Preisvergleich Zahnzusatzversicherung starten (empfohlen)

Starten Sie jetzt einen Preisvergleich der wichtigsten Zahnzusatzversicherungen. Sie erhalten sofort die Preise und Leistungen der leistungsstärksten Zahnzusatzversicherungen angezeigt. Klicken Sie hier um einen Preisvergleich zu starten...

Rubrik: Entscheidungshilfen - Druckversion

Dieser Artikel wurde (seit 12.5.2009) 4479 mal gelesen - Dieser Artikel war nützlich: ja nein Punkte bisher: 3

  • HansWaizmann empfehlen

FAQ`s - die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Zahnzusatzversicherung

  1. Was heißt: Für Versicherungsfälle vor Vertragsbeginn
    wird nicht geleistet? Kriege ich später Zahnersatzerstattung, wenn
    mir vor Abschluss der Versicherung mein Zahnarzt konkrete Behandlungen angeraten
    hat oder solche bereits laufen? Antwort
    anzeigen
    Nein, wenn vor Vertragsabschluß bereits Behandlungsmaßnahmen vom Zahnarzt angeraten/geplant waren, dann können diese nicht mehr
    versichert werden! Ein versicherungsrechtlicher Grundsatz lautet: Für
    Versicherungsfälle, die vor Vertragsbeginn eingetreten sind, wird
    nicht geleistet. Prinzipiell führt auch schon eine mündliche
    Empfehlung des Zahnarztes zum Eintritt des Versicherungsfalles - wenn
    natürlich bereits ein Kostenplan o.Ä. erstellt wurde, dann liegt
    der Fall eindeutig!


    Ja, wenn vom Zahnarzt nichts konkretes angeraten/geplant war
    vor Vertragsabschluss! Später wird für alles geleistet, was
    nach Vertragsabschluß " überraschend " an einzelnen Zähnen
    medizinisch begründet/not wendig, vom Zahnarzt an den Zähnen
    gemacht werden muss. Wenn vor Vertragsabschluß keine konkreten Maßnahmen
    vom Zahnarzt/Kieferorthopäden angeraten / geplant waren, dann wird
    später geleistet. Der Zahnarzt müsste dies aber auch später
    im Falle einer Rückfrage eindeutig und wahrheitsgemäß
    bestätigen. Beispiel: Ihr Zahnarzt sagt, Ihre Plomben/Füllungen
    sind schon älter, sind aber jetzt noch völlig in Ordnung und
    halten noch länger, dann steht nichts konkretes an und diese Füllungen
    sind später auch versichert. Wenn die Rede davon ist, irgendwann
    mal später könnten Füllungen oder z.B. Kronen, die heute
    noch intakt sind, zur Erneuerung anstehen, ist das keine konkrete Planung
    und diese Zähne sind versichert. Allerdings sind die üblichen
    (8 Monate) Wartezeiten für zahnärztliche Leistungen (vgl. Antwort
    Frage Nr. 3) zu beachten.

    diese Information wieder schliessen





  2. Gibt es reine Zahnzusatzversicherungen, womit man nur die Zähne allein versichern kann? Ich finde nur Kombiangebote mit Zahnleistungen und Zusatzleistungen die ich eher nicht brauche. Antwort anzeigen



    Ja, aber nur ca. 10 % aller Angebote, sind reine Zahnzusatzversicherungen. Bis Juli 2005 gab es nur eine Hand voll dieser Angebote. Danach sind etliche ganz neu auf den Markt hinzu gekommen. Über 90 % aller Angebote enthalten Zahnersatzleistungen im Paket mit unterschiedlichsten Zusatzleistungen (z.B. die wichtige Auslandskrankenversicherung, Heilmittel, Brille, Heilpraktiker etc.). Diese heißen im Fachjargon Ergänzungstarife, werden meist aber nur als „ Zusatzversicherung „ bezeichnet. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bieten solche Kombipakete an. In beiden Kategorien gibt es nur wenige gute Angebote.

    diese Information wieder schliessen





  3. Welche Vorteile haben Solo-Zahnzusatzversicherungen, welche Vorteile sog. Kombiangebote? Antwort anzeigen


    Vorteile von Solo-Zahnzusatzversicherungen: Bei diesen bezahlt man nicht für Zusatzleistungen, die man womöglich nicht braucht bzw. nicht haben will. Weiterer Vorteil: Man muss bei dieser Tarifart nur Fragen nach Zahnzustand, fehlenden Zähnen, vorhandenem Zahnersatz/Füllungen etc. beantworten. Damit kann es nicht mehr vorkommen, dass eine Antragstellung an mangelnder allgemeiner Gesundheit scheitert, welche bei den am meisten verbreiteten Kombi-/Ergänzungsangeboten zusätzlich in Anträgen stets nachgefragt wird.


