Wegweiser Krankenhaus
- Hintergrundinformationen - Insiderbericht Krankenhaus.
- Was können Sie als Privatpatient erwarten, wenn Sie erkrankt sind und ins Krankenhaus müssen? Und als Kassenpatient?
- Als Kassenpatient werden Sie in das nächstgelegene, geeignete Krankenhaus überwiesen. Dazu sollten Sie folgendes wissen:
- Bettenbedarfsplan - Krankenhausplanungen
- Tagessätze
- Fallpauschalen
- Wiederverwendung von Einweg-Produkten
- Fehlbelegungen im Krankenhaus
- Chefarztbehandlung:
- Krankenschwestern
- Die Pflegedokumentation
- Physiotherapie
- Welche Anforderungen darf ein Privatpatient an sein Zimmer stellen?
- Neuestes zu den Ergebnissen des Krankenhausbarometers
- Sturzprotokolle
- Druckgeschwüre durch Lagerungsfehler
- Qualifizierte Schmerztherapie
- Entlassungsmanagement
- Hygiene im Krankenhaus
- Sicherheit im Krankenhaus durch Sitzwachen
- Namensverwechselung
- Gelenkersatz
- Verweildauer eines Privatpatienten im Krankenhaus
- Vergleich Kassenpatient / Privatpatient / Lebenserwartung
Vergleich Kassenpatient / Privatpatient / Lebenserwartung
Vor etlichen Jahren belegte eine Statistik, dass die Lebenserwartung von Privatpatienten um 5 bis 7 Jahre höher liegt als die der Kassenpatienten.
Beispiele aus dem Klinikalltag:
Jeder, der schwer erkrankt, macht sich auf die Suche nach den besten Behandlungsmöglichkeiten, will ein Krankenhaus finden, dass ihm optimale Bedingungen bietet, wo Spezialisten arbeiten, die ihm helfen sollen.Als Kassenpatient ist der Radius beschränkt. Er wird, falls Krankenhausbehandlung nötig ist, in die nächstgelegene Klinik eingewiesen, denn der allgemein versicherte Patient hat keine freie Wahl des Krankenhauses mehr, sondern muss das seinem Wohnort nächstgelegene in Anspruch nehmen.
Depressionen
Das Beispiel der an einer schweren Depression leidenden Frau mit Selbstgefährdung zeigt dies. Sie wurde auf Grund der Erkrankung von ihrem behandelnden Arzt in ein Krankenhaus eingewiesen, dass - anders als das wohnortnahe - Erfolg versprechende, weit reichende Behandlungsmöglichkeiten bot. Sie durfte dort nur einen Tag für die Erstversorgung bleiben, denn die neuen gesetzlichen Bestimmungen der Krankenkassen forderten, dass die Patientin in das ihrem Wohnort nahe gelegene Krankenhaus verlegt werden musste. Dort erhielt sie zwar alle für ihre Gesundung nötigen Medikamente, doch die Rahmenbedingungen mit den entsprechenden Therapieangeboten überzeugten sie nicht. Sie hatte trotz Einspruch keine Aussicht in der von ihrem Hausarzt empfohlenen Klinik therapiert zu werden. Als Privatpatient wäre dies kein Problem gewesen.
Transplantationen
Das Institut für Gesundheitsökonomie der Universität Köln fand heraus, dass Privatpatienten seltener als Kandidaten für eine Transplantation abgelehnt werden. (lt. „Die Zeit“ Nr.16 vom 10.April 2008)
Untersuchungen
Ein anderer Kassenpatient möchte wegen einer bei ihm festgestellten Knochenerkrankung für eine Spezialuntersuchung (Kernspintomographie) in ein Krankenhaus überwiesen werden, dass ein modernes Gerät neuester Ausführung benutzt. Die Universitätsklinik(!), in der er liegt, hat schon bei der ersten Untersuchung auf Grund des veralteten Geräts die Knochenzyste nicht sehen können, unter der er leidet. Obwohl in vielen Bereichen hoch spezialisiert, konnte dieses Krankenhaus den Patienten nicht optimal untersuchen. Die Möglichkeit, dem Erkrankten seinen berechtigten Wunsch zu erfüllen, dort untersucht zu werden, wo eine gesicherte Diagnose gestellt werden kann, konnte nicht erfüllt werden.
