WaizmannPro Kunden-Service
www.hanswaizmann.de
Dipl.-Kfm. Hans Waizmann
Martiusstrasse 6
80 802 München
E-Mail: info@hanswaizmann.de
Fax: 089 -316 22 18
WaizmannPro Erstattungs-Center:
- Erstattung CSS ZahnarztPlus einreichen
- Erstattung Hanse Merkur EZ-EZT-EZP einreichen
- Erstattung ARAG Z100 Dental Pro einreichen
- Erstattung Württembergische PrivatPlus einreichen
- Erstattung Central Prodent einreichen
- Erstattung Signal A einreichen
- Erstattung Signal B einreichen
- Erstattung Barmenia ZGPlus einreichen
- Erstattung Ergo Direkt DentiGent einreichen
- Erstattung Union ZahnPremium einreichen
- Erstattung Janitos Dental Plus einreichen
- Erstattung Allianz 740 einreichen
- Erstattung R+V Zahnpremium einreichen
- Erstattung DKV DT85 + DBE einreichen
- Erstattung AXA DENT Premium einreichen
Formulare für die Erstattung
Hier finden Sie Hinweise und Formulare, die Ihnen helfen Ihre Rechnungen einzureichen. Wenn Sie eine Prophylaxe Behandlung in Anspruch nehmen wollen, drucken Sie bitte den entsprechenden Abrechungshinweis aus und geben Sie diese Ihrem Zahnarzt. Lesen Sie hier weitere Tipps zur Einreichung einer Erstattung.
Hinweise zur Prophylaxe Erstattung:
(für Ihren Zahnarzt)
- Abrechnungshinweise zur Prophylaxe Erstattung CSS
- Abrechnungshinweise zur Prophylaxe Erstattung Signal A
- Abrechnungshinweise zur Prophylaxe Erstattung Signal B
- Abrechnungshinweise zur Prophylaxe Erstattung ARAG
Formulare zur Einrechung von Rechnungen:
- Allgemeine Hinweise zur Einreichung von Rechnungen (für alle Tarife)
- Erstattungsformular für CSS Zahnzusatzversicherung
- Erstattungsformular für Signal A/B Zahnzusatzversicherung
- Erstattungsformular für ARAG Zahnzusatzversicherung
- Erstattungsformular für Barmenia Zahnzusatzversicherung
- Erstattungsformular für Central Zahnzusatzversicherung
- Erstattungsformular für Nürberger Zahnzusatzversicherung
- Startseite HansWaizmann.de
- Übersicht WaizmannPro ZZV-Schutzbrief Leistungen
- Service-Hinweise für Zahnzusatzversicherung: ARAG Z100 Dental Pro
Service-Hinweise für Zahnzusatzversicherung: ARAG Z100 Dental Pro
Hier finden Sie die wichtigsten Dokumente für die ARAG Z100 Dental Pro Zahnzusatzversicherung.
Download der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
- Download: Allgemeine Versicherungsbedingungen Arag Z100
- Erstattungsformular für ARAG Zahnzusatzversicherung
- Abrechnungshinweise zur Prophylaxe Erstattung ARAG
Adressen zur Einreichung einer Erstattung:
ARAG Krankenversicherung AG
Hollerithstr. 11
81829 München
Telefon-Zentrale: 089 – 4124 – 01.
Fax-Nr.: 089 – 4124 – 9525.
Erreichbar generell telefonisch: 8 – 17 Uhr.
Email: leistungsservice-team1@arag.de (Buchstabenbereich A-H)
leistungsservice-team2@arag.de (Buchstabenbereich F-P)
leistungsservice-team3@arag.de (Buchstabenbereich Q-Z)
Fragen, Änderungen zu Ihrem bestehenden Vertrag: Tel. 089 – 4124 – 8200. Fax-Nr. 089 – 4124 – 9617. Fragen zum Leistungsspektrum, zu Abrechnungen, Heil- und Kostenplan: Telefon: 089 / 4124 – 8300. Fax-Nr.: 089 – 4124 – 9601. Zusätzliche Leistung für alle ARAG – Versicherten: almeda-Hotline 01803 – 232 391. Der Informationsservice von almeda AG beantwortet medizinische Fragen, unterstützt Sie bei der Suche nach Fachärzten, Spezialkliniken.