    Vorteile von Zahn-Kombiangeboten sog. Ergänzungsversicherungen: Zahnleistungen
    können im Paket günstiger kalkuliert werden, weil das sog. subjektive
    Risiko geringer kalkuliert wird. Gemeint ist: Versicherer schätzen
    die Wahrscheinlichkeit eines Abschlusses mit Blick auf eine alsbaldige
    Inanspruchnahme von Zahnleistungen aufgrund der Kombination mit anderen
    Zusatzleistungen geringer ein. Wer schon Brillenträger ist, bekommt
    z.B. 165 € für eine Brille erstattet, für den sind Kombiangebote
    natürlich interessant. Allerdings muß darauf geachtet werden,
    dass nicht die z.B. Brillenleistungen, sondern die Zahnleistungen maximal
    sind.


    Die Abschließbarkeit ist bei Solo-Zahnzusatzversicherungen generell viel problemloser als bei Kombiangeboten.




    diese Information wieder schliessen



  4. Für was alles sollte eine gute Zahnzusatzversicherung leisten? Antwort anzeigen


    Gute Angebote leisten für alles, für Zahnersatz, auch für reine
    Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie. Es gibt riesige Leistungsunterschiede.
    Die meisten Angebote, leisten nur für Zahnersatz, also z.B. für
    Kronen, Brücken, Prothesen, Stiftzähne, Implantate etc. Gute
    Angebote sollten auch für Keramik-/Goldinlays leisten. Dafür
    leisten nur ca. 25 %. Für Kinder sollten Leistungen auch für
    Kieferorthopädie enthalten sein. Dafür erstatten auch nur wenige
    Angebote gut. Wir halten es für wichtig, dass zusätzlich für
    reine Zahnbehandlungen geleistet wird, nur dann erhalten Sie sogar Erstattung
    z.B. für professionelle Zahnreinigung, für Mehrkosten höherwertiger
    Kunststofffüllungen etc. Nur ca. 5 % aller Angebote, leisten überhaupt
    für reine Zahnbehandlungen.

    diese Information wieder schliessen





  5. Wieso sollte eine gute Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz/Inlays etc. 50 % und mehr leisten? Antwort anzeigen


    Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind niedriger als viele glauben. Für höherwertige Behandlungen, wie z.B. für Inlays, Keramikverblendungen, Implantate erstatten die Kassen oft nur 0 bis ca. 20 %. Viele meinen, dass für Zahnersatz 50 - 65% der Gesamtkosten von den gesetzlichen Krankenkassen geleistet wird, das ist aber für höherwertige Versorgungen beim Zahnarzt schon lange völlig falsch. Auch für Zahnbehandlungen (z.B. professionelle Zahnreinigung etc.) leisten die Kassen immer öfter nicht (mehr).
    Gute Angebote sollten deshalb ab 50 % für alle Bereiche leisten, auch und insbesondere dann, wenn die Kasse überhaupt nichts (mehr) bezahlt. Die Meisten leisten aber nur 20, 30, 40 % und nur für Zahnersatz. Das ist einfach zu wenig. Viele leisten nicht für Kieferorthopädie, die meisten gar nicht für Zahnbehandlung.

    diese Information wieder schliessen





  6. Wie schnell komme ich an Leistungen? Was sind Wartezeiten, was sind Summenbegrenzungen? Antwort anzeigen


    Es gibt Wartezeiten: Üblich sind für Zahnersatzleistungen 8 Monate Wartezeit ab Versicherungsbeginn, d.h. sofern in dieser Zeit Behandlungstermine Kosten verursachen, werden diese nicht erstattet.


    Zusätzlich gibt es Leistungs-/Summenbegrenzungen, auch Höchstgrenzen oder Zahnstaffeln genannt, welche die Höhe der Zahnerstattung, pro Versicherungs-/Kalenderjahr auf einen bestimmten Euro-Betrag begrenzen: Beispielsweise, dass im 1. Versicherungsjahr max. 250 €, im 2. Jahr 500 € erstattet werden und ab 3. Versicherungsjahr evtl. in unbegrenzter Höhe geleistet wird. Begrenzungen sind äußerst unterschiedlich von Angebot zu Angebot. Sie können bei uns, wenn Sie rasch hohe Erstattungsleistungen bevorzugen, das für Sie passende Angebot finden, denn alle Leistungsbegrenzungen sind in den Angeboten klar ersichtlich.


