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Rubrik: Entscheidungshilfen - Druckversion

Dieser Artikel wurde (seit 12.5.2009) 6133 mal gelesen - Dieser Artikel war nützlich: ja nein Punkte bisher: 8

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Checkliste: Woran erkennt man eine gute Zahnzusatversicherung

Mit dieser von uns entwickelten Checkliste können Sie jeden wichtigen Leistungsbereich einer Zahnzusatzversicherung, damit also die Qualität jedes beliebigen Angebotes, selbst überprüfen.

Sehr wichtig: Am besten Sie lassen sich unbedingt jeden einzelnen Leistungs-Punkt dieser Checkliste vom Vertreter oder der gewählten Versicherung schriftlich bestätigen. Wort verläßt, aber Schrift hält fest. Damit gehen Sie auf Nummer sicher. Mündliche Beteuerungen eines Versicherungsvertreters haben später keinerlei Beweiskraft, wenn im Leistungsfall davon abgewichen wird.

Machen Sie die Probe aufs Exempel, geben Sie nachfolgende Fragen dem Versicherungsvertreter vor Ort, mit der Maßgabe er oder die Versicherung soll das in einer Woche beantworten. Sie werden im Normalfall keine Antwort darauf bekommen.

Wenn Sie Ihre Zahnzusatzversicherung über HansWaizmann.de abschliessen, zahlen Sie keinen Cent mehr für diesen Service, die Prämie für die gewählte Versicherung ist identisch mit der, die Sie bei Direktabschluß bei der Versicherung selbst bezahlen.

Einzig und allein, wenn Sie über die Homepage www.HansWaizmann.de einen ONLINE-Antrag für eine Zahnzusatzversicherung abgesendet haben, dann bekommen Sie immer automatisch im Zuge der postalischen Antragszusendung, den von Hans Waizmann in über 10 Jahren erarbeiteten, sehr genauen (ggf. sogar von der Versicherung bestätigten) "Hans Waizmann - Leistungskatalog", für die von Ihnen ausgewählte Zahnzusatzversicherung, mit zugeschickt.

Dadurch erlangen Sie eine äußert hohe Sicherheit, die auf der Hans.Waizmann.de Homepage im Vorfeld äußerst transparent aufgezeigten hochwertigen Leistungen einer Zahnzusatzversicherung später im Leistungsfall auch tatsächlich zu bekommen.

Checkliste - Die wichtigsten Qualitätsmerkmale guter Zahnzusatzversicherungen

Fragen an Anbieter einer Zahnzusatzversicherung stehen immer in der ersten Zeile. Diese unbedingt zur offiziellen schriftlichen Beantwortung dem Versicherungsvertreter geben. Es genügt die obige Kurzfassung. Je mehr Fragen mit "JA" beantwortet werden, umso besser.

Leistet Ihr Tarif ab 50 % und mehr, besonders, wenn etwas keine Kassenleistung mehr ist?

Eine gute Zahnzusatzversicherung erstattet ab 50 % und mehr, auch dann, wenn der Zahnarzt eine Leistung erbringt, die keine Kassenleistung mehr ist. Für höherwertige Versorungsformen betragen die Eigenanteile 60 bis 90 %, sind also weit höher als viel glauben. Die meisten Tarife leisten für Zahnersatz nur 20, 30 und 40 %, das reicht aber bei weitem nicht aus.

Viele Tarife, die werben, zusammen mit der Kasse könne man insgeamt bis zu 90/100 % des Rechnungsbetrages decken, leisten in Wahrheit entweder nur für die billige Regelversorgung oder diese Möglichkeit steht nur auf dem Papier. Denn wenn ein Tarif nur 30 % leistet und die Kasse 20 % (z.B. Implantate) kommt man insgesamt nicht annhähernd an die suggerierten 90 % heran.

Leistet Ihr Zahnzusatzversicherungstarif kassenunabhängig?

Die private Zahnzusatzversicherung erstattet auch, wenn die gesetzliche Krankenkasse nicht leistet. Wir nennen dies: Kassenunabhängig. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihre Zahnzusatzversicherung leistet, auch wenn die Leistungen der gesetzlichen Kassen immer weniger bzw. sogar ganz gestrichen werden. Der Hans Waizmann Leistungskatalog trifft dazu eine Aussage.

Sind Leistungen nach 8 Monaten Wartezeit bereits tariflich unbegrenzt?

Jede Zahnzusatzversicherung hat in den ersten Jahren ein Obergrenze innerhalb der sie Leistungen erbringt. Umso kürzer die zeitliche Begrenzung ist, desto besser ist das. Gute Tarife leisten aber auch schon innerhalb der ersten Jahre sehr gut und nach der Wartezeit teilweise auch unbegrenzt.

Sind Erstattungen für 1 Implantat (Inlay) nicht begrenzt oder ab 1000 (300) € erstattungsfähig?

Teure Leistungen sollten möglichst ohne Begrenzungen erstattet werden. Schlechte Tarife begrenzen diese Leistungen auf sehr niedrige Beträge wie z.B. 500,- pro Implantat oder gar noch weniger. Ein Implantat kostet realistisch 1.200 bis 2000 €. 1 Inlays kostet häufig 300 bis 800 €.

