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Vergleich Implantate
Hier erfahren Sie welche Zahnzusatzversicherung, die beste Leistung für Implantate bietet.| Tarife \ Leistungen | Leistung für Implantate: | Kosten für Knochenaufbau bei Implantaten sind erstattungsfähig? | Gibt es (positive) Definition wieviel Implantate erstattungsfähig sind? | Gibt es eine Begrenzung wieviel pro Implantat als max. erstattungsfähiger Betrag angesehen wird? |
|---|---|---|---|---|
CSS ZahnarztPlus LS |
Ja 80-90 %. | Ja. | Ohne Begrenzung. | Ohne Begrenzung. |
Victoria ZAS |
Ja, 80 %. | Ja. | Die Anzahl der erstattungsfähigen Implantate ist begrenzt. | Ohne Begrenzung. |
Arag Z100 LS |
Ja, 80 %. | Ja. | Positiv: Erstattungshöhe nicht begrenzt. | Positiv: Anzahl nicht begrenzt. |
Barmenia ZGPlus LS |
Ja, 85 %. | Ja. | Positiv: Erstattungshöhe nicht begrenzt. | Positiv: Anzahl nicht begrenzt. |
Ergo Direkt (KQV) DentiGent LS |
Ja, 90 %. | Ja. | Ohne Begrenzung. | Ohne Begrenzung. |
Württembergische Visodent LS |
Ja, 100 %. | Ja. | Die Anzahl der erstattungsfähigen Implantate ist nicht begrenzt. | Ohne Begrenzung. |
HanseMerkur EZ+EZT+EZP |
Ja, 90 %. | Ja. | Anzahl der erstattungsfähigen Implantate ist begrenzt. | Ohne Begrenzung. |
Signal A |
Ja, 80 %. | Ja. | Positiv : begrenzt, aber in auskömmlicher Höhe. | Positiv: Anzahl nicht begrenzt! . |
Signal B |
Ja, 75%. | Ja. | Positiv : begrenzt, aber in auskömmlicher Höhe. | Positiv: Anzahl nicht begrenzt. |
Central LS |
Ja, 90 %. | Ja. | Ohne Begrenzung. | Ohne Begrenzung. |
Signal GE+GE-DENT |
Ja, 80 %. | Ja. | Die Anzahl der erstattungsfähigen Implantate ist begrenzt. | Ja, der maximal erstattungsfähige Rechnungsbetrag pro Implantat inklusive Zusatzleistungen und Materialkosten beträgt 1. |
Signal – DENT-MAX |
Ja, 80 %. | Ja. | Die Anzahl der erstattungsfähigen Implantate ist begrenzt. | Ja, der maximal erstattungsfähige Rechnungsbetrag pro Implantat inklusive Zusatzleistungen und Materialkosten beträgt 1. |
Nürnberger LS |
Ja, 80 %. | Ja. | Positiv: Erstattungshöhe nicht begrenzt. | Positiv: Anzahl nicht begrenzt. |
Dt. Ring dent+ |
Ja, 80 %. | Ja. | Ohne Begrenzung. | Ohne Begrenzung. |
Inter GZE2 |
Ja, 65 % Erstattung auf die Restkosten nach Abzug der GKV-Leistung. | Ja. | Ohne Begrenzung. | Ja. |
Erstattungsmethode SIGNAL A/B
Die Erstattungsmethode von Signal A/B ist anders als die Methode der ARAG bzw. Barmenia, aber im Ergebnis auch sehr hochwertig. Hier resultiert die Erstattung aus 2 (Signal B) bzw. 3 Tarifen (Signal A), die jeweils Zahn-/ersatzleistungen beinhalten. Erstattet wird im Extremfall für Zahnersatz, würde die Kasse gar nichts erstatten (wie z.B. bei Konsultation eines Privat-Zahnarztes), bei Signal A prinzipiell 65 %, bei Signal B 60 %. Hier kommt dann die jeweilige Kassenerstattung auf z.B. Festkostenzuschußbasis hinzu. Bei ganz einfachen Versorgungen ohne private Zusatzkosten erreicht man mit Signal incl. Kassenleistung beim Zahnersatz 92,5 % (Signal B) und 97,5 % (Signal A). Man kann nun folgende Aussage machen: Je weniger Extras vom Zahnarzt abgerechnet werden, umso eher kommt man an die eben genannten prozenutalen hohen Erstattungswerte. Mit zunehmenden Mehrkosten, bewegt man sich bei der Erstattung auf die regelmäßigen MIndestwerte von 60 bzw. 65 %, die ja gelten, würde die Kasse gar nichts zahlen.