Leukämie
In der Süddeutschen Zeitung vom 28.06.07 wird darüber berichtet, dass im Rahmen der Gesundheitsreform die Behandlung von Leukämie-Patienten auf den Prüfstand des Instituts für Wirtschaftlichkeit in der Medizin kommen soll. Das kann bedeuten, dass Patienten, die an Blutkrebs erkrankt sind, ohne eine private Zusatzversicherung Gefahr laufen, zukünftig nur noch eine Chemotherapie zu erhalten, obwohl bekannt ist, dass „die Mehrzahl der Kranken nicht mit Chemotherapie geheilt werden kann.“ Es besteht also die Gefahr, dass die oftmals lebensrettende Knochenmark- und Blutstammzelltransplantation Kassenpatienten in Zukunft verweigert wird. Und weiter heißt es in dem Bericht: „Es darf nicht so weit kommen, dass sich nur noch zahlungskräftige Patienten die etablierte Behandlung leisten können oder das ältere Menschen aus Kostengründen ausgeschlossen werden.“
Unterschiede zwischen Mann und Frau beim Gelenkersatz
Die Tendenz in den Operationsverfahren für Gelenkersatz geht dahin, Prothesen für Hüften oder Knie zu entwickeln, die die Besonderheiten zwischen Mann und Frau berücksichtigen, entsprechend der unterschiedlichen Statik des Körperbaus. Erste Knieprothesen, die speziell für Frauen hergestellt wurden, sind mit Erfolg eingesetzt worden. Es ist sicher ein besseres, wenn auch kostenträchtigeres Verfahren als dasjenige, das bisher angewendet wurde. Zu diesen Gelenkprothesen hat nicht jeder Zugang, obwohl sich zeigt, dass dieses neue Verfahren sehr sinnvoll ist und Zukunft hat.
Medikamente gegen Nebenwirkungen der Krebstherapie
Auch in der Krebstherapie, sei es Chemo- oder Thermotherapie, offenbart sich, dass die Zweiklassenmedizin schon längst Einzug in die Krankenhäuser gehalten hat. Sicher gibt es kein wirksames Medikament gegen eine schwere Krebserkrankung, was nicht auch Kassenpatienten erhielten. Doch die Schontherapie für die Organe, die durch die schweren Nebenwirkungen der Medikamente häufig in Mitleidenschaft gezogen werden und daher dringend notwendig wäre, erhalten nicht alle Patienten. Es gibt gegen die oftmals auftretende Übelkeit etliche Behandlungsmöglichkeiten, die prinzipiell auch angewendet werden, doch viele alternative Mittel und eine Vielzahl von Organe schonenden Medikamenten während einer Krebstherapie steht nicht jedem Patienten zur Verfügung. Hier geht es langfristig nicht um eine Lebensverlängerung, sondern um die zu erhaltende bessere Lebensqualität bei einer schweren Erkrankung.
Weitere Themen:
Patientenverfügung - wichtig im Krankenhaus
Obwohl es immer wieder schwierig ist in den Krankenhäusern durchzusetzen, dass der Wille des Patienten oberste Priorität hat, ist es sinnvoll eine Patientenverfügung, im Volksmund auch Patiententestament, zu hinterlegen, sei es bei Angehörigen oder bei dem behandelnden Arzt auf der Station, aber grundsätzlich beim Hausarzt. Das Recht auf Selbstbestimmung zu regeln sollte am besten dann vorgenommen werden, wenn geistige und körperliche Gesundheit vorliegen, möglichst in Abstimmung mit denen, die darauf achten können, dass der Wunsch des Patienten im Ernstfall berücksichtigt wird.Das Recht auf Selbstbestimmung wird nicht an der Krankenhaustür abgegeben. Eine ausreichende Schmerztherapie kann unter Umständen das Leben eines unheilbar Kranken verkürzen. Legt der Patient vorher fest, dass er damit einverstanden wäre, ist es für alle Beteiligten einfacher, im Sinne des Erkrankten zu entscheiden und ihn entsprechend seinem Wunsch zu behandeln.
Zimmerbelegung
Nicht jeder Patient darf je nach Bedarf und dem Anspruch ein ausgelastetes Haus zu haben, mit anderen Patienten in ein Zimmer gelegt werden. Das zu wissen ist besonders dann wichtig, wenn es sich auf chirurgischen Sationen um Erkrankte mit einer infizierten Wunde handelt, wenn also zum Beispiel Sekundärinfektionen aufgetreten sind und gleichzeitig ein am Knochen oder Gelenk Operierter auch in dieses Zimmer gelegt wird. Bauchoperierte haben neben infizierten Patienten nichts zu suchen, ebenso wenig neben Patienten mit einem frischen Gelenkersatz.Leider gibt es in kleineren Häusern noch immer Mehrbettzimmer mit vier, fünf oder sechs Patienten, die alle das gleiche Bad in dem Raum, in den sie gelegt wurden, benutzen müssen. Auf chirurgischen Stationen ist das eine Katastrophe, Mischinfektionen sind Tür und Tor geöffnet.
