. ist. Wenn Sie also einen in diesem Sinne " schlechten " Zahnbefund vorlegen, kann der Versicherer nach gut dünken den Antrag ablehnen, der er ohne Vorlage eines Befundes sicher angenommen hätte. Wir plädieren hier für die oben beschriebene Vorgehensweise, mit der Antragstellung zu warten, welche aus Kundensicht am sichersten ist und mit der (unnötige) Ablehnungen nicht riskiert werden.

Eine Ablehnung ist daher theoretisch denkbar, auch dann, wenn nichts ansteht, wenn jemand z.B. schon sehr viele/alle Zähne ersetzt bekommen hat oder wenn z.B. ersichtlich ist, dass viele Implantate bestehen. Wenn von 28 Zähnen z.B. 10 mit Kronen versorgt sind und der Zahnarzt bestätigt, dass nichts angeraten ist, muß man das noch nicht befürchten.

Eine Abgrenzung ist natürlich nicht genau möglich, ab wann jemand in der Antragsannahme-Abteilung eines Versicherer sagt, der Betreffende hat schlechte Zähne, den nehmen wir nicht. Wir haben aber Fälle erlebt, wo allein z.B. aufgrund der Angabe: Beruf = EU-Rentner, der Versicherer z.B. deshalb wissen wollte, welche Erkrankung (z.B. Diabetes etc.) zur Erwerbsunfähigkeitsrente geführt hat. So gab es einen Fall, in dem der Versicherer dann abgelehnt hat, nachdem die Antwort kam, derjenige sei Diabetiker (diese Erkrankung führt häufig zu " schlechten " Zähnen). Wenn der/die Betreffende statt EU-Rentner: Hausfrau oder Hausmann in den Antrag als Berufsangabe reinschreibt kann er kein Problem haben.

Ein allgemein sinnvoller Rat im Zusammenhang mit dem beantragen von Personenversicherungen ist einfach generell der: Geben Sie nie mehr an, also das wozu Sie wirklich verpflichtet sind. Dabei helfen wir professionell. Darum haben wir auch eine Voranzeige für Abschließbarkeit im ONLINE-Rechner, was für diese Tarifart, die sehr komplex ist, einen einzigartigen und wertvollen Service für Endverbraucher darstellt.

Tatsache ist: Die CSS frägt nicht nach dem Umfang und Alter vorhandenen Zahnersatzes und das ist für Sie positiv. Mit einem Zahnbefund ermöglichen Sie dem Versicherer Einblick in Ihren Zahnzustand, den er sonst nicht gehabt hätte.


Ich überlasse es Ihnen, ob Sie trotz unserer Hinweise, so vorgehen möchten - falls ja, bitte ich um kurze Rückmeldung, dann schicke ich Ihnen gerne den Zahnbefund zu.

Allerdings wäre der natürlich auch vom Zahnarzt auszufüllen, wofür Sie vermutlich einen Termin benötigen - dann könnte der Zahnarzt wohl auch direkt die beiden Füllungen machen, wenn er sich schon die Zeit nimmt.


Wenn Sie die Gesundheitsfragen im Tarif allerdings alle mit NEIN beantworten können, dann kann ich Ihnen versichern, dass eine Aufnahme zu 99% garantiert ist, da kann dann kaum etwas dazwischen kommen.

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