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Liebes Waizmann-Team, selten hat mich ein Dienstleistungsangebot im Internet auf den ersten Blick so stark überzeugt. ... weiterlesen...


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Dr. Stephan Ziegler, Zahnarzt in Berlin

Eigentlich sind mir Versicherungen ein Graus. Sie versprechen viel und halten wenig. Diese Erfahrung.... weiterlesen...

Zahnplanet, Zahnarztpraxis für Kinder, Zahnarzt in 80801 München

„Wir vom Team Zahnplanet, der Zahnarztpraxis für Kinder in München, empfehlen die Waizmanntabell.... weiterlesen...

Axel Langenbach, Zahnarzt in Darmstadt

Unseres Erachtens hat sich die "Waizmann- Tabelle" inzwischen als Marktführer im Vergleich und der .... weiterlesen...

ZA Stefan Günther, Zahnarzt in Berlin

Als „Kassenzahnarzt“ kann ich meinen Patienten den vollen Umfang der in ihrem Falle notwendigen.... weiterlesen...

Ute Commentz, Zahnarzt in Hamburg

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Arag Z100 - Knierschschiene

(Frage vom 2008-11-12 14:32:39 - diese Frage wurde 1628 mal gelesen)

ich habe 0kt.07 bei ihnen eine zahnzusatzversicherung arag z100 abgeschlossen. meine zahnbehandlungsrechnung in höhe von 320.- wurde im märz voll bezahlt. jetzt bräuchte ich eine neue Bügel-Knirschschiene für die nacht. meine frage: fällt das unter die 3 oder 8 monatige wartefrist?

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(Antwort vom: 2008-11-12 14:35:38 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Hallo Raptor33,

Knirscherschienen fallen im Tarif Z-100 prinzipiell NICHT unter den Versicherungsschutz, da diese Leistung der gesetzlichen Krankenkassen sind.

Erstattungsfähig wäre höchstens eine evtl. notwendige Funktionsanalyse - diese fällt unter die 8monatige Wartezeit.

MfG

Hans Waizmann

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  1. Arag Z100 - Knierschschiene (arag zahlt knirschschiene)


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