Wundversorgung
Die konventionelle Wundversorgung, die ungeheure Kosten im Gesundheitswesen verursacht, steht im Gegensatz zu der modernen Wundversorgung, die besonders im Krankenhaus ihren Platz haben sollte. Moderne Produkte können den Bedarf an Verbandwechseln um ein Vielfaches verringern, die Wundheilung fördern und den Krankenhausaufenthalt erheblich verkürzen. (www.bvmed.de)
Ernährungssituation im Krankenhaus
Nicht nur im Altenheim kann man vor vollen Tellern verhungern und vor vollen Tassen verdursten, auch im Krankenhaus. Personalmangel und schlecht ausgebildetes Hilfspersonal können aus Arbeitsüberlastung und Unkenntnis übersehen, dass gerade ältere Menschen oder Schwerstkranke nicht selbständig essen oder trinken können. Ein aus dem Gleichgewicht geratener Ernährungszustand führt leicht zu Druckgeschwüren und schlecht heilenden Wunden, da der Eiweißhaushalt durcheinandergerät und dem Vorschub leistet. Der Patient wird neben seiner Erkrankung durch mangelnde Nahrungs- und Flüßigkeitsaufnahme weiter geschwächtDas Essen wird hingestellt, nach einer gewissen Zeit wieder abgeräumt und es wird dabei unter Umständen übersehen, dass der Patient gar nicht gegessen oder getrunken hat. Durch die vorgeschriebenen Kosteneinsparungen wird das Essen in den Kliniken nicht besser, vitaminarmes und häufig ungesundes Essen ist die Folge.
Einsichtsrecht der Krankendokumente
Die Dokumentationspflicht während eines Krankenaufenthaltes ist gesetzlich geregelt. Sie dient der Therapiesicherung und des Festhaltens des gesamten Behandlungsgeschehens. Alle wesentlichen diagnostischen und therapeutischen Handlungen müssen also mit der entsprechenden Unterschrift des Ausführenden dokumentiert werden.Es gibt zwei Arten der Dokumentation: die ärztlichen sowie die pflegerischen Aufzeichnungen. Krankengymnastik und andere angeordnete therapeutischen Maßnahmen werden zumeist in den Verlaufskurven eingetragen.Für beide Dokumentationen haftet der Krankenhausträger. Alle Unterlagen des Patienten müssen 10 Jahre aufgehoben werden, bei gerichtlichen Auseinandersetzungen kann sich diese Frist bis auf dreißig Jahre verlängern. Die Aufbewahrung der Dokumente muss so geartet sein, dass die Unterlagen jederzeit abrufbar sind und vor fremder Einsicht geschützt sind, das heißt, die Sicherung der persönlichen Daten muss gewährleistet sein. Der Patient hat ein Einsichtsrecht, um seinen Kontrollanspruch in ausreichendem Umfang in Anspruch nehmen zu können. Er hat das Recht die Originale einzusehen und sich, falls nötig, auf eigene Kosten Fotokopien machen zu lassen. Sollten Behandlungsfehler passieren, müssen sie dokumentiert werden, ebenso die Folgen der Behandlungsfehler und die Reaktionen des Patienten darauf.Verläßt ein Patient gegen ärztlichen Rat das Krankenhaus muss auch dieses Verhalten schriftlich festgehalten werden, ebenso die Versuche, die unternommen wurden, um den Patienten umzustimmen, wie auch die Konsequenzen, die das Verhalten des Patienten hat, bzw. haben wird.
Aufklärung vor Eingriffen, Operationen, schwerwiegenden Medikationen, etwa Chemotherapie
Jeder Patient hat Anspruch auf eine entsprechende Aufklärung vor diagnostischen Eingriffen, vor Operationen und medikamentösen Behandlungen, die schwerwiegende Folgen haben können, wie etwa Chemotherapie. Beschreibungen, die der Patient ausgehändigt bekommt von z.B. Operationsverläufen oder endoskopischen Eingriffen, die lediglich unterschrieben werden müssen, sind kein Ersatz für ein ausführliches Auklärungsgespräch.Zu einem Aufklärungsgespräch gehört immer, welche Art von diagnostischen oder therapeutischen Massnahmen durchgeführt werden und mit welchem Ablauf der Patient rechnen muss. Auch die jeweiligen Folgen und Risiken bei der Durchführung dieser medizinischen Massnahmen müssen benannt werden, ebenso wie die Folgen und Risiken, wenn der Eingriff nicht stattfinden kann oder soll.
