WaizmannPro Kunden-Service
www.hanswaizmann.de
Dipl.-Kfm. Hans Waizmann
Martiusstrasse 6
80 802 München
E-Mail: info@hanswaizmann.de
Fax: 089 -316 22 18
WaizmannPro Schutzbrief - Beispiele:
Wieso werden wir so oft von Zahnärzten empfohlen? Der Grund ist ganz einfach. Wir helfen auch dann, wenn sich eine Versicherung mal weigert zu erstatten.
Erstattung: 2.087,- € statt 0,- €
| Ursprüngliche Erstattung: | 0,- € |
| Nacherstattung mit WaizmannPro Support: | 2.087,- € |
Versicherung lehnt Implantatversorgung aufgrund fehlender medizinischer Notwendigkeit ab!
Implantatversorgung wurde aufgrund fehlender medizinischer Notwendigkeit komplett abgelehnt. Nach Einschalten des WaizmannPro-Supports wurde in Kooperation mit dem Zahnarzt eine Stellungnahme mit der Begründung der medizinischen Notwendigkeit ausgearbeitet und bei der Teamleitung der Schadenregulierung der CSS eingereicht.
Erstattung: Eine Zusage für die Implantatversorgung wurde dann umgehend erteilt.
Erstattung: 71.60,- € statt 62.75,- €
| Ursprüngliche Erstattung: | 62.75,- € |
| Nacherstattung mit WaizmannPro Support: | 71.60,- € |
Im Rahmen einer professionellen Zahnreinigung (PZR) wurde nicht erstattet
Auch kleinere Kürzungen sind ärgerlich. Im Rahmen einer PZR hat CSS die GOZ402 (8,85 Eur) nicht erstattet. Der Kunde bat uns um Hilfe. Wir haben sofort bei der Teamleitung reklamiert. Das geht alles schnell per Email. Die für CSS tätige Roland-Teamleitung fand heraus, dass aufgrund eines Fehlers im Abrechnungsprogramm die Kürzung erfolgte.
Erstattung: Der Erstattungsabrechnung wurde korrigiert und der Betrag von 8,85 € wurde nach erstattet.
Erstattung: 4.500,- € statt 0,- €
| Ursprüngliche Erstattung: | 0,- € |
| Nacherstattung mit WaizmannPro Support: | 4.500,- € |
Leistungsverweigerung aufgrund Falschangabe des Zahnarztes nach Rückfrage der Versicherung
Zahnärzte haben bei größeren Behandlungen meist Rückfragen durch die Versicherung zu beantworten. Oft werden dann diese Rückfragen auch noch kombiniert mit dem Anfordern der Patientenakte, um sich ein genaues Bild über den Werdegang der Erkrankung machen zu können.
Als das Waizmann-Team die Leistungsunterlagen durch den behandelnden Zahnarzt erhalten hat, konnte festgestellt werden, dass Angaben aus dem Rückfragebogen von der Patientenakte abweichen und hier der Zahnarztpraxis ein Fehler unterlaufen ist. Mittels einer Stellungnahme, die diesen Umstand deutlich macht, wäre eine nachträgliche Zusage möglich.
Erstattung: Der Waizmann-Support half hier noch beim Formulieren und eine Übernahme der Behandlungskosten konnte somit erwirkt werden.
Erstattung: 304,- € statt 0,- €
| Ursprüngliche Erstattung: | 0,- € |
| Nacherstattung mit WaizmannPro Support: | 304,- € |
Ablehnung Leistungen für Retainer für Kind durch die Versicherung wegen VVA
Die Versicherungen prüfen hier mittels Gutachter vorhandene Röntgenbilder oder Modelle. Wenn in der Vergangenheit schon einmal KFO-Maßnahmen durchgeführt wurden, ergeben sich für neue Maßnahmen in diesem Bereich oft kausale Zusammenhänge, welche den Versicherer dann zu einer Ablehnung führen.
In diesem Fall war die KFO-Maßnahme 7 Jahre zurückgelegen und abgeschlossen. Zwischenzeitlich wurden auch die Weisheitszähne entfernt. Das führte dazu, dass sich der Kiefer veränderte. Nach Abschluß der Versicherung wurde diese Veränderung bei der Kundin zahnärztlich festgestellt und eine Behandlung durch Retainer veranlasst welche die CSS wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung abgelehnt wurde.
