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Im November 2010 musste bei mir ein stark entzündeter Zahn gezogen werden, der nicht mehr zu retten war. Da es ein Zahn ...
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Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.
Fast täglich werden wir von unseren Patienten zum Thema Zahnzusatzversicherungen befragt und für v.... weiterlesen...
Für mein Praxisteam und mich ist es gut zu wissen, dass es eine zuverlässige Informationsquelle f.... weiterlesen...
Viele Patienten sind unsicher ob und wenn ja welche Zusatzversicherung sie abschließen sollen. Da .... weiterlesen...
In unserer Praxis mit dem Schwerpunkt Implantologie kommt von Patientenseite fast täglich die Frage.... weiterlesen...
Unseres Erachtens hat sich die "Waizmann- Tabelle" inzwischen als Marktführer im Vergleich und der .... weiterlesen...
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Kassenpatienten zu Privatpatienten machen, ohne Kostenerstattung. (erschienen: ZZB, 2004-03-02)
Ein Zahnarzt, der Kostenerstattung empfiehlt, übernimmt ein untragbares Haftungsrisiko! Vorprogrammiert sinkende Kassenleistungen und Einkommensverluste. Bei gegebener Bevölkerungsstruktur und -entwicklung, werden die Beitragseinnahmen der Krankenkassen in nächsten 30 Jahren ca. halbiert. Kassenversicherte sind einem ständig zunehmendem Leistungsverfall ausgesetzt. Die an Krankenhäuser und an die sonstige Gesundheitsindustrie verteilbaren Leistungen, werden ebenso wie die Einkommen der Ärzte auf Kassenbasis langfristig durchschnittlich halbiert. Was kann man dagegen tun?
Seit 1.1.2004 wird die deutsche Bevölkerung massiv mit dem Thema private Kranken-Zusatzversicherung konfrontiert, weil erstmals auch gesetzliche Krankenkassen private Kranken-Zusatzversicherungen vermitteln dürfen. Die Gesellschaften machen regen Gebrauch davon, vermitteln aber meist nur für einen einzigen Anbieter.
Es wird immer klarer: Private Kranken- und Zahn-Zusatzversicherungen werden immer wichtiger!
1) Wenn Kassenversicherte Ihre vorprogrammierten Leistungseinbußen ausgleichen wollen, benötigen sie immer mehr Kranken-Zusatzversicherungen. Wenn Ärzte Ihr Einkommen auf bisherigem Niveau erhalten wollen, brauchen sie Kassenversicherte, die entweder so gut verdienen, dass sie immer mehr aus eigener Tasche zahlen können oder Kassenpatienten mit möglichst hochwertigen privaten Kranken-Zusatz-Kostenträgern bzw. -Versicherungen. Kassenversicherte suchen nach Möglichkeiten, weiterem Leistungsverfall zu begegnen und Ärzte bzw. deren Standesvertreter suchen nach Möglichkeiten jetzige und künftige Einkommensverluste auszugleichen. Ist die nunmehr auch Pflichtversicherten eröffnete Kostenerstattung ein Gegenmittel? Derzeit propagieren namhafte zahnärztliche Verbände, Zahnärzte sollten speziell allen Pflichtversicherten Patienten, den erstmals seit 1.1.04 zulässigen Kostenerstattungsstatus anraten. Danach könnten diese sogar Privatärzte konsultieren und auf die jeweilige Privatliquidation erstattet die Kasse soviel, wie für Sachleistungen zu erstatten gewesen wäre, nach Abzug eines Verwaltungskostensatzes. Dabei bräuchten Zahnärzte Ihren Kassenpatienten nur zusichern, im Falle der Kostenerstattung nicht mehr zu verlangen, als den Patienten von der Kasse erstattet wird. Das wäre ganz einfach und trüge kein Risiko. Dieser sinnvoll erscheinende Vorschlag lässt aber einen äußerst wichtigen Tatbestand außer Acht: die Kostenerstattung ist nicht isoliert nur für den Zahnarzt wählbar, sondern gilt nur in Einheit, also auch für alle sonstigen ambulanten Fach-/Arztbesuche! Ein Kostenerstattungspatient trägt, falls er dieses Mehrkostenrisiko nicht zusätzlich versichert, ein untragbar hohes Risiko. Das Haftungsrisiko für einen Zahnarzt ist deshalb enorm, wenn er Kassenpatienten den Kostenerstattungsstatus empfiehlt, ohne ausreichend über die finanziellen Risiken aufzuklären. Wie hoch das Risiko ist, beweisen folgende Zahlen.
