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Hauptsache ist die Gesundheit des Patienten! Was hat eine Versicherung damit zu tun? Die Beschäftigung mit Versicherungen ist trocken und mühselig. Und jeder wird verstehen, wenn Sie sich nicht damit befassen wollen. Doch stellt sich die Frage wie viel der von Ihnen angebotenen, hochwertigen Zahnmedizin sich der Patient leisten kann, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nur noch Standardleistungen übernimmt. Die Abhängigkeit der Qualität der Zahnarztleistungen von Geldbeutel des Patienten ist Realität. Mit einer guten Zahnzusatzversicherung hat Ihr Patient die Möglichkeit, eine hochwertigere Zahnversorgung in Anspruch zu nehmen. So sind Zahnzusatzversicherungen nur eine andere Seite Ihrer Bemühungen für Ihren Patienten eine optimale Zahngesundheit zu erreichen.
Natürlich sollen und dürfen Sie keine Versicherungen vertreiben. Doch können Sie Ihren Patienten neutrale Informationen zur Verfügung stellen, die den Patienten auf diese Möglichkeit der kostengünstigen Verbesserung seiner Gesundheit hinweisen. Hier erhalten Sie transparente, kompetente, aktuelle und neutrale Informationen - und das kostenlos!
Als Nebeneffekt dieser durch Zahnzusatzversicherungen ermöglichten Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung folgt auch eine Erhöhung Ihres Umsatzes und Gewinns. Wie wenig an hochwertiger Medizin die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen, wissen Sie als Zahnarzt selbst am besten. Meist wird mehr oder weniger nur eine Standardversorgung bezahlt. Alles was darüber hinausgeht, muss vom Patienten selbst bezahlt werden. Dies kann und will er oftmals nicht und Ihnen entgeht Umsatz und Gewinn.
Der Patient, der über eine Zahnzusatzversicherung verfügt, die einen Großteil oder alle Kosten übernimmt (Bsp. CSS 100%), wird Ihnen als Zahnarzt eher eine aufwändigere Arbeit oder überhaupt einen Auftrag geben, als wenn er selbst die gesamte Rechnung auf einmal begleichen müsste. Patienten mit Zahnzusatzversicherungen erhöhen also Umsatz und Gewinn Ihrer Praxis.
Zahnzusatzversicherung ist nicht gleich Zahnzusatzversicherung. Es gibt enorme Unterschiede, welche Art von Leistungen und in welcher Höhe die Leistungen von der Versicherung übernommen werden. Daher sind eine Strukturierung und Auswahl, sowie eine transparente und kompetente Beratung dringend notwendig, um dem Patienten das Finden des richtigen Tarifes zu ermöglichen.
Dipl.-Kfm. Hans Waizmann, verfolgt und analysiert, bewertet und strukturiert nunmehr seit 20 Jahren den Markt für Zahnzusatzversicherungen und trägt seine Erkenntnisse über die Seite www.hanswaizmann.de in die Öffentlichkeit..
Ihr Patient findet daher auf dieser Internetseite die jeweilig sinnigsten und besten Tarife, was das Preis-Leistungsverhältnis angeht.
Wir haben darauf geachtet, dass die Tarife eben nicht nur „billig, billig“ sind, sondern eben auch Leistungen in einem Umfang übernehmen, der auch für Sie als Zahnarzt interessant ist.
Denn was nützt Ihnen ein unzufriedener Patient, der sich ärgert, dass seine Versicherung, die von Ihnen vorgenommene Leistung doch nicht übernimmt?
Und hier zeigen sich die Stärken von Hanswaizmann.de, denn wir achten darauf, dass die gelisteten Tarife keine juristischen Fußangeln beinhalten. Dies geht nur durch die jahrzehntelange Erfahrung und die tausenden von Versicherungsverträgen, die wir betreuen.
Dadurch können wir auch mit den Versicherungen in kniffligen Situationen anders sprechen als kleinere Versicherungsvermittler und so oftmals in Zweifelsfällen bessere Erstattungen erreichen.
So können Sie bei allen Fragen hinsichtlich von Zahnzusatzversicherungen guten Gewissens auf die Plattform www.hanswaizmann.de verweisen. Hier kann sich jeder auf jede erdenkliche Art und Weise über das Thema informieren.
Ihr Patient ist bei HansWaizmann.de gut aufgehoben! Er wird Ihnen für den Tipp sicherlich dankbar sein! Nachfolgend finden Sie noch einige grundlegende Informationen über Zahnzusatzversicherungen und deren Bedingungen. Diese ermöglichen es Ihnen, allgemeine Fragen Ihres Patienten zu beantworten. Für alles weitere sollten Sie Ihren Patienten die von uns zur Verfügung gestellten Informationen überreichen oder auf unsere Seite www.hanswaizmann.de verweisen.
