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Dieser Artikel wurde (seit 12.5.2009) 7969 mal gelesen - Dieser Artikel war nützlich: ja nein Punkte bisher: 14

150,- € pro Jahr Zuschuss für Ihre Zahnzusatzversicherung

Ab Januar 2009 ist der Beitrag bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich hoch. Sie können jederzeit zu einer anderen Krankenkasse wechseln, die Ihnen bessere Leistungen anbietet.

Die BKK Pfalz, erstattet Ihnen für eine bereits abgeschlossene Zahnzusatzversicherung:

€ 150.- für Sie und
€ 25.- für jedes Kind

jedes Jahr. Dadurch bekommen Sie Ihre Zahnzusatzversicherung fast umsonst. Da alle gesetzlichen Krankenkassen den gleichen Beitrag haben, entstehen Ihnen keine Mehrkosten.

Weitere Informationen dazu:


  1. Hier können Sie das Antragsformular der BKK Pfalz downloaden

Hier einige Leistungsbesonderheiten der BKK Pfalz


  1. Diverse Bonusmodelle z.B. für Zahnzusatzversicherung, Fitness-Studio, Brille
  2. Zuschüsse zu verschiedenen Präventionskurse z.B. Bewegung, Ernährung, Entspannung und Suchtmittelkonsum
  3. Kostenlose Auslandsreise-Krankenversicherung

Hinweise zum Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse

  1. Kündigen Sie Ihre alte Krankenkassen (Kündigungsfristen siehe unten)
  2. Warten Sie bis die Kündigungsbestätigung Ihrer alten Krankenkasse eingetroffen ist (innerhalb 14 Tage)
  3. Füllen Sie das Antragsformular aus und schicken es zusammen mit der Kündigungsbestätigung an:
    Fax: 0621 / 68 559 222
    BKK-Pfalz
    Postfach 21 01 41
    67001 Ludwigshafen
  4. Für Selbständige:
    Bitte legen Sie eine Kopie der Gewerbeanmeldung und des letzten Einkommenssteuerbescheides bei.

Kündigungsfristen

Wenn Sie bereits 18 Monate bei Ihrer Kasse sind, dann können Sie zu jeder Zeit kündigen.

Sie müssen immer 2 komplett vollständige Monate als Kündigungsfrist einhalten. Sie kündigen z.B. am 19. Juni. Dann können Sie am 1. September wechseln.

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