Entlassungsbericht nach einem Krankenhausaufenthalt
Die gesamte Dokumentation der ärztlichen und pflegerischen Massnahmen dient auch der Verfassung eines Arztbriefes nach der Entlassung aus dem Krankenhaus. Damit der weiterbehandelnde Arzt oder eine andere entsprechende Institution möglichst übergangslos die weitere Behandlung gemäß der Vorschläge aus dem Krankenhaus durchführen kann, sollte der Entlassungsbrief spätestens nach ein bis zwei Wochen dort eintreffen. Es ist üblich, dass der Patient eine Kurzfassung schon bei der Entlassung mitbekommt.
Schulungsprogramme bei speziellen Erkrankungen
Viele Krankenhäuser bieten bei besonderen oder schweren Erkrankungen intern Schulungsprogramme an, z.B. bei Diabetes, Transplantationen, Depressionen usw. damit die Patienten erfahren, wie sie mit ihren Erkrankungen umgehen können. Durch diese Schulungen soll gelernt werden, wie ein nicht erkranktes Organ funktioniert, welchen Einfluß die Erkrankung auf dieses Organ hat und wie man am besten damit umgeht. Schon im Krankenhaus können auch erste Kontakte zu Selbsthilfegruppen aufgenommen werden. Etliche Krankenhausträger bemühen sich entsprechende Broschüren auszulegen, damit Patienten die nötigen Informationen bekommen, wie sie mit ihren Einschränkungen zu einem sicheren Umgang finden. Ziel der krankenhausinternen Schulungen ist es, eine möglichst große Selbsständigkeit zu erhalten und Unsicherheiten mit dem Krankheitsverlauf zu vermeiden. Je besser und vielseitiger Patienten über ihre Erkrankungen informiert sind, desto eher wird auf mögliche Komplikationen reagiert.An etliche Kliniken sind Ambulanzen angeschlossen, in denen solche Schulungen auch nach einem Krankenhausaufenthalt besucht werden können.
Rückverlegung von der Intensivstation auf die Allgemein- oder Privatstation
Patienten, die von einer Inensivstation auf eine Allgemein- oder Privatstation zurück verlegt werden, sind in ihrem Gesundheitszustand in den ersten Tagen besonders gefährdet. Waren sie auf der Intensivstation noch total überwacht, jede kritische Körperunter- oder überfunktion wurde zumeist sofort durch die verschiedenen Überwachungssysteme erkannt, ist dies auf den "normalen" Stationen nicht mehr möglich. Etwa 7 Prozent der Patienten, die die Intensivstation schon verlassen haben, müssen auf Grund ihres schlechten Gesundheitszustandes wieder zurückverlegt werden. Etliche Notfallsituationen, die sich allmählich anbahnen, werden unter Umständen nicht rechtzeitig erkannt, weil es an Personal fehlt und somit an der Zeit, die dafür aufgewendet werden muss, um einen Patienten in dieser Situation gut zu beobachten. Fehlt ausreichendes und entsprechend gut geschultes Personal, kann es zu sehr kritischen Situationen kommen. Finden durch kompetentes Personal in den ersten Tagen nach der Verlegung aus dem Wachbereich regelmäßige, kurzfristige Überprüfungen statt, werden Patienten durch schnell erkannte Komplikationen eher in den Intensiv-Bereich zurückverlegt und haben eher die Chance, dass die aufgetretenen Komplikationen beherrscht werden. Dort, wo der Personalschlüssel außerhalb des Wachbereichs höher ist als üblich und sich entsprechend geschultes Personal befindet, entsteht mehr Sicherheit für den Patienten.
MDK-Kontrollen bei zu langer Verweildauer im Krankenhaus
Der medizinische Dienst der Krankenkassen hat die Möglichkeit die Verweildauer von Patienten in einem Krankenhaus anhand von Pflegeprotokollen, Arztberichten, Überweisungen und Fragen an den Patienten selber zu kontrollieren. Da Privatpatienten den Krankenhäusern mehr Geld bringen als Kassenpatienten, ist in manchen Kliniken die Verweildauer einzelner Erkrankter überdurchschnittlich lang angesetzt. Um einen solchen Mißbrauch zu vermeiden, müssen Verlängerungsanträge der behandelnden Ärzte an die Krankenkassen geschickt werden mit der entsprechenden Begründung, warum ein Patient mit einer gewissen Erkrankung über die normale Verweildauer hinaus im Krankenhaus verbleiben soll. Dies ist nicht nur ein Schutz für den Patienten, sondern auch ein Schutz für die Kosten, die die Krankenkasse an das betreffende Krankenhaus leisten muss. Es kann aber auf dieser Ebene auch zu Meinungsverschiedenheiten zwischen behandelnden Ärzten und dem MDK kommen oder zwischen dem Anspruch des Patienten und dem MDK.