Kann jeder eine Zahnzusatzversicherung abschließen? Was sind Ausschlusskriterien und Aufnahmebedingungen?
Eine Übernahme der Kosten ist nicht möglich, wenn der Schadensfall schon eingetreten ist. Allerdings kann man bestimmte Vorerkrankungen meist ausschließen oder man kann einen Tarif wählen, der weniger Gesundheitsfragen stellt. Mehr Infos auf www.hanswaizmann.de
Zahnzusatzversicherungen stellen Gesundheitsfragen. Manche nur sehr wenige oder gar keine, andere umso mehr.. Diese müssen vor Abschluss eines Vertrages beantwortet werden. Die Gesundheitsfragen geben dem Versicherer Aufschluss über die Zahngesundheit des Versicherten. Manchmal sind sie so kompliziert, dass eine richtige Beantwortung schwierig ist. Stellt sich dann eine Frage als falsch beantwortet heraus, kann der Versicherer die Leistung ablehnen - ein Risiko, das mit unserer Beratung vermieden werden kann.
Denn der Versicherer hat mehrere Möglichkeiten, die Angaben zu Überprüfen. Er kann hierzu Sie als Zahnarzt fragen, aber auch den Zahnarzt bei dem der Patient zuvor war. Dies ist möglich, da der Patient den Zahnarzt mit Abschluss des Versicherungsvertrages von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbindet.
Nach fehlenden Zähnen wird bei fast allen seriösen Anbietern gefragt. In den klassischen Zahnzusatzversicherungen ist ja gerade der Zahnersatz versichert. Je nach Anzahl der fehlenden, unversorgten Zähne wird ein Antrag oftmals abgelehnt oder der Vertrag wird teurer. Die ausschlaggebende Anzahl fehlender Zähne variiert zwischen 3 und 5).
Entscheidend sind nur unversorgte fehlende Zähne. Wurde der Zahn bereits mit festsitzendem Zahnersatz versorgt ist dies nicht anzugeben.
Herausnehmbarer Zahnersatz (Prothese) wird von manchen Anbietern nachgefragt.
Wird selten abgefragt. Können, wenn intakt, problemlos mitversichert werden.
Eine weitere „Standardfrage“ ist die nach laufenden oder angeratenen Behandlungen. Vom Standpunkt der Versicherung aus, wird ja nicht der Schaden, sondern die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Schadens versichert. Deshalb ist eine laufende Behandlung, aber auch eine angeratene Behandlung, also die Gewissheit, dass Behandlungen in nicht allzu ferner Zukunft liegen, ein Ablehnungsgrund.
Sollte Ihr Patient daher diese Frage mit JA beantworten, dann läuft er Gefahr, abgelehnt zu werden oder mindestens einen sehr detaillierten zahnärztlichen Statusbericht einsenden zu müssen, der weitere Probleme aufwerfen kann.
Daher ist es unter Umständen sinnvoll, die laufenden/anstehenden Behandlungen abzuwarten und erst danach eine Versicherung abzuschließen.
Aus oben genannten Gründen ist der ideale Zeitpunkt des Abschlusses einer Zahnzusatzversicherung eben nicht möglichst knapp vorher, sondern einige Zeit vor der notwendigen Behandlung. Es gelten bestimmte Fristen, bevor man die Leistungen in Anspruch nehmen kann. Sie sollten daher im Interesse Ihrer Patienten Möglichkeiten schaffen, auf die Möglichkeiten des Abschlusses einer Zahnzusatzversicherung hinzuweisen.
Hier können Sie sich die patientenfreundlichen www.hanswaizmann.de – Patientenunterlagen herunterladen oder bestellen.
Sie oder Ihre ZMV sollten mit den Abrechnungsmodalitäten einzelner Versicherungen vertraut sein. Sonst könnte ein Abrechnungsfehler Ihrerseits dazu führen, dass Ihrem Patienten die Leistung nicht bezahlt wird. Dies ist insbesondere bei Leistungen zu nennen, die in der Gebührenordnung für Zahnärzte noch nicht berücksichtigt sind. (Bsp. Professionelle Zahnreinigung). Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an www.hanswaizmann.de
Generell gilt: Sie können sich immer gerne an www.hanswaizmann.de wenden. Wir werden Ihre und die Fragen Ihrer Patienten schnell und kompetent beantworten.