WaizmannPro Kunden-Service
www.hanswaizmann.de
Dipl.-Kfm. Hans Waizmann
Martiusstrasse 6
80 802 München
E-Mail: info@hanswaizmann.de
Fax: 089 -316 22 18
WaizmannPro Schutzbrief - Beispiele:
Wieso werden wir so oft von Zahnärzten empfohlen? Der Grund ist ganz einfach. Wir helfen auch dann, wenn sich eine Versicherung mal weigert zu erstatten.
Erstattung: 2.087,- € statt 0,- €
| Ursprüngliche Erstattung: | 0,- € |
| Nacherstattung mit WaizmannPro Support: | 2.087,- € |
Versicherung lehnt Implantatversorgung aufgrund fehlender medizinischer Notwendigkeit ab!
Implantatversorgung wurde aufgrund fehlender medizinischer Notwendigkeit komplett abgelehnt. Nach Einschalten des WaizmannPro-Supports wurde in Kooperation mit dem Zahnarzt eine Stellungnahme mit der Begründung der medizinischen Notwendigkeit ausgearbeitet und bei der Teamleitung der Schadenregulierung der CSS eingereicht.
Erstattung: Eine Zusage für die Implantatversorgung wurde dann umgehend erteilt.
Erstattung: 71.60,- € statt 62.75,- €
| Ursprüngliche Erstattung: | 62.75,- € |
| Nacherstattung mit WaizmannPro Support: | 71.60,- € |
Im Rahmen einer professionellen Zahnreinigung (PZR) wurde nicht erstattet
Auch kleinere Kürzungen sind ärgerlich. Im Rahmen einer PZR hat CSS die GOZ402 (8,85 Eur) nicht erstattet. Der Kunde bat uns um Hilfe. Wir haben sofort bei der Teamleitung reklamiert. Das geht alles schnell per Email. Die für CSS tätige Roland-Teamleitung fand heraus, dass aufgrund eines Fehlers im Abrechnungsprogramm die Kürzung erfolgte.
Erstattung: Der Erstattungsabrechnung wurde korrigiert und der Betrag von 8,85 € wurde nach erstattet.
Erstattung: 4.500,- € statt 0,- €
| Ursprüngliche Erstattung: | 0,- € |
| Nacherstattung mit WaizmannPro Support: | 4.500,- € |
Leistungsverweigerung aufgrund Falschangabe des Zahnarztes nach Rückfrage der Versicherung
Zahnärzte haben bei größeren Behandlungen meist Rückfragen durch die Versicherung zu beantworten. Oft werden dann diese Rückfragen auch noch kombiniert mit dem Anfordern der Patientenakte, um sich ein genaues Bild über den Werdegang der Erkrankung machen zu können.
Als das Waizmann-Team die Leistungsunterlagen durch den behandelnden Zahnarzt erhalten hat, konnte festgestellt werden, dass Angaben aus dem Rückfragebogen von der Patientenakte abweichen und hier der Zahnarztpraxis ein Fehler unterlaufen ist. Mittels einer Stellungnahme, die diesen Umstand deutlich macht, wäre eine nachträgliche Zusage möglich.
Erstattung: Der Waizmann-Support half hier noch beim Formulieren und eine Übernahme der Behandlungskosten konnte somit erwirkt werden.
Erstattung: 304,- € statt 0,- €
| Ursprüngliche Erstattung: | 0,- € |
| Nacherstattung mit WaizmannPro Support: | 304,- € |
Ablehnung Leistungen für Retainer für Kind durch die Versicherung wegen VVA
Die Versicherungen prüfen hier mittels Gutachter vorhandene Röntgenbilder oder Modelle. Wenn in der Vergangenheit schon einmal KFO-Maßnahmen durchgeführt wurden, ergeben sich für neue Maßnahmen in diesem Bereich oft kausale Zusammenhänge, welche den Versicherer dann zu einer Ablehnung führen.
In diesem Fall war die KFO-Maßnahme 7 Jahre zurückgelegen und abgeschlossen. Zwischenzeitlich wurden auch die Weisheitszähne entfernt. Das führte dazu, dass sich der Kiefer veränderte. Nach Abschluß der Versicherung wurde diese Veränderung bei der Kundin zahnärztlich festgestellt und eine Behandlung durch Retainer veranlasst welche die CSS wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung abgelehnt wurde.
Erstattung: Das Waizmann-Support-Team konnte der Versicherung zusammen mit dem Zahnarzt deutlich machen, dass kein kausaler Zusammenhang zwischen der neuen und der bereits abgeschlossenen Maßnahme besteht und so die Leistungsansprüche in Höhe von 304,00 Euro durchsetzen.