Erstattung: Das Waizmann-Support-Team konnte der Versicherung zusammen mit dem Zahnarzt deutlich machen, dass kein kausaler Zusammenhang zwischen der neuen und der bereits abgeschlossenen Maßnahme besteht und so die Leistungsansprüche in Höhe von 304,00 Euro durchsetzen.
Lebenslanger neutraler 365 Tage Erstattungssupport - wir setzen Ihre Ansprüche durch
Wenn Sie Ihre Zahnzusatzversicherung direkt über HansWaizmann.de abschließen, können Sie im Leistungsfall unseren neutralen 365 Tage Erstattungssupport nutzen (solange Sie über uns versichert sind). Dieser Service hilft Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen. Sie können uns durchgehend per E-Mail erreichen, solange Ihre Versicherung läuft. Wenn Sie die Versicherung direkt bei einem Versicherungsvertreter bzw. bei der Versicherung abschließen, sind sie gezwungen Ihre Ansprüche alleine durchzusetzen. Durch einen Abschluss über HansWaizmann.de erhalten Sie den zusätzlichen Erstattungssupport ohne Mehrkosten beim Abschluss. Dadurch erhöht sich Ihre Leistungssicherheit. Viele tausend Kunden nutzen seit 1995 diesen Service!
So funktioniert der Erstattungssupport
- Mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung über HansWaizmann.de erhalten Sie eine interne Kundennummer mit der Sie unseren Erstattungssupport nutzen können.
- Wenn Sie nach Abschluss eine Frage bzw. ein Problem mit der Erstattung haben, kontaktieren Sie uns mit dieser internen Kundennummer (Kontakt).
- Unser Service setzt sich mit Ihnen in Verbindung und versucht mit Ihnen gemeinsam Ihre Ansprüche durchzusetzen. Unser Erfahrung seit 1995 hat gezeigt, dass wir unseren Kunden in fast allen Fällen helfen konnten.
Wichtige Anmerkung
Dieser Service ist nur verfügbar, wenn Sie unseren Antragsservice nutzen. Bei Zahnzusatzversicherungen, die direkt über eine Versicherung abgeschlossen werden, ist kein neutraler Support möglich. Ein Abschluss über HansWaizmann.de kostet nicht mehr, als ein Abschluss bei einer Versicherung direkt.
Wie lange haben Sie den Erstattungs-Support? "Lebenslange" Laufzeit
Solange Sie über uns versichert sind, bekommen Sie unseren kostenlosen Erstattungssupport! D.h. auch wenn Sie erst in 4-5 Jahren Leistungen in Anspruch nehmen, helfen wir Ihnen weiter! Natürlich kostenlos.
So beurteilen Kunden unseren Erstattungssupport:
Hallo Herr Waizmann, es ist vollbracht – dank Ihrer Hilfe bzw. dem unermüdlichen Einsatz Ihres Mitarbeiters. Die CSS hat den Rücktritt vom Versicherungsvertrag (wegen angeblich grob fahrlässiger Anzeigenpflichtverletzung) zurückgenommen und mich wieder in die Versicherung aufgenommen. Fünf Monate lang hat Ihr Mitarbeiter (Herr F.F) mit unermüdlichen Einsatz für mich gekämpft – ich befürworte deshalb ausdrücklich eine Gehaltserhöhung ☺!
Was war passiert: Im Juli 2009 habe ich über Waizmann eine Zahnzusatzversicherung bei der CSS abgeschlossen – damals noch mit den vereinfachten Aufnahmebedingungen (3 Fragen). Ich befand mich zu diesem Zeitpunkt weder in einer laufenden Behandlung, noch waren Maßnahmen vom behandelnden Zahnarzt angeraten. Zwei Monate nach Vertragsabschluss habe ich eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen, deren Kosten ohne Probleme von der CSS erstattet wurden. Im März 2010 ist dann ein wurzelbehandelter Zahn abgebrochen, der gezogen werden musste. Im Mai 2010 reichte ich einen Heil- und Kostenplan für die Versorgung mit Implantat bei der CSS ein und bekam kurz darauf die Antwort, dass bei den vorbehandelnden Zahnärzten Auskünfte eingeholt werden. Das war für mich auch vollkommen in Ordnung – hatte ja mein Einverständnis bei Vertragsabschluss gegeben. Im Juli 2010 dann der Schock – die CSS kündigte mit sofortiger Wirkung die Versicherung mit der Begründung, es lägen ihnen nachweislich Berichte vor, nach denen ich bei Vertragsabschluss grob fahrlässig die Anzeigenpflicht verletzt hätte.