Beispiel Signal A - Backenzahnkrone: 230 €, davon 65 % als Kassen-Festzuschuß = 150 €. Der Zahnarzt verlangt jedoch 500 € aufgrund von Extras (z.B. Keramikverblendung etc.), d.h. er verlangt 270 € mehr, als den vorgenannten Betrag von 230 € (der für eine einfach Regelversorgung gemäß Festkostenzuschuß vorgesehen ist).
Signal A - Erstattungsmethode: Auf Rechnungsbetrag (20+10 =) 30 % das sind 150 € Erstattung. Kasse auch 150 € zusammen sind das 300 €. Dann ergeben sich noch ungedeckte Restkosten von 200 €. Davon erstattet ein zusätzlicher Tarif Signal-Tarif, dAer Z50, noch zusätzlich 50 %. (Leistungsaussage des Z50-Stufe 3, der im Signal A und B Tarif in gleicher Stufe und Leistung integriert ist lautet: Der Tarif erstattet von ungedeckten Rechnungs-/Restkosten beim Zahnarzt 50 % bis zu 1.280 € /pro Kalender, damit deckt dieser zusätzliche Tarif 50 % von Restkosten bis 2.560 € pro Kalenderjahr. Die Erstattung ist zwar kompliziert, weil 2 bzw. 3 Tarife hier zum Zuge kommen, das erklärt aber auch deren Hochwertigkeit.
Sofern der Zahnarzt also 500 € verlangt, erstattet die Kasse davon 150 €, die Signal 250 €, zusammen sind das 400 € und das sind exakt 80 %, bei einer gut doppelt so teueren Versorgung, als es der Festzuschuß vorsieht. Auch mit dieses Erstattungsmethode kann man ebenfalls auf 80 % kommen. Allerdings varriert die Höhe des Erstattungs-Gesamtprozentsatzes zwischen 65 und 97,5 % und wie hoch man kommt, hängt davon ab, wieviel oder wiewenig Extras der Zahnarzt im Einzelfall in Rechnung stellt. Je weniger Extras umso näher kommt man sogar bis 97,5 % Kostendeckung. Aber bei Verwendung realistischer Zahlen, das Beispiel mit 500 € ist sicher sehr realistisch, kommt man eben auf 80 %. Weniger als 65 % sind nicht möglich, wobei die Begrenzung der Restkostenerstattung beim Z50-3 Tarifes (nämlich im Kalenderjahr 50 % bis zu 2.560 € Restkosten) zu beachten ist.
Realistischer Praxiswert: 75-80 %
Sofern der Zahnarzt " nur " 400 € verlangt, erstattet die Kasse w.o. 150 €, die Signal 30 % von 400 = 120 € und 50 % der Restkosten von 130 € = 65 €, damit käme man auch Gesamterstattung von, Kasse 150 € und Signal 120 + 65 €, zusammen also von 335 €, damit würden 83,75 % Kostenerstattung erzielt. Je weniger Extras der Zahnarzt also in Rechnung stellt umso näher kommt man hier von diesem Beispiel ausgehend von 80 % auf bis zu 97,5 % Kostendeckung.
Sofern der Zahnarzt noch teurer ist und 600 € verlangt, dann käme man bei der Kostenerstattung ein wenig unter 80 %, nämlich auf 77,5 %. Das ist aber immer noch ein ausgezeichneter Wert nahe bei 80 %. Deshalb haben wir 80 % geschätzt.
