Bewertungen
3035 echte Kundenbewertungen
der 1. Versicherungsvergleich mit Kundenbewertungen
Das sagen Kunden über uns
Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.
Hallo Hr. Waizmann,
die Fragen wurden bestens und für mich verständlich beantwortet.
Mit freundlich grüßen
...
weiterlesen...
Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.
Die Web-Seite "waizmanntabelle" informiert meine Patienten umfassend zu dem wichtigen Thema Zusatzve.... weiterlesen...
Bei der Fülle von privaten Zusatzversicherungen ist es selbst für zahnmedizinisches Fachpersonal n.... weiterlesen...
Als „Kassenzahnarzt“ kann ich meinen Patienten den vollen Umfang der in ihrem Falle notwendigen.... weiterlesen...
„Wir vom Team Zahnplanet, der Zahnarztpraxis für Kinder in München, empfehlen die Waizmanntabell.... weiterlesen...
Da sich immer mehr gesetzlich krankenversicherte Patienten eine hochwertige Versorgung beim Zahnarzt.... weiterlesen...
hier finden Sie weitere Stimmen...Insider-Hinweise:
- Schließen Sie keine Versicherung ohne Vorab-Annahmecheck eines unabhängigen Experten ab. Vermeiden Sie unnötige Antragsablehnungen durch unseren Vorab-Annahmecheck! Lesen Sie hier mehr dazu...
- Was passiert wenn eine Versicherung einen Zahnarzt-Befund anfordert...
- Startseite HansWaizmann.de
- Forum Zahnzusatzversicherung
- Abrechnung der PZR bei der Arag
- Forum: Fragen Zahnzusatzversicherung
- Forum: Zahnarzt-News Zahnzusatzversicherung
- Forum: Zahnzusatzversicherung für Kinder Forum
- Forum: Zahnzusatzversicherung im Test - Vergleich
Abrechnung der PZR bei der Arag
Bei den bisher eingereichten Rechnungen mit Prophylaxemaßnahmen
(Zahnreinigung) gab es bei der Erstattung keine Probleme. Bei der zuletzt
eingereichten Rechnung hat die Arag jedoch nur die entsprechend GOZ 405
abgerechnete Position "Entf. hart. u. weicher Zahnbeläge" erstattet, nicht
jedoch die "Bes. v.sch.Kanten/Pol./Füllg." nach GOZ 403. Als Begründung
führt sie an, es sei eine parodontale Maßnahme und deswegen Kassenleistung,
die über die Versichertenkarte abgerechnet werden müsste. Bei den bisherigen
Rechnungen (eingereicht 2007) von mir und meiner Frau hatte die Arag sich an
dieser exakt identisch beschriebenen Pos. GOZ 403 nicht gestört.
Können Sie mir weiterhelfen oder muss ich mich direkt mit der Arag
auseinandersetzen?
Antwort oder Kommentar schreiben dazu
Hallo twist,
die ARAG akzeptiert prinzipiell im Prophylaxe-Bereich folgende Abrechnungsmöglichkeiten - darauf sollten Sie Ihren Zahnarzt hinweisen und ihn bitten, zukünftig entsprechend abzurechnen.
Individualprophylaxe – was kann der Zahnarzt abrechnen?
Die professionelle Zahnreinigung ist nirgends eindeutig geregelt, weder was den Umfang betrifft, noch die Kosten. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Kosten hier stark variieren – der eine Zahnarzt verlangt 50 Euro, ein anderer will 100 Euro.
Daher ist es schon verständlich, dass hier keine unbegrenzt hohen Kosten seitens der Versicherer übernommen werden (können).
Sowohl die ARAG, als auch die Signal akzeptieren für die professionelle Zahnreinigung Kosten in Höhe von ca. 60 Euro – die erhält man durch folgende Abrechnung:
GOZ
Beschreibung
Kosten 3,5 facher Satz
x Anzahl Zähne
Gesamtkosten
405 analog
professionelle Zahnreinigung
2,13 Euro pro Zahn
28
59,64 Euro
Damit kommt man bei 28 Zähnen auf einen Rechnungsbetrag von 59,64 Euro. Der 3,5fache Abrechnungssatz ist allein dadurch begründet, dass es sich nicht nur um eine einfache Zahnsteinentfernung (GOZ 405), sondern um eine aufwändigere professionelle Zahnreinigung handelt.
Wie oft eine PZR medizinisch notwendig ist, entscheidet grundsätzlich Ihr Zahnarzt.
Im „Normalfall“ dürften ein bis zwei Behandlungen PZR pro Jahr kein Problem darstellen, d.h. normal fragt die ARAG da auch nicht gesondert nach.
Wenn Sie jedoch häufiger Rechnungen für PZR einreichen, kann es schon sein, dass die ARAG nachfragt, warum die häufige Behandlung notwendig ist - das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie Zahnfleischprobleme (z.B. Parodontose) haben o.Ä. - in Ihrem individuellen Fall kann das allerdings nur Ihr Zahnarzt entscheiden, wie oft PZR med. notwendig ist.
Die ARAG leistet hier maximal bis zu 4 mal pro Jahr (bei entsprechender med. Notwendigkeit).
Zusätzlich können bei der ARAG einmal jährlich folgende Kosten vom Zahnarzt abgerechnet werden:
GOZ
Beschreibung
Kosten 2,3facher Satz
100
Mundhygienestatus erstellen (mind. 25 min)
25,87 Euro
101
Kontrolle des Übungserfolges (mind. 15 min)
12,92 Euro
102
Lokale Fluoridierung mit Lack oder Gel
6,46 Euro
201
Behandlung überempflindlicher Zahnflächen
6,46 Euro
402
Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen
5,81 Euro
Somit könnten bei Durchführung aller individualprophylaktischer Leistungen (inkl. PZR) maximal ca. 117 Euro vom Zahnarzt abgerechnet werden.
Eine Abrechnung für PZR analog anderer GOZ-Ziffern (z.B. 206, 212, 404, 407) wird in aller Regel nicht von der ARAG akzeptiert.
MfG
Hans Waizmann
Antwort oder Kommentar schreiben dazu
Vielleicht finden Sie Ihre Antwort auch hier:
- Abrechnung der PZR bei der Arag (Abrechnung PZR)
- Abrechnung Prophylaxe bei Kindern (Abrechnung ProphylAXE)
- Abrechnung Prophylaxe bei Kindern (kinder wurzelkanalbehandlung abrechnung)
- Abrechnung prof. Zahnreinigung SIGNAL IDUNA (Signal Iduna Professionelle Zahnreinigung)
- Abrechnung prof. Zahnreinigung SIGNAL IDUNA (beihilfe professionelle zahnreinigung)
- PZR Leistung und Abrechnung (auto)