Ich war so geschockt, dass ich noch am gleichen Tag einen Widerspruch an die CSS verfasst habe und tatsächlich davon ausgegangen bin, dass man mich vor Urteilsverkündung vielleicht auch noch mal „anhören“ würde – im Nachhinein sehr „blauäugig“ von mir. Die Versicherung reagierte überhaupt nicht – telefonisch wird man nur vertröstet, dass die Angelegenheit weitergeleitet wird. Ich habe mich dann an Firma Waizmann gewandt und bin seitdem einfach nur froh und dankbar, dass ich dort die Versicherung abgeschlossen habe. Der Waizmann-Service ist erste Klasse – dort wird einem tatsächlich geholfen – er erspart quasi den Gang zum Rechtsanwalt und ein oft langandauerndes Gerichtsverfahren. Es dauerte schon Wochen und zig Emails von Waizmann, bis die CSS bzw. ROLAND Ass. endlich die Arztberichte herausrückte. Die ROLAND Ass. versuchte mit allen Mitteln, mich aus der Versicherung rauszubekommen. Sie stützten sich dabei vor allem auf einen Arztbericht von einem vor über 3 Jahre behandelnden Zahnarztes. Dieser hatte in seinem Befundbericht die Behandlungsbedürftigkeit von mehreren Zähnen, einer angeblichen Parodontitis, etc. festgestellt. Den aktuelleren Zahnbefund des jetzt behandelnden Zahnarztes (und damit dem Zeitpunkt bei Antragstellung der Versicherung) ignorierten sie einfach. Es mussten von mir Beweise/Nachweise eingeholt werden, dass die vor über 3 Jahren angeratenen Behandlungen entweder abgeschlossen oder nicht mehr behandlungsbedürftig waren, obwohl sie im aktuellen Zahnbefund gar nicht aufgeführt waren. Gott sei Dank hatte mein jetzt behandelnder Zahnarzt im Mai 2008 eine Messung der Taschentiefe (Parodontitis) vorgenommen, die auch in der Krankenakte vermerkt war. Nachdem auch die aktuelle Messung im Sept. 2010 erneut keine Behandlungsnotwendigkeit ergab und der Zahnarzt nochmals bescheinigte, dass die von ihm angeratenen medizinischen Maßnahmen alle abgeschlossen und keine weiteren Maßnahmen angeraten waren, hat die CSS jetzt den Rücktritt zurückgenommen.
Mit dem Versicherungsnehmer selbst lässt sich die CSS bzw. ROLAND Ass. eigentlich gar nicht ein – sie ignoriert einfach Schreiben, Androhungen, etc. Man hat keinen direkten Sachbearbeiter bzw. Ansprechpartner – telefonisch erreicht man nur eine Hotline, die mitteilt, dass die Angelegenheit weitergeleitet wird. Die Abwicklung durch die ROLAND Ass. ist meines Erachtens katastrophal – ich würde dort niemals eine Versicherung abschließen. Der Waizmann-Service war für mich eine unheimliche Erleichterung und Unterstützung –sie haben die komplette Korrespondenz übernommen, nachgehakt, angemahnt, usw. Das Wichtigste für mich aber war, dass sie an meine „Unschuld“ geglaubt haben und mich immer wieder motivierten, nicht aufzugeben. Ich war mehrmals drauf und dran, den Rücktritt einfach hinzunehmen – man hat ja manchmal auch noch andere Sorgen. Andererseits wusste ich natürlich ganz genau, dass ich dann in den nächsten Jahren keine Chance hätte, bei einer anderen Zahnzusatzversicherung aufgenommen zu werden – man muss den Rücktritt des Versicherers ja angeben. Kann jedem nur raten, beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sich nicht nur auf die Aussage des derzeit behandelnden Zahnarztes zu verlassen, sondern auch nochmals zu prüfen, ob ein früher behandelnder Zahnarzt evtl. verärgert wurde und mit Abgabe eines Berichtes noch eine „offene Rechnung“ begleichen kann. Bei mir war es so – der damalige Zahnarzt hatte die Praxis von meiner langjährig behandelnden Zahnärztin übernommen, die in Ruhestand gegangen ist. Er hat die Praxisräume komplett renoviert und mit modernster Technik ausgestattet. Da war es dann auch nicht verwunderlich, dass mir gleich bei meinem Erstbesuch teure Behandlungsmaßnahmen angeraten wurden – ob medizinisch notwendig, sei in Frage gestellt. Da ich zu diesem Zahnarzt kein Vertrauen aufbauen konnte, habe ich nur eine medizinisch notwendige Behandlungen durchführen lassen und bin dann zum jetzigen Zahnarzt gewechselt – nichts ahnend, dass der Wechsel noch Folgen für mich haben könnte. Denn ausgerechnet der Befund des vorherigen Zahnarztes hat zum Rücktritt der Versicherung geführt. Also bitte immer nochmals prüfen, wenn man in den letzten 5 Jahren vor Vertragsabschluss den Zahnarzt gewechselt hat. Die Versicherung ist im Schadensfall solchen Zahnärzten für ihre Berichte sehr dankbar ☺!!
