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Hallo Herr Ferdinand,
spät kommt er, aber er kommt - der Dank für Ihre prompte und sehr ausführliche Antwort.
Nach ...
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Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.
Die Web-Seite "waizmanntabelle" informiert meine Patienten umfassend zu dem wichtigen Thema Zusatzve.... weiterlesen...
ich verlinke die Waizmann-Tabelle, weil sie hilft, Licht ins Dickicht des Kleingedruckten der Versic.... weiterlesen...
Eigentlich sind mir Versicherungen ein Graus. Sie versprechen viel und halten wenig. Diese Erfahrung.... weiterlesen...
Unseres Erachtens hat sich die "Waizmann- Tabelle" inzwischen als Marktführer im Vergleich und der .... weiterlesen...
Wir verlinken seit Kurzem auf die WaizmannTabelle für Erwachsene und für Kinder. Es ist eine gute.... weiterlesen...
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Frage zur Zahnzusatzversicherung
vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Konkret bedeutet bei mir, dass ich vor Abschluß der Versicherung 2 Zähne habe behandeln lassen, die gleichzeitig Stützpfeiler für 2 Brücken sind. Diese Zähne wurde behandelt und waren somit vor Versicherungsabschluß diagnostiziert worden. Jetzt stellt sich wahrscheinlich heraus, dass diese beiden Zähne wahrscheinlich weiter behandelt werden müssen, wahrscheinlich mit der Konsequenz, dass beide wahrscheinlich irgendwann extrahiert werden. Somit hätte ich dann konkret eine Lücke von 4 Zähnen, die geschlossen werden muß.
Ich habe diese Versicherung unter der Voraussicht abgeschlossen, dass dieser Fall in Zukunft eintreten wird oder zumindest für diesen Fall wollte ich mich dagegen versichern lassen.
Lt. Ihrer Aussage und nach meinem Verständnis daraus kann der Versicherungsgeber dann schon sagen, dass im Vorfeld diese Zähne behandelt wurden und somit aus der Versicherungsleistung ausschliessen wird.
Was bedeutet denn nach Ihrem Verständnis eine nicht schnelle Beanspruch von Versicherungsleistungen??
Ich stelle diese Fragen, um nicht nach Ablauf der Wartezeit bei Inanspruchnahme eine sozusagen "böse" Überraschung zu erleben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihren Zeitaufwand für die Beantwortung meiner Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Hohlbein
Sehr geehrter Herr Hohlbein,
es ist nicht auszuschließen, dass der Versicherer zwischen der kurz vor Abschluss durchgeführten Behandlung dieser beider Zähne und der jetzt anstehenden Behandlung einen Zusammenhang sieht - das ist ja auch nicht ganz von der Hand zu weisen.
Wann der Versicherer genau eine Rückfrage beim Zahnarzt stellt, kann man nicht "pauschal" beantworten - einerseits wird das natürlich stichprobenartig gemacht.
Wenn Sie z.B. nach 5 Jahren Versicherungszugehörigkeit eine Implantat-Behandlung beginnen, dann wäre nicht mehr von Rückfragen auszugehen - anders sieht das natürlich nach ein oder zwei Jahren aus. Die Wahrscheinlichkeit einer Rückfrage sinkt mit fortschreitender Zeit.
Wie die Barmenia den Fall beurteilt, werden Sie und ich wohl erst dann erfahren, wenn Sie es versucht haben. Ich würde Ihnen auf jeden Fall empfehlen, das ggf. mit dem Zahnarzt vorher abzusprechen, dass er im Falle einer Rückfrage vor Beantwortung erst Rücksprache mit Ihnen hält.
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