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CSS-ZahnarztPlus Beschreibung - Antrag & Infopaket CSS-ZahnarztPlus anfordern - » Druckversion

Dieser Artikel wurde (seit 12.5.2009) 25632 mal gelesen - Dieser Artikel war nützlich: ja nein Punkte bisher: 39

Wichtiger Insider-Hinweis: Abschluss nur mit Befundbericht möglich

Ein Abschluss des CSS ZahnarztPlus ist seit 11.2009, wenn Sie eine der 3 untenstehenden Fragen mit Ja beantworten, nur noch mir zahnärztlichem Befundbericht möglich. Wir beobachten aktuell mit Sorge, dass Nachteile die mit der Einholung und Vorlage generell eines Zahnbefundes für Endkunden einher gehen können, von vielen Vermittlern derzeit gar nicht oder mangelhaft den potentiellen Endkunden erklärt werden. Es könnte sogar sein, dass " Warnhinweise " deshalb unterbleiben, weil (Sie) sich Vermittler über die Tragweite was passieren kann, wenn Befundberichte vorgelegt werden müssen, gar nicht klar sind bzw. nicht genügend Bescheid wissen. Dass " Warnhinweise " unterbleiben oder womöglich sogar bewußt den Endkunden verschwiegen werden, kann natürlich auch daran liegen, dass einigeVermittler besorgt sind, dass Sie durch zu große Offenheit einiges an Geschäft verlieren könnten. Dieses Verhalten kann aber für davon betroffene nicht ausreichend informierte Endverbraucher leider sehr gefährlich sein. Hier können Sie das Formular für den CSS Zahnarzt-Befundbericht downloaden... .



Neue Fragen - wenn Sie eine davon mit Ja beantworten wird ein Befundbericht benötigt



  1. Wurden in den letzten 3 Jahren Parodontosebehandlungen oder Versorgungen mit Aufbiss- bzw. Zahnschienen durchgeführt?
  2. Ist das Gebiss mit Zahnersatz (Brücken, Kronen, Implantate, Prothesen etc.) versorgt, welcher älter als 10 Jahre ist?
  3. Wann war Ihr letzter Zahnarztbesuch? (wenn Sie länger als 12 Monate nicht beim Zahnarzt waren, ist ein Zahnarztbefund nötig)

    Nachteile eines Abschlusses mit Befundbericht:


  1. Erhöhte Kosten für den Befundbericht (ca. 50,- €)
    Die Kosten für die Ausfertigung einen zahnärztlichen Befundberichtes müssen Sie selbst zahlen. Die Versicherung zahlt dies nicht! Hinzu kommt, der nicht unerhebliche damit verbunde Zeitaufwand, der auch zu Ihren Lasten geht. Fakt ist derzeit, dass diese Kosten auch dann nicht von der CSS erstattet werden, wenn Sie den CSS ZahnarztPlus aufgrund eines eingeholten " positiven " Zahnbefundes erfolgreich abschließen.
  2. Ablehnung mit Nachfolge-Risiko weiterer Ablehnungen
    Je nach dem was in dem Befundbericht Ihres Zahnarztes steht, wird die Versicherung Ihren Antrag ablehnen oder annehmen. Durch die Ablehnung entsteht aber das Risiko auch von anderen Versicherungen abgelehnt zu werden. Viele Versicherung fragen nämlich in Ihren Anträgen, ob Sie bereits von anderen Versicherungen abgelehnt wurden. Es dürfte auf der Hand liegen, dass Ihr Versuch einen weiteren Antrag auf Zahnzusatzversicherung nun aufgrund einer Ablehnung bei einem weiteren Anbietern zu stellen, dadruch einem erheblich erhöhten Risiko ausgesetzt ist, auch hier erneut abgelehnt zu werden. So kann der weitere Versicherer einfach wissen wollen, warum Ihr vorheriger Antrag abgelehnt worden ist und das müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Und wenn Sie das dann tun, kann dieser Versicherer ebenfalls die Vorlage des fraglichen Zahnbefundes verlangen. Wenn das so abläuft, ist Ihr Ablehnungsrisiko jedenfalls sehr groß.
  3. Ablehnungsrisiko durch neuen Befund
    Sobald Sie zum Zahnarzt gehen, das hat jeder schon erlebt, gibt es eine gar nicht so geringe Wahrscheinlichkeit, dass dieser einen behandlungsbedürftigen Befundes feststellt. Ohne Gang zum Zahnarzt zur Einholung eines Befundberichtes hätten Sie die übliche Frage, ob Ihr Zahnarzt beim letzten Besuch Maßnahmen geplant oder angeraten hat, guten Gewissens (rechtlich " gutgläubig ") verneinen dürfen. Wenn Sie aber vor dem Abschluß zum Zahnarzt gehen müssen, um Ihren Befundbericht für die CSS einzuholen und Ihr Zahnarzt stellt Schäden fest, können diese bei keinem Versicherer mehr mitversichert sein. Hinzu kommt: Ein vor einem Abschluss festgestellter Behandlungsbedarf erschwert im Gefolge natürlich wiederum den Abschluß auch bei anderen Versicherern oder macht diesen bei einigen Versicherern sogar unmöglich. Generell fragen ja (fast) alle Anbieter von Zahnzusatzversicherungen nach aktuell laufenden, geplanten bzw. angeratenen zahnärztlichen Behandlungen. Es gibt Versicherungen die bei aktuell laufenden/angeratenen Behandlungsmaßnahmen den Antrag ablehnen bzw. eine Aufnahme und Antragsstellung solange zurückstellen, bis die Schäden erfolgreich behoben sind.
  4. Subjektiv: Abhängigkeit vom „Good-Will“ der Versicherung
    Sie erhalten keine Begründung, nur ggf. ein mit viel Bedauern geschmücktes " Ablehnungsschreiben ", dass der Versicherung das Risiko zu hoch sei. Aber auf keinen Fall erhalten Sie eine genaue Begründung für die Ablehnung. Es kommt noch schlimmer: Aufgrund von Datenschutzbestimmungen erfährt auch der beste und erfolgreichste Vermittler nicht die wahren Ablehnungsgründe. Deshalb besteht auch keinerlei Handhabe gegen eine nie ganz auszuschließende " Fehlentscheidung " berechtigten Protest einlegen zu können. Viele Verbraucher finden es sicher nicht angenehm oder sogar erniedrigend, beim Abschluß einer Versicherung vom nicht nachprüfbaren " Gutdünken " einer Versicherung abhängig zu sein.

Fazit:

Wir empfehlen deshalb allen, wenn Sie den Hinweis bekommen haben, auf eine andere gute und von uns empfohlene Zahnzusatzversicherung auszuweichen, die einfachere, weniger umfangreiche bzw. möglichst keine problembehafteten Antragsfragen stellt und damit also letztendlich keine so strengen Auf- bzw. Annahmebedingungen hat. Wenn Sie unserem Rat folgen, bleibt Ihnen ganz sicher erspart, die aufgezeigten nicht kalkulierbaren Risiken eingehen zu müssen. Für uns uns für Sie gilt: Die Sicherheit einen ausgewählten Tarif sicher abschließen zu können ist oberstes Gebot! Wenn wir den Hinweis geben: Angebot ist abschließbar, haben Sie die größtmögliche Sicherheit, den Abschluß problemlos zu realisieren und das Gewünschte auch zu bekommen!

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