Alle Waizmann Zahnzusatzversicherung-Vergleiche
Hier finden Sie eine Übersicht aller Zahnzusatzversicherung`s-Vergleiche auf www.hanswaizmann.de
- Zahnzusatzversicherungen im Test - die Testsieger (WaizmannTest im Vergleich zu Stiftung Warentest)
- Zahnzusatzversicherungen die wir nicht empfehlen
- WaizmannTabelle - erweiterte Vergleichsübersicht der wichtigsten Zahnzusatzversicherungen
- Waizmann's ZZV-Benchmark - die tatsächliche Leistung einer Zahnzusatzversicherung auf einem Blick
- Versicherung von fehlenden Zähnen
- PZR-Effekt - Kostenminderungs-Effekt durch PZR Erstattung
- Vergleich Implantat-Leistung Zahnzusatzversicherung
- Vergleich Prophylaxe-Leistung Zahnzusatzversicherung
- Vergleich Wartezeiten und Leistungsbegrenzungen
- Vergleich Leistungen für Wurzelbehandlungen
- Leistungsvergleich Inlays & Verblendungen
- Tarifliche Besonderheiten im Vergleich
- Vergleich Leistungen für Paradontalbehandlungen
- Preis-Leistungs-Vergleich der wichtigsten Zahnzusatzversicherungen
- Beitragsanpassungen - wie werden die Beiträge erhöht?
Waizmanns-Testverfahren - so haben wir bewertet
Stiftung Warentest bewertet seit Jahren Zahnzusatzversicherung. Bis zum heutigen Tag hat dieses Testverfahren große Lücken. Die Leistung für Zahnerhalt wird gar nicht getestet. Zahnerhalt ist aber aus Sicht von Zahnärzten sehr wichtig. Deswegen haben wir den WaizmannWert entwickelt.
- WaizmannWert - das von Zahnärzten empfohlene Bewertungssystem
- PZR-Effekt: Rentabilitäsbetrachtung - Auswirkung der PZR Leistung
Pro & Contra Vergleiche:
Hier finden Sie noch einen Vergleich der wichtigsten Pro und Contras der leistungsstärksten Zahnzusatzversicherungen.
- Pro & Contra: CSS-ZahnarztPlus Zahnzusatzversicherung
- Pro & Contra: Signal A Zahnzusatzversicherung
- Pro & Contra: Signal B Zahnzusatzversicherung
- Pro & Contra: Arag Z100 LS Zahnzusatzversicherung
- Pro & Contra: Barmenia ZGPlus LS Zahnzusatzversicherung
- Pro & Contra: Arag Z90 Bonus LS Zahnzusatzversicherung
- Pro & Contra: R+V ZahnPremium LS Zahnzusatzversicherung
- Pro & Contra: Ergo Direkt (KQV) DentiGent LS Zahnzusatzversicherung
- Pro & Contra: Württembergische VisoDent LS Zahnzusatzversicherung
- Pro & Contra: Württemberger PrivatPlus LS Zahnzusatzversicherung
- Pro & Contra: DKV DT85 + DBE LS Zahnzusatzversicherung
- Pro & Contra: Gothaer MediDent + MediProphy Zahnzusatzversicherung
- Pro & Contra: Janitos Dental Plus LS Zahnzusatzversicherung
- Pro & Contra: Allianz 740 LS Zahnzusatzversicherung
Waizmann-Wechsel Check - welche Zahnzusatzversicherung sollten Sie wechseln?
Mit diesem Schnellcheck können Sie testen, ob es sich lohnt Ihre Zahnzusatzversicherung zu wechseln. Bei Tarifen mit einer Durchschnittserstattung unter 50% sollten Sie den Wechsel in eine
leistungsstärkere Zahnzusatzversicherung in Betracht ziehen.
Informationen zum Wechsel in eine andere Zahnzusatzversicherung
Viele Menschen beschäftigen sich ungern mit dem Thema Versicherungen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die meisten Menschen Ihre Versicherungen -einmal abgeschlossen- nie wieder anschauen.