Praxisbeispiel für WaizmannPro-Service: Reklamation durch Vorstandsbeschwerde gelöst
Wir helfen Ihnen auch in schwierigen Fällen. Sollte eine Versicherung sich weigern zu erstatten, obwohl die Leistung zugesichert wurde, versuchen wir Ihnen zu helfen. Wir reklamieren Ihre Erstattung direkt bei den richtigen Ansprechpartnern. Wenn es sein muss, in Form einer Vorstandsreklamation an oberster Stelle. Reklamationen sind zum Glück sehr selten, sollte es dennoch vorkommen, haben Sie mit uns einen starken Partner an Ihrer Seite.
Ein reales Beispiel: Vorstandsbeschwerde (ARAG Z100) - Ablehnung der PZR Leistung für Kinder (unter 18-Jährige).
Im Januar 2008 haben wir wieder einmal eine Beschwerde auf Vorstandsebene gelöst. Die ARAG weigerte sich, die Prophylaxe bei Kindern zu erstatten. Dies wurde von uns reklamiert. Nach längeren Verhandlungen wurde in diesen reklamierten Fällen erstattet, obwohl die Leistungen für Kinder (für Prophylaxe) aus dem Leistungskatalog der ARAG genommen wurde. D.h. unsere Kunden haben die Erstattung bekommen, obwohl die ARAG normalerweise nicht mehr für Prophylaxe bei Kindern erstattet.
Ein (reales) Schreiben einer Kundin:
Sehr geehrter Herr Waizmann, hiermit möchte ich mich noch einmal in aller Form für Ihre außerordentliche Hilfe bei meinen massiven Erstattungsproblemen bedanken. Obwohl ich selbst und Patienten, denen ich einen Abschluss bei der ARAG empfohlen habe nicht bei Ihnen abgeschlossen haben, haben Sie eine Anfrage von mir, in Ihrem Forum sofort aufgegriffen und mir spontan angeboten mir zu helfen und wie sich im nachhinein nach zähen Verhandlungen herausstellt, mit Erfolg. Hintergrund war, dass ich ab Jan. 2007 recherchiert habe, welche Versicherung die besten Leistungen an Zahnzusatzversicherung hat und am besten auch für Kinder leistet, insbesondere ob die sog. PZR ggf. auch bei Kindern geleistet wird. Diese Recherche war für mich unglaublich aufwändig. Dann habe ich den Tarif ARAG Z100 gefunden und mir von allen Seiten zusichern lassen, dass PZR bei Kindern gezahlt würde. Die Realität sah bald anders aus, plötzlich hieß es, die PZR Leistung bei Kindern sei keine Tarifleistung des Z100 obwohl diese vorher zugesagt worden ist, aber die ARAG leiste, ausnahmsweise und einmalig kulant. Nur durch Ihr spontanes Eingreifen und mit Ihrer professionellen Unterstützung ist es mir gelungen, meine erst im Vorfeld zugesagten und dann im Nachhinein doch verweigerten Ansprüche bei der Erstattungsstelle bewilligt zu bekommen. Besonders bemerkenswert im meinem Fall muss noch hervorgehoben werden, dass ich meinen Abschluss bei dieser Versicherung nicht über Sie getätigt habe und bereits im Vorfeld sogar meine Vorstandsbeschwerde negativ verlief und daher normalerweise eigentlich ohne langwierigen Rechtsstreit, kaum Aussichten bestanden hätten, die zugesagte Leistungen zu bekommen. Nun habe ich die Bestätigung erhalten, dass ich persönlich für meine Kinder und die Kinder der empfohlenen Patienten die PRZ- Leistung für Kinder erhalten werden. Vielen Dank noch einmal für Ihr beherztes Eingreifen und Ihr fachkundiges Helfen an der richtigen Stelle, das erspart mir viel Ärger und Ansehensverlust und ich werde Sie gerne weiterempfehlen. Mit freundlichen Grüßen Brigitte Lehner
Zahnärzte über "Waizmann"-Services
Die Waizmann-Services sind seit 1995 die Nr. 1 bei deutschen Zahnärzten. Vertrauen auch Sie unserem Spezial-Fachwissen und nutzen unseren kostenlosen WaizmannPro ZZV-Schutzbrief für noch mehr Sicherheit.
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Immer wieder fragen Patienten nach, welche Zahnzusatzversicherung empfehlenswert ist. Leider ist die.... weiterlesen...
Unseres Erachtens hat sich die "Waizmann- Tabelle" inzwischen als Marktführer im Vergleich und der .... weiterlesen...
Eigentlich sind mir Versicherungen ein Graus. Sie versprechen viel und halten wenig. Diese Erfahrung.... weiterlesen...
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