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Das sagt Kai Mangold über hanswaizmann.de:
vielen dank für den hervorragenden Service: Schnellste Beantwortung von Fragen zum Versicherungstarif und sehr detailli ... weiterlesen...


Das sagen Zahnärzte über uns
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Dr. Stephan Ziegler, Zahnarzt in Berlin

Eigentlich sind mir Versicherungen ein Graus. Sie versprechen viel und halten wenig. Diese Erfahrung.... weiterlesen...

Zahnplanet, Zahnarztpraxis für Kinder, Zahnarzt in 80801 München

„Wir vom Team Zahnplanet, der Zahnarztpraxis für Kinder in München, empfehlen die Waizmanntabell.... weiterlesen...

Dr. Klaus-Dieter Bastendorf u. Dr. Clemens Schmid, Zahnarzt in Eislingen

Da sich immer mehr gesetzlich krankenversicherte Patienten eine hochwertige Versorgung beim Zahnarzt.... weiterlesen...

Ute Commentz, Zahnarzt in Hamburg

Für mein Praxisteam und mich ist es gut zu wissen, dass es eine zuverlässige Informationsquelle f.... weiterlesen...

Dr. Rolf Saatjohann, Zahnarzt in Horstmar

Immer wieder fragen Patienten nach, welche Zahnzusatzversicherung empfehlenswert ist. Leider ist die.... weiterlesen...

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Arag - Frage zum Leistungskatalog

(Frage vom 2008-11-14 13:41:55 - diese Frage wurde 2022 mal gelesen)

Über Sie habe ich die Zahnzusatzversicherung ARAG Z-100 abgeschlossen.

Unter der Nr. 20 des Waizmann-Leistungskatalog ARAG Z100 steht:
"Leistungen für Mehrkosten bei Keramikverblendungen im Seitenzahnbereich
bis zu Zahn-Nr.:
Ja, alle bis 6-er Zahn."

Heißt das bis einschließlich 6-er Zahn oder bis einschließlich 5-er Zahn?

Für eine kurzfristige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar und verbleibe
mit freundlichen Grüßen Vreni

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(Antwort vom: 2008-11-14 13:42:21 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Hallo Vreni,

das bedeutet, dass die Keramikverblendungen bis einschließlich 5er-Zahn ersattungsfähig sind.

HINWEIS: auf telefonische Nachfrage wurde uns seitens der ARAG mitgeteilt, dass im hinteren Backenzahnbereich nur die Verblendungen "begrenzt" sind. Für VOLLkeramikkronen (die also vollständig aus Keramik bestehen) gibt es also keine Begrenzung.

Falls bei Ihnen ein derartiger Fall ansteht, besprechen Sie das bitte mit Ihrem Zahnarzt, ob eine Versorgung auch mit Vollkeramikkronen möglich wäre - vorher dann bitte den Kostenplan bei ARAG zur Prüfung einreichen.

MfG

Hans Waizmann

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