Ein Zahnarzt der Kostenerstattung empfiehlt übernimmt ein untragbares Haftungsrisiko!
Ein Kassenmitglied, das Kostenerstattung wählt, hat 2 Möglichkeiten: Er versichert das Risiko (Fall 1) oder er trägt alle Mehrkosten selbst (Fall 2), soweit Privatarztliquidationen die Kostenerstattung übersteigen.
Fall 1: Sofern man überhaupt (noch ausreichend) gesund ist, kann man sein Mehrkostenrisiko bei Besuch ambulanter Ärzte privat zusatzversichern. Es gibt dafür spezielle ambulante Kranken-Zusatzversicherungen, die alle Kosten bei Arzt-/Fachbesuchen übernehmen, welche die Kostenerstattung der gesetzlichen Kasse übersteigen. Derartige Tarife beinhalten aber nicht die bekannte stationäre Zusatzversicherung für den Privatpatientenstatus im Krankenhaus und auch noch keine Zahn-Zusatzversicherung. Der Experte beziffert konkrete monatlichen Beiträge, eines guten und günstigen Anbieters für eine ambulante Kranken-Zusatzversicherung: Kind 18,76 €; Mädchen 18 Jahre 32,45 €; Mann 40 Jahre 44,24 €, Frau 40 Jahre 67,02 €. Eine 4-köpfige Familie zahlt gesamt 162,47 € /mtl. nur für diese Tarifart. Teure Anbieter würden sogar über 300 € kosten und Zusatztarife für Zahnarzt und Krankenhaus sind noch gar nicht enthalten! Diese hohen Beiträge belegen, dass Versicherer das ambulante Mehrkostenrisiko als sehr hoch einschätzen, was wiederum den Rückschluss erlaubt, dass das Risiko, es nicht zu versichern viel zu hoch bzw. untragbar ist.
Quelle: Dipl.-Kfm. Hans Waizmann, Nov. 1997, 17. Jahrgang Dentalspiegel, Zahn-Zusatztarife für Kassenversicherte werden immer wichtiger!
Fall 2: Das Risiko, Mehrkosten nach Zahnarzt-, Allgemein-/Facharztbesuchen tragen zu müssen, bleibt unversichert. Bei schwerer Krankheit können so hohe Mehrkosten auftreten, dass der Einzelne schnell an den Rand des finanziellen Ruins gerät. Dabei wurde allein das Mehrkostenrisiko bei ambulanten Arztbesuchen betrachtet! Das Problem der Mehrkosten beim Zahnarzt ist noch unberücksichtigt. Kostenerstattung deckt beim Zahnarzt vieles gar nicht ab. Dann fallen auch hier hohe Mehrkosten (Implantate, Inlays) an, die muss der Patient ebenfalls alleine zahlen, es sei denn er hätte sich auch hier gut und ausreichend zusatzversichert. Die Zusage des Zahnarztes, nicht mehr als das, was Kassen (derzeit noch) erstatten, zu verlangen, ist aus diesem Grund und für Patienten spätestens dann wertlos, sobald der Patient irgendwann mal zu einem anderen Arzt muss, der sich nicht an die Zusage hält! Kostenerstattung ist also nur mit privaten Zusatzversicherungen zu empfehlen. Eine vierköpfige Familie muss allein schon für die ambulante Zusatzversicherung über 160 € mtl. aufwenden. Dazu kommen noch zahnärztliche Mehrkosten und Privatpatientenstatus im Krankenhaus. So hohe Zusatzkosten übersteigen sicherlich die finanziellen Möglichkeiten eines pflichtversicherten Familien-Oberhauptes. Das Mehrkostenrisiko jedoch nicht zu versichern birgt ein hohes unkalkulierbares Kostenrisiko. Davon ist dringend abzuraten.
