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Abrechnung der PZR bei der Arag

(Frage vom 2008-11-18 11:32:31 - diese Frage wurde 4573 mal gelesen)

ich habe über Sie bei der Arag eine Zahnzusatzversicherung (Z100) abgeschlossen.

Bei den bisher eingereichten Rechnungen mit Prophylaxemaßnahmen
(Zahnreinigung) gab es bei der Erstattung keine Probleme. Bei der zuletzt
eingereichten Rechnung hat die Arag jedoch nur die entsprechend GOZ 405
abgerechnete Position "Entf. hart. u. weicher Zahnbeläge" erstattet, nicht
jedoch die "Bes. v.sch.Kanten/Pol./Füllg." nach GOZ 403. Als Begründung
führt sie an, es sei eine parodontale Maßnahme und deswegen Kassenleistung,
die über die Versichertenkarte abgerechnet werden müsste. Bei den bisherigen
Rechnungen (eingereicht 2007) von mir und meiner Frau hatte die Arag sich an
dieser exakt identisch beschriebenen Pos. GOZ 403 nicht gestört.

Können Sie mir weiterhelfen oder muss ich mich direkt mit der Arag
auseinandersetzen?

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(Antwort vom: 2008-11-18 11:32:59 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Hallo twist,

die ARAG akzeptiert prinzipiell im Prophylaxe-Bereich folgende Abrechnungsmöglichkeiten - darauf sollten Sie Ihren Zahnarzt hinweisen und ihn bitten, zukünftig entsprechend abzurechnen.

Individualprophylaxe – was kann der Zahnarzt abrechnen?





Die professionelle Zahnreinigung ist nirgends eindeutig geregelt, weder was den Umfang betrifft, noch die Kosten. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Kosten hier stark variieren – der eine Zahnarzt verlangt 50 Euro, ein anderer will 100 Euro.



Daher ist es schon verständlich, dass hier keine unbegrenzt hohen Kosten seitens der Versicherer übernommen werden (können).



Sowohl die ARAG, als auch die Signal akzeptieren für die professionelle Zahnreinigung Kosten in Höhe von ca. 60 Euro – die erhält man durch folgende Abrechnung:



GOZ
Beschreibung
Kosten 3,5 facher Satz
x Anzahl Zähne
Gesamtkosten







405 analog
professionelle Zahnreinigung
2,13 Euro pro Zahn
28
59,64 Euro




Damit kommt man bei 28 Zähnen auf einen Rechnungsbetrag von 59,64 Euro. Der 3,5fache Abrechnungssatz ist allein dadurch begründet, dass es sich nicht nur um eine einfache Zahnsteinentfernung (GOZ 405), sondern um eine aufwändigere professionelle Zahnreinigung handelt.



Wie oft eine PZR medizinisch notwendig ist, entscheidet grundsätzlich Ihr Zahnarzt.



Im „Normalfall“ dürften ein bis zwei Behandlungen PZR pro Jahr kein Problem darstellen, d.h. normal fragt die ARAG da auch nicht gesondert nach.



Wenn Sie jedoch häufiger Rechnungen für PZR einreichen, kann es schon sein, dass die ARAG nachfragt, warum die häufige Behandlung notwendig ist - das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie Zahnfleischprobleme (z.B. Parodontose) haben o.Ä. - in Ihrem individuellen Fall kann das allerdings nur Ihr Zahnarzt entscheiden, wie oft PZR med. notwendig ist.



Die ARAG leistet hier maximal bis zu 4 mal pro Jahr (bei entsprechender med. Notwendigkeit).



Zusätzlich können bei der ARAG einmal jährlich folgende Kosten vom Zahnarzt abgerechnet werden:





GOZ
Beschreibung
Kosten 2,3facher Satz





100
Mundhygienestatus erstellen (mind. 25 min)
25,87 Euro

101
Kontrolle des Übungserfolges (mind. 15 min)
12,92 Euro

102
Lokale Fluoridierung mit Lack oder Gel
6,46 Euro

201
Behandlung überempflindlicher Zahnflächen
6,46 Euro

402
Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen
5,81 Euro




Somit könnten bei Durchführung aller individualprophylaktischer Leistungen (inkl. PZR) maximal ca. 117 Euro vom Zahnarzt abgerechnet werden.



Eine Abrechnung für PZR analog anderer GOZ-Ziffern (z.B. 206, 212, 404, 407) wird in aller Regel nicht von der ARAG akzeptiert.


MfG

Hans Waizmann

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