Bei manchen Policen, z.B. Lebensversicherungen, ist das sogar sinnvoll, da man bei einer frühzeitigen Kündigung viel verlieren kann.
Anders bei Krankenzusatz-, insbesondere Zahnzusatzversicherungen. Hier ist ein Wechsel für den Versicherungskunden oftmals überlegenswert. Anders als bei teuren Vollkrankenversicherungen werden bei Zahnzusatzversicherungen nur sehr geringe Altersrückstellungen gebildet, so dass der Versicherte bei einem Wechsel keinen großen Verlust hat, auch wenn er nach mehreren Jahren zu einem neuen Versicherer wechselt.
Manche innovativen Anbieter kalkulieren Ihre Tarife sogar schon heute ohne Altersrückstellungen, so dass beim Wechsel keine Altersrückstellung verloren gehen kann.
Was sollte man bei einem Wechsel grundsätzlich bedenken?
Der Versicherte muss sich natürlich zunächst mal die Frage stellen, ob es eine Versicherung gibt, der seinen Bedürfnissen eher entspricht als der bereits abgeschlossene. Gerade bei Zahntarifen werden ja ständig neue Tarife entwickelt und es tut sich auf diesem Markt sehr viel, so dass es sich durchaus lohnt, den Versicherungsschutz von Zeit zu Zeit genauer unter die Lupe zu nehmen. Wenn ein passender neuer Tarif gefunden ist, muss man sich zwei Fragen stellen:
1. wann komme ich frühestens aus meinem bestehenden Tarif heraus?
Die meisten Anbieter haben Mindestlaufzeiten von 2 bis 3 Jahren. Eine Kündigung ist nach Einhaltung dieser Mindestlaufzeiten immer jährlich mit einer dreimonatigen Fristeinhaltung möglich. Vorsicht: manche Anbieter haben als Versicherungsjahr das Kalenderjahr (Kündigung per 31.12. möglich), andere berechnen das "exakte" Versicherungsjahr, d.h. wenn jemand Beginn z.B. 1.4. hatte, dann läuft sein individuelles Versicherungsjahr immer vom 1.4. bis zum 31.3. des nächsten Jahres.
2. bekomme ich den Schutz beim neuen Anbieter problemlos?
Man sollte sich genau über die tariflichen Aufnahmebedingungen des neuen Anbieters erkundigen. Vorteilhaft ist, dass die meisten Anbieter im Bereich der Zahnzusatztarife i.d.R. klare Annahmebedingungen haben. D.h. wenn man weiß, wie diese Annahmebedingungen aussehen, kann man schon vor Antragstellung die Chancen sehr genau einschätzen.
Wir als Spezialmakler kennen natürlich alle Annahmebedingungen der von uns angebotenen Tarife ganz genau.
Wichtig ist zudem, dass man sich zum Zeitpunkt des Wechsels nicht in zahnärztlicher Behandlung befinden sollte. Das ist oftmals eine wichtige Frage in Anträgen und ein Wechsel ist nur dann empfehlenswert, wenn die Zähne zu diesem Zeitpunkt in Ordnung sind.
Wenn Behandlungsbedarf vorhanden oder absehbar ist, sollte man das am besten immer noch über den alten Versicherer abwickeln, damit es mit dem neuen Versicherer keine Probleme gibt.
Fazit: Da ständig neue und verbesserte Angebote auf den Markt kommen, lohnt es sich, die Augen offen zu halten und den vorhandenen Schutz von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Wenn Sie die obigen Tipps beim Wechsel beherzigen kann kaum etwas schief gehen. Sie sollten ein Wechsel in Betracht ziehen, wenn:
- Ihr Tarif weniger als 50% leistet
- Ihr Tarif nur leistet, wenn die GKV auch leistet. Also nicht kassenunabhänig leistet
- Einzelne Erstattungsbereich stark begrenzt sind (z.B. Implantate)
- Wichtige Leistungsbereiche, wie z.B. Knochenaufbau, Zahnbehandlungen, Prophylaxe nicht mitversichert sind
Weitere Informationen zum Thema "Wechsel einer Zahnzusatzversicherung"