Sehr geehrter Herr Waizmann,
hiermit möchte ich mich bei Ihren für Ihren außerordentlichen Einsatz bedanken. Ich kann Sie und Ihr Beratungspotenzial nur weiterempfehlen.
Mit der "Mannheimer" haben Sie mir einen guten Partner für eine
Krankenzusatzversicherung vermittelt.
Nochmals vielen Dank, auch an die Mannheimer für die Kulanzzahlung.
Mit freundlichen Grüßen aus Köln
Hallo Herr Waizmann,
ich möchte mich auf diesem Weg für Ihre tatkräftige Unterstützung bei der Durchsetzung meiner Ansprüche gegenüber meiner Versicherung bedanken. Nach Ablehnung der Versicherungsleistung durch eine von Ihnen vermittelte Krankenversicherung zeigten Sie spontanen Einsatz nach meinem Hilferuf. Sie kanalisierten jeglichen Schriftverkehr mit der Versicherung über Ihre Person, setzten sich mit meiner Zahnärztin auseinander, informierten sich gründlich über die Sache und erstellten einen logisch terminierten Ereignisbericht als Grundlage für einen zahnärztlichen Bericht. Ihre freundliche Art und schnelle Reaktion bei meinem mehrmaligem Nachbohren empfand ich als sehr hilfreich.
Ihre guten Kontakte zur Führungsebene der Versicherung ermöglichten letztendlich einen positiven Ausgang des Disputes, wofür ich Ihnen recht herzlich danken möchte.
Gerda XXXXX Hainburg
Hallo Herr Waizmann,
seit 1996 bin ich nun schon Kundin bei Ihnen; es lief alles noch über
das Telefon und hob sich schon damals wohltuend, weil kompetent und menschlich
von anderen sogenannten "Versicherungsfachleuten" ab. Als mir ein Versicherungsunternehmen später dann eine Zahlung verweigerte - über die Gründe dafür
haben wir häufig und lange am Telefon miteinander diskutiert - haben Sie sich mit unglaublicher Vehemenz für meine Belange stark gemacht und bis hinauf in die Geschäftsleitung dafür gestritten, daß ich den nicht unerheblichen Geldbetrag schlußendlich erstattet bekam. Nicht selbstverständlich, daß sich ein Versicherungsmakler so für seine Kundin stark macht wie ich meine - ich bin Ihnen noch heute sehr dankbar dafür
Ihnen alles Gute und bleiben Sie den Menschen auch weiterhin so verbunden.
Ursula XXXXX
Habe gestern schon den Bescheid der Versicherung bekommen. Sie bezahlen die gesamten Restkosten der Brille meiner Tochter ohne Probleme. Bin sehr
zufrieden ! Das ist praktisch der Gegenwert des Versicherungsbeitrags der knapp nächsten 1 1/2 Jahre für meine Tochter...
Herzliche Grüße
Zahnärzte über "Waizmann"-Services
Die Waizmann-Services sind seit 1995 die Nr. 1 bei deutschen Zahnärzten. Vertrauen auch Sie unserem Spezial-Fachwissen und nutzen unseren kostenlosen WaizmannPro ZZV-Schutzbrief für noch mehr Sicherheit.
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