Tipps zur Einreichung Rechnung bei:
Beim 1. Leistungsfall, bekommt Ihr Zahnarzt höchstwahrscheinlich einen Rückfragebogen. Das wird Ihnen mitgeteilt. Eine "Zahnarztrückfrage" im 1. Leistungsfall ist ein einmaliger Vorgang. Wenn Ihr Zahnarzt wahrheitsgemäß bestätigen kann, dass vor Vertragsabschluss nichts geplant/angeraten war, ist der Fall für immer positiv erledigt. Rufen Sie Ihren Zahnarzt an, dass eine etwaige Rückfrage umgehend beantwortet werden soll. Ersterstattungen können daher 3 – 8 Wochen dauern. Bei Folge-Leistungsfällen sind Rückfragen regelmäßig nicht mehr nötig und alles geht viel schneller.
Behandlungen für Zahnersatz (z.B. Implantate, Kronen, etc.) sind erst nach Ablauf der Wartezeit von 8 Monaten, Zahnbehandlungen (z.B. professionelle Zahnreinigung, Inlays) nach 3 Monaten Wartezeit erstattungsfähig (maßgeblich ist das im Versicherungsschein stehende Beginndatum z.B. 01.03.09, nicht das Antragsdatum). Allerdings wird VOR Zusendung und dem Datum der Ausfertigung des Versicherungsscheines z.B. 08.03.09 NICHT geleistet. Vor dem 08.03.09 in unserem Beispiel besteht also trotz Beginn zum 01.03.09 noch KEIN Versicherungsschutz. Und für alle Anbieter gilt, auch wenn diese keine Zahnfragen stellen: Für Versicherungsfälle, die vor Abschluss der Versicherung eingetreten sind, besteht generell kein Versicherungsschutz! (vgl. unsere ONLINE-FAQ’s).
Checkliste zur Erstattung:
1. Zeigen Sie unseren Leistungskatalog Ihrem Zahnarzt, bevor Maßnahmen geplant werden. Nur wenn er weiß, dass Sie sogar einen Kostenträger für Implantate etc. haben, kann er teurere, bessere Versorgungen mit einbeziehen.
2. Vor Durchführung von größeren Zahnersatz-Maßnahmen sollten Sie auf jeden Fall einen Heil- und Kostenplan (= HKP) erstellen lassen. Dieser sollte zuerst von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geprüft werden.
3. Einen HKP faxen/mailen Sie am besten an die Versicherung. Rechnungen bitte im Original an Versicherung senden. HKP-s bitte nicht zu uns senden, wir sind dafür nicht zuständig! Bei „ kleineren “ Behandlungen wie z.B. Prophylaxemaßnahmen / Kunststofffüllungen unter 200 € können Sie auf die vorherige Prüfung eines Kostenplanes verzichten.
4. nach Abschluss der Behandlungen reichen Sie bitte die Originalrechnungen des Zahnarztes direkt beim Versicherer ein (bitte an die o. g. Postadresse schicken, nicht an Hans Waizmann). Im Anschreiben an den Versicherer geben Sie bitte Ihre Anschrift, Telefonnummer für Rückfragen und die Versicherungsnummer an.
5. Wenn eine Erstattung unklar ist, ganz oder zum Teil verweigert wird, rufen Sie am besten zuerst den Sachbearbeiter des Versicherers an und lassen sich genau erklären, wieso und warum das so ist. Lassen Sie sich genau erklären, ob die Position evtl. bei einer anderen Abrechnung erstattet worden wäre. Wenn eine Erstattung trotz Ihrer Rückfrage bzw. Reklamation zu Unrecht verweigert wird, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen und werden uns dafür einsetzen, dass nachweislich zu Unrecht verweigerte Leistungen im Endeffekt doch noch erbracht werden.