FAZIT:
Das Kostenerstattungsrisiko ambulant, stationär und zahnärztlich ist ohne Zusatzversicherungen viel zu hoch. Wählt man zudem alle dazu nötigen Zusatzversicherungen, ist das für die Meisten unerschwinglich. Ohne Zusatzversicherung kann das Mehrkostenrisiko einen Pflichtversicherten, der ja ohnehin kein Spitzenverdiener ist, sogar ruinieren! Man kann Zahnärzten deshalb aus haftungsrechtlichen Gründen nur dringend abraten, Pflichtversicherten generell den Kostenerstattungsstatus zu empfehlen. Im übrigen ist es auch ohne Kostenerstattung möglich, Kassenpatienten hochwertig zahnmedizinisch mit gutem Kostenträger zu versorgen. Das Kostenerstattungsmodell ist aus haftungsrechtlichen Gründen keine empfehlenswerte Lösung! Zahnärzte und Verbraucherschützer sind bisher davon ausgegangen, dass die meisten der am Markt anzutreffenden „Zahn-/Ergänzungsversicherungen“ nicht ausreichend sind. Für über 95% der Angebote ist das richtig. Wenn man aber -wie es Hans Waizmann seit 1995 kontinuierlich tut- den Zusatztarife-Dschungel gründlich durchsucht, gibt es doch einige Angebote mit Top-Zahnleistungen, die für alle Beteiligten eine bessere Lösung darstellen. Wenn man diesen Wissenstand hat, gilt: Auch ohne Kostenerstattung können Kassenpatienten zu „Privatpatienten“ avancieren. Einige der besten Zahn-Zusatzversicherungen, können Kassenversicherte zu Privatpatienten machen, weil diese kassenunabhängig, wie ein privater Kostenträger, für folgende moderne, zahnmedizinischen Versorgungen ab 50% erstatten: für Gold- bzw. Keramikinlays, Implantate, Keramikverblendungen, aufwändige Zahnbehandlungen etc… - alles Leistungen, wofür die Kassen schon lange nichts mehr erstatteten. Wenn der Zahnarzt dieses Wissen seinen Kassenpatienten zur Verfügung stellt, ist Kostenerstattung nicht mehr nötig, um das Ziel bessere Leistungen anbieten zu können zu erreichen. Rechtlich hat jeder Kassen-Zahnarzt seit 2004 die Möglichkeit, eine Kassenleistung, voll abzudingen. Für Kassenpatienten weniger finanziell belastend ist es, soweit wie möglich Kassenleistungen abzurechnen und Mehrkosten dazu privat. Problem ist stets, dass der Kassenversicherte für bessere, hochwertigere Zahnmedizin einiges oder alles selber zahlen muss. Es sei denn, er hat einen sehr guten privaten Kostenträger. Wer Bescheid weiß, findet bessere Lösungen als Kostenerstattung!
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Dipl.-Kfm. Hans Waizmann, München, ist ein Experte für alle privaten Zusatzversicherungen. Seit 1993 hat er den Leistungsverfall im Gesundheitswesen vorhergesehen und alle Kranken-Zusatzversicherungen erforscht. Er kennt für jeden Zweck die besten privaten Kranken-Zusatzversicherungen! Nach Fachartikeln, zum Thema beste Zahn-Zusatzversicherungen (erstmals 19/1995 DZW, danach im Dentalspiegel) kamen Kassenpatienten auf Empfehlung von Zahnärzten bundesweit auf ihn zu. Durch ihn bekamen tausende von Kassenpatienten die bestmöglichen Zahn-Zusatzversicherungen. Sein Service ist verfügbar im Internet www.hanswaizmann.de. Sogar Computer- und Internet-Laien loben diese Homepage. Aufgrund 11-jähriger Forschungsarbeit und fast 10-jähriger Beratungspraxis besteht natürlich ein unaufholbar großer Wissensvorsprung. Zahnärzte können sich auf der o.a. Homepage einen Patientenrageber downloaden. Kassenpatienten berechnen auf www.hanswaizmann.de für jede Person einzeln das beste Angebot und können es sogar sofort unkompliziert beantragen. Die empfohlenen Zahn-Zusatzversicherungen sind handverlesen, weil diese bestimmte Qualitätsmerkmale erfüllen müssen, die weniger als 10% aller Angebote am deutschen Markt erfüllen. Empfohlene Tarife müssen mindestens 50% kassenunabhängig leisten, d.h. wenn es darauf ankommt und die Kasse nicht leistet, müssen erstklassige Zahn-Zusatzversicherungen mindestens 50% des privatzahnärztlichen Rechnungsbetrages übernehmen


