Zahnzusatzversicherung für Kinder

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Waizmanns-Checklisten: "Kinder Zahnzusatzversicherung"

Mit diesen Checklisten erhalten Sie einen neutralen Überblick über das Leistungsspektrum angebotener Tarife für Kinder und Jugendliche.

  1. Checkliste: Prophylaxe und Zahnzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche
  2. Checkliste: Prophylaxe und Zahnzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche
  3. Checkliste: Kieferorthopädie und Zahnzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche


Insider-Hinweise:

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Leistungsvergleich - Zahnzusatzversicherung für Kinder

Bei Zahnzusatzversicherungen für Kinder sind Besonderheiten zu beachten. Hier sehen Sie welche und erfahren, welche Zahnzusatzversicherung am besten für Kinder leisten?

Hanswaizmann.de-Info: Die Zahnzusatzversicherungstarife für Erwachsene sind im Normalfall auf Zahnersatz ausgelegt. Welches Kind oder welcher Jugendliche braucht aber Zahnersatz. Viel wichtiger ist die Prophylaxe und später evtl. auch kieferorthopädische Leistungen wie eine Zahnspange.

Daher ist gute Beratung notwendig. Die besten Zahnzusatztarife für Kinder finden Sie auf www.hanswaizmann.de

Tarife \ Leistungen Leistung für Kieferorthopädie wenn Kasse leistet (KIG 3-5): Leistung für Kieferorthopädie wenn nicht leistet Kasse leistet (KIG 1-2): Fissurenversiegelung 4er und 5er: professionelle Zahnreinigung für Kinder:
CSS ZahnarztPlus LS Ja, über eine Mehrkostenvereinbarung können pro behandelten Kiefer bis maximal 600 Euro je Maßnahme übernommen werden. Ja, 80 %. Ja, 100 %. Ja, 100 %.
DKV / Victoria LS Ja. 100 %. Bei Behandlungen von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erstattet der Tarif DBE max. 1.500 Euro pro Behandlung. Nein. Ja, 100 %. Erstattung bis max. 75 Euro pro Behandlung max. 2x pro Versicherungsjahr. Bei Behandlung durch einen „goDentis“-Vertragszahnarzt erhöht sich die Leistung auf max. 100 Euro pro Behandlung. Ja, 100 %. Erstattung bis max. 75 Euro pro Behandlung max. 2x pro Versicherungsjahr. Bei Behandlung durch einen „goDentis“-Vertragszahnarzt erhöht sich die Leistung auf max. 100 Euro pro Behandlung.
UNION ZahnPremium Ja, 90 %. Nur für Behandlungen bei Personen, die das 19 Lebensjahr noch nicht vollendet haben. GKV-Leistungen müssen nachgewiesen werden (Nachweis auch, wenn GKV nicht leistet!). Die Mehrkosten werden also - soweit erstattungsfähig - zu 90 % erstattet. Ja, 90 %. Nur für Behandlungen bei Personen, die das 19 Lebensjahr noch nicht vollendet haben. GKV-Leistungen müssen nachgewiesen werden (Nachweis auch, wenn GKV nicht leistet!). Leistet GKV nicht, sind die versicherten Leistungen mit 90 % erstattungsfähig (KIG 1 und 2 Stufen sind damit versichert)! Nein. Nein.
Arag Z100 LS Nein. Die ARAG erstattet keine Mehrkosten, wenn die gesetzliche Krankenkasse bei KIG 3-5 die KFO-Behandlung übernimmt (z.B. mini-Brackets, Zahnreinigung, etc.) Ja, 80 %. Wenn die Kasse keine Leistung erbringt (KIG 1-2) leistet ARAG 80% für die Behandlung Ja, 80 %. Nein.
Signal B Ja, 50 %. Ja, 50 %. Ja, 50 %. Ja, 50 %.
Signal A Ja, 50 %. Ja, 50 %. Ja, 50 %. Ja, 50 %.

Checklisten Zahnzusatzversicherung für Kinder

Hier finden Sie Checklisten zum Thema Zahnzusatzversicherung für Kinder bzw. Jugendliche:

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