Signal B - Erstattungsmethode liefert nur ein minimal geringere Werte, weil die erste Erstattung vor der Anwendung des 2. zusätzlichen Restkostentarifes (Z50-3) nicht 30 % sondern 20 % auf den Rechnungsbetrag anzuwenden ist. Dafür erstattet dann aber der Restkostentarif ein wenig mehr, als beim Signal A, weil ja die Restkosten etwas höher ausfallen. Daher sind die Unterschiede ziemlich bzw. äußerst gering. Man kommt ziemlich nahe an die obigen % Werte, z.B. wenn der Zahnarzt 500 € für Krone verlangt, Kassenzuschuß 150 €, Signal zuerst 20 % von 500 = 100 €, dann Restkosten ungedeckt = 250 € davon Z50-3 der Signal 50 % = 125 €, damit ingesamt Kasse 150 €; Signal + 100 + 125 € = Signal B erstattet also ingesamt 375 € von 500 € = 75 % !!! statt Signal A: 80 %.
z.B. wenn der Zahnarzt 400 € für Krone verlangt, Kassenzuschuß 150 €, Signal zuerst 20 % von 400 = 80 €, dann Restkosten ungedeckt = 170 € davon Z50-3 der Signal 50 % = 85 €, damit ingesamt Kasse 150 €, Signal + 80 + 85 € = Signal B erstattet ingesamt also 315 € von 400 € = 78,75 % !!! statt Signal A: 83,75 %.
Anmerkung Implantaterstattung Signal A/B:
Der Tarif, der zuerst 20 bzw. 30 % vom Rechnungsbetrag erstattet und ab 5. Versicherungsjahr später die tariflichen Leistungen in unbegrenzter Höhe erstattet, hat in den Bedingungen stehen, dass die erstattungsfähigen Kosten für ein einzelnes Implantat (den Knochenaufbau beinhaltend) max. 1.000 € betragen. Dabei sind jedoch 3 Dinge so vorteilhaft geregelt, dass die Erstattung trotz Begrenzung im Normalfall (Implantatkosten von ingesamt rund z.B. 1.800 € incl. der Krone, die auf auf das Implantat geschraubt oder befestigt wird) sehr auskömmlich ist, denn der max. erstattungsfähige Rechnungsbetrag von 1.000 € je Implantat
- gilt 1. nur für das eigentliche Implantat, d.h. die Krone die drauf kommt und deren Kosten fallen nicht unter diese Begrenzung, sondern werden normal erstattet.
- gilt 2. nur für die Tarife, die 20 bzw. 20+10=30 % von jeder Zahnersatzrechnung zuerst erstatten, die Begrenzung gilt nicht beim zweiten Tarif, dem Z50-3 (Erstattungsmthode sh. Anmerkung geschätzte %-uale Gesamterstattung bei Signal A/B für privatzahnärztliche Zahnersatzerstattung, dort sehr ausführlich erläutert).
- und 3. berührt die Begrenzung nicht den Festzuschuß der Kasse, der wenn auch gering, aber z.B. sofern der 300 € beträgt, ja " oben drauf " kommt!
Beispiel 1 Implantat mit Knochenaufbau kostet 1.800 € (wird als realistischer Wert von Stiftung Warentest, zuletzt in Ausg. FINANZTEST Nr. 10-2005 verwendet):
Implantat kostet 1.200 €, die Krone auf das Implantat kostet 600 €. Kassenerstattung Festzuschuß unterstellt werden 300 €. Erstattung Signal A: 30 % der Implantatkosten von 1.200 € jedoch begrenzt auf 1.000 € = 300 € Erstattung, zuzüglich 30 % von 600 € von der Signal = 180 €. Mit der Kasse zusammen ergeben sich nun im ersten Berechnungsschritt zur Ermittlung noch ungedeckter Restkosten, die der zweite zusätzliche Tarif Z50-3 der Signal dann noch grundsätzlich zu 50 % erstattet, folgende Beträge: Kasse 300 + Signal 300 + 180 € = 780 € = ungedeckte Restkosten = 1.020 €, davon erstattet Signal 50 % = 510 €. Beim Z50-3 gibt es keine Begrenzung auf 1.000 € pro Implantat, daher bleibt es bei 510 €. Signal erstattet dann ingesamt 990 € + Kasse 300 € = 1.290 € von 1.800 € werden insge-samt trotz Begrenzung erstattet und das sind effektiv für das mit 1.800 € gut angesetzte Implantat eine Kostendeckung von 71,66 %. Die Kasse deckt nur 16,67 %.
Leistungsvergleiche
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