Bewertungen
3112 echte Kundenbewertungen
der 1. Versicherungsvergleich mit Kundenbewertungen
Das sagen Kunden über uns
Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.
Ich habe Anfang des Jahres 2010 über das Hans-Waizmann-Team eine Zahnzusatzversicherung bei der CSS Versicherung AG abg ...
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Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.
Immer wieder fragen Patienten nach, welche Zahnzusatzversicherung empfehlenswert ist. Leider ist die.... weiterlesen...
In unserer Praxis mit dem Schwerpunkt Implantologie kommt von Patientenseite fast täglich die Frage.... weiterlesen...
Wir verlinken seit Kurzem auf die WaizmannTabelle für Erwachsene und für Kinder. Es ist eine gute.... weiterlesen...
Unseres Erachtens hat sich die "Waizmann- Tabelle" inzwischen als Marktführer im Vergleich und der .... weiterlesen...
Viele Patienten sind unsicher ob und wenn ja welche Zusatzversicherung sie abschließen sollen. Da .... weiterlesen...
hier finden Sie weitere Stimmen...Insider-Hinweise:
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Kostenübernahme!
Vielleicht können sie mir bei meiner Entscheidung weiter helfen.
Im Moment bin ich in Zahnärztlicher Behandlung, bei mir wurden alte Füllungen gewechselt. Die Zähne sind im Moment Grund versorgt und es ist alles soweit in Ordnung, aber diese Grundversorgung müsste vermutlich bald in eine Teilkrone umgewandelt werden. Nun meine Frage, wenn ich jetzt eine Versicherung abschließe übernimmt sie dann auch die Kosten für die Teilkrone? Und wie ist es mit dem nicht regelmäßig geführten Bonusheft? Da ich in den letzten Jahren selten zum Zahnarzt mußte, kann ich das auch nicht lückenlos vorweisen!
Vielen Dank
MfG
J. Lieffertz
Hallo Herr/Frau Lieffertz,
also irgendwie ist das ein Widerspruch.
Wenn aktuell alles in Ordnung ist und alle Zähne bestens versorgt sind - warum rechnen Sie dann damit, dass "bald" Teilkronen gemacht werden müssten?
Sind derartige Behandlungen vom Zahnarzt angeraten worden?
Bitte nähere Infos dazu.
Ob das Bonusheft Auswirkungen auf die Leistung hat, kommt auf den gewählten Tarif an. Bei CSS oder Barmenia z.B. kann man mittels Bonusheft die Leistungen erhöhen. Bei ARAG z.B. ist es unerheblich, ob Sie ein Bonusheft führen oder nicht (wobei die Leistung bei vollem Bonusanspruch z.B. bei CSS oder Barmenia höher wäre als bei ARAG).
MfG
Hans Waizmann
? Einen schönen guten Tag!
? Vielleicht können sie mir bei meiner Entscheidung weiter helfen.
? Im Moment bin ich in Zahnärztlicher Behandlung, bei mir wurden alte
? Füllungen gewechselt. Die Zähne sind im Moment Grund versorgt und es ist
? alles soweit in Ordnung, aber diese Grundversorgung müsste vermutlich bald
? in eine Teilkrone umgewandelt werden. Nun meine Frage, wenn ich jetzt eine
? Versicherung abschließe übernimmt sie dann auch die Kosten für die
? Teilkrone? Und wie ist es mit dem nicht regelmäßig geführten Bonusheft?
? Da ich in den letzten Jahren selten zum Zahnarzt mußte, kann ich das auch
? nicht lückenlos vorweisen!
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? Vielen Dank
? MfG
? J. Lieffertz
Hallo Herr Waizmann,
mein Anlegen ist fast so ähnlich wie bei der Frau Lieffertz.
Nur bei mir ist es so dass mein Zahnarzt angeraten hat demnächst oder in kürze über eine Brücke nachdenken soll, weil mein Zahn nach der Wurzelbehandlung brüchig wird.
Meine Frage ist übernimmt eine Zahnzusatzversicherung in diesem Fall die Kosten, wenn mir der Arzt bereits eine Behandlung angeraten hat?
MfG
K. Tüysüz
Me and this atrcile, sitting in a tree, L-E-A-R-N-I-N-G!
Hallo Kukizu,
klare Antwort: NEIN - wenn eine Behandlung bereits angeraten wurde, ist bereits ein Versicherungsfall eingetreten, das kann nicht mehr versichert werden.
MfG
Hans Waizmann
? Hallo Herr Waizmann,
?
? mein Anlegen ist fast so ähnlich wie bei der Frau Lieffertz.
? Nur bei mir ist es so dass mein Zahnarzt angeraten hat demnächst oder in
? kürze über eine Brücke nachdenken soll, weil mein Zahn nach der
? Wurzelbehandlung brüchig wird.
?
? Meine Frage ist übernimmt eine Zahnzusatzversicherung in diesem Fall die
? Kosten, wenn mir der Arzt bereits eine Behandlung angeraten hat?
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? MfG
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? K. Tüysüz
Hallo Herr Waizmann,
� klare Antwort: NEIN - wenn eine Behandlung bereits angeraten wurde, ist
� bereits ein Versicherungsfall eingetreten, das kann nicht mehr versichert
� werden.
diese Antwort kann ich nicht ganz nachvollziehen. Lt. meinem Zahnarzt spricht es aus der Erfahrung das Zähne die eine Wurzelbehandlung bekommen haben mittelfristig "stabilisiert" werden müssen. Eine konkrete Notwendigkeit aus dieser Aussage ergibt sich jedoch nicht. Es ist nicht notwendig hier etwas zu unternehmen. Wenn jetzt der Zahn durch zu starkes Zubeissen o.ä. beschädigt wird muss eine Teilkrone o.ä. als Zahnersatz eingesetzt werden. Die Leistung kann in meinen Augen dafür nicht ausgeschlossen werden.
Da dies nur "Erfahrungswerte" sind aber nicht notwendigerweise eine Teilkrone bspws. vorab gesetzt werden muss handelt es sich in meinen Augen nicht um eine angeratene Behandlung.
Grüße
