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Die Pflegedokumentation

Für jeden Patienten, der stationär in ein Krankenhaus eingewiesen wird, besteht von Seiten der Pflegekräfte die Pflicht, eine Pflegedokumentation anzulegen. Diese Dokumentation muss ein klares Bild aller Vorkommnisse beinhalten, muss die ärztlich angeordnete Behandlungspflege beschreiben und alle Maßnahmen enthalten, die an dem Patienten vollzogen werden, wie Mobilisierung oder auch deren Unterlassung - mit der entsprechenden Begründung. Die Dokumentation muss Zielvorgaben erwähnen, warum ein Patient ein entsprechendes Pflegeziel, etwa das Wiedererlernen des selbständigen Essens und Trinkens, erreichen soll. Jeder Eintrag muss mit dem Namen der entsprechenden Pflegekraft, die die Maßnahme durchgeführt hat, dokumentiert sein. Die Pflegedokumentation beschreibt also die gesamte Entwicklung des Patienten aus pflegerischer Sicht während seines Aufenthalts in der Klinik. Pro Schicht muss es mindestens einen Eintrag über die Pflegesituation des Patienten geben.

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