Werden Zahnarzthonorare bis zum GOZ-Höchstbetrag (3,5-facher Satz) übernommen?

Einige Anbieter leisten nur für Regelversorgung, decken also keinerlei auf GOZ-Basis zusätzlich abgerechneten Mehrkosten für höherwertige gleich- oder andersartige Versorgungen. Einige Angebote beschränken das Honorar auf max. z.B. den 2,3 oder 2,7-fachen Satz. Einige der besten Zahnzusatzversicherungen leisten teilweise sogar über 3,5-fach GOZ Satz.

Ist bei Implantatleistung der Knochenaufbau mitversichert und die Anzahl je Kiefer nicht begrenzt?

Es gibt Angebote, die leisten nicht für die Hauptkosten, die entstehen können, wenn Knochenaufbau vor dem Setzen eines Implantates erforderlich ist. Das ist unakzeptabel. Auch sollte die Anzahl je Kiefer erstattungsfähiger Implantate möglichst nicht begrenzt sein. Eine Begrenzung auf 6 Implantate je Kiefer ist gut. Nicht gut: 4 Implantate oder weniger je Kiefer!

Hochwertige Zahnbehandlungen sind mitversichert: z.B. Prophylaxe, Parodontose-/Wurzelbehandlungen, welche von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden?

95 % aller Angebote leisten dafür nicht. Wer einen Tarif wählt, der 100 % leistet z.B. für 2 mal professionelle Zahnreinigung im Jahr je 70 €, der bekommt pro Jahr vorprogrammiert 140 € an Erstattung. Wer für diesen Tarif " nur " z.B. 25 €/ mtl. zahlt erzielt quasi durch die vorprogrammierte Erstattung einen Beitragsminderungseffekt. Dieser Tarif kostet was die Kernleistung für Zahnersatz z.B. 80 % incl. GKV angeht eigentlich nur noch die Hälfte rund 13 €.

Sind kieferorthopädische (KfO-) Maßnahmen mitversichert?

Speziell natürlich für zu versichernde Kleinkinder wichtig (bei/vor Abschluß darf keine KfO-Maßnahme anstehen, sonst keine Leistung!). Kinder rechtzeitig (0-5 Jahre) versichern und darauf achten, dass das Angebot Leistungs für KfO beinhaltet. Kfo-Maßnahmen kosten ca. 5.000 €.

Sind Antragsfragen zu Ihrem Zahnzustand einfach und klar? Welche Frageklasse trifft zu?

  1. Werden gar keine Zahnfragen gestellt (hervorragend)?
  2. Wird nur nach fehlenden Zähnen gefragt (sehr gut!)?
  3. Wird zusätzlich nach der Anzahl vorhandener ersetzter Zähne gefragt (nicht gut)?
  4. Wird zusätzlich sogar nach max. Alter des vorhandenen Zahnersatzes gefragt (schlecht)?

Fragen zu Nr. 3 + 4 sind eine große Fehlerquelle, z.B. durch falsche Anzahl oder Altersangabe. Versicherungen können sich bei (auch nur versehentlich) falschen Angaben, im Leistungsfall von der Leistung befreien, unter Hinweis auf Obliegenheitsverletzung des Antragstellers.

Am positivsten ist, je weniger der Abschluß einer Zahnzusatzversicherung, aufgrund von vielen Fragen nach den Zähnen erschwert oder sogar unmöglich gemacht wird. Bei fehlenden Zähnen sind z.B. Zuschläge zu Normalprämien von 1, 2, 3 ja bis zu 10 € mtl. je Zahn möglich. Einige Angebote lehnen ab einer max. Anzahl fehlender Zähne einen Antrag komplett ab oder beschränken die Leistungen (zusätzlich). Dasselbe gilt, ab einer bestimmten Anzahl vorhandener ersetzter Zähne. Wer einen Antrag stellt erfährt oft erst nach wochenlanger Antragsbearbeitungszeit, ob er abgelehnt wird, ob er einen (hohen) Zuschlag zahlen soll oder zusätzliche Begrenzungen hat. Einige Anbieter fragen sogar nach Zahnkrankheiten, wie Parodontose. Anträge können deswegen oder wegen 3, 4 fehlender Zähne, zuviel ersetzten Zähnen abgelehnt werden oder es wird ein (zuweilen) hoher Aufpreis verlangt.

Dieses Merkmal ist ungeheuer wichtig. Was nützt ein günstig erscheinendes Angebot, wenn der Versicherer den Antrag ablehnt oder durch Zuschläge die Prämie verdoppelt. Sofern Zahnfragen versehentlich falsch beantwortet wurden, könnte später die Leistung verweigert werden. Wir empfehlen daher primär Anbieter, bei denen man praktisch nichts verkehrt machen kann.

Sie haben ein "gutes" Angebot. Fragen Sie uns, ob uns negative Leistungspraxis bekannt ist.

Letzter wichtiger Tipp: Sofern Sie glauben einen besseres Angebot gefunden zu haben. Fragen Sie unbedingt uns, bevor Sie dieses abschließen. Faxen oder mailen Sie uns das Angebot zu. Wir kennen die Leistungspraxis und wissen wer schlecht leistet. Es gibt einige Anbieter mit guter Papierform, die wir deswegen nicht vermitteln, um Sie und uns vor Ärger zu bewahren.