    diese Information wieder schliessen





  7. Welche Folgen hat es, wenn in Anträgen nach Anzahl fehlender Zähne, vorhandenem Zahnersatz, Füllungen und danach gefragt wird, ob zahnärztliche Maßnahmen geplant sind oder laufen? Antwort anzeigen


    Fast alle Versicherer fragen nach laufenden/angeratenen zahnärztlichen Maßnahmen bzw. Behandlungen. Je nachdem, gibt es dann Anbieter, die lehnen einen Antrag solange ab, bis diese Maßnahme abgeschlossen ist oder es muss mit erhöhtem Aufwand ein Leistungsausschluss für die laufende Maßnahme vereinbart werden.
    Gefragt wird in den Anträgen generell, ob Zähne fehlen, meist wie viele ersetzt sind, wie alt der Zahnersatz ist, usw. . Jeder Versicherer fragt anders und alle haben unterschiedlichste Annahmebestimmungen. Die Antworten auf Zahnfragen hat daher je nach Anbieter sehr unterschiedliche Folgen: Es gibt Versicherer, die Anträge schon ab 3 fehlenden Zähnen, die nicht ersetzt sind, komplett ablehnen. Andere fordern Zuschläge (z.B. verlangt ein Anbieter pro fehlendem Zahn 10% Zuschlag, was günstig ist, weil der Zahn dann aber auch mitversichert ist). Bei manchen Anbietern kann sich die Prämie durch Zuschläge, wenn mehrere Zähne fehlen oder ersetzt sind, so stark erhöhen, dass ein Vertrag unattraktiv wird. Wenn der Abschluss bei anderen Versicherungsvertretern gemacht wird, erfährt man das regelmäßig nicht vor/bei Antragsstellung, sondern erst Wochen danach, teilt die Versicherung mit, ob man angenommen, abgelehnt oder nur mit Zuschlag versichert wird.. Offizielle Ablehnungen sind sehr nachteilig, wenn man bei einem weiteren Anbieter versuchen will einen Vertrag zu schließen. Nachteile solcher Art vermeiden Sie am einfachsten durch unseren Vorab-Annahmecheck.

    diese Information wieder schliessen





  8. Welche Vorteile hat es, wenn ein Versicherer (fast) keine Zahnfragen im Antrag stellt? Antwort anzeigen


    Ein einziger Anbieter mit sehr guten Zahnleistungen stellt praktisch keine Zahnfragen. Ein riesiger Vorteil für alle, die z.B. viele fehlende, ersetzte Zähne haben, denn sie können trotz schlechter Zähne eine gute Zahnzusatzversicherung, womöglich überhaupt abschließen. Das Fehlen von Zahnfragen erleichtert den Abschluss einer Zahnzusatzsicherung erheblich und verhindert negative Folgen wie Ablehnung. Sehr vorteilhaft: Es kann auch keine Zuschläge oder Leistungsausschlüsse geben, wenn viele Zähne fehlen bzw. ersetzt sind. Ein weiterer Vorteil liegt darin: Weil gar keine Fragen nach dem Zahnzustand gestellt werden, können Sie auch keine Fehler beim Antrag ausfüllen machen. Falsch mitgeteilter Zahnzustand ist ein möglicher Grund für spätere Leistungsverweigerung aufgrund Obliegenheitsverletzung. Das ist bei diesem Angebot nicht möglich!
    Dass keine Zahnfragen gestellt werden, heißt nicht, dass für Zahnschäden geleistet wird, die vor Vertragsabschluss zur Sanierung angeraten waren. Denn in diesen Fällen gilt stets das Prinzip: Für Versicherungsfälle, die vor Vertragsbeginn eingetreten sind (s. Punkt 5) leistet generell kein Versicherer.

    diese Information wieder schliessen





  9. Gibt es Tarife die gute Zahnleistung haben und z.B. auch für Heilpraktiker oder Brille etc. leisten? Antwort anzeigen


    Ja, aber es gibt nur ganz wenige Kombiangebote (vgl. Antwort auf Fragen 1 und
    Frage 2), die wirklich gute Zahnleistungen haben. Die gesetzlichen Kassen
    bieten fast alle nur Kombiangebote, mit allen möglichen Zusatzleistungen
    an, deren Zahnersatzleistung unseren Qualitätsmaßstäben
    nicht genügen. Beachten Sie: Die Leistung für Zahnersatz ist
    für die meisten am Wichtigsten, denn Sie gehen ja 1 -2 mal pro Jahr
    zum Zahnarzt und jeder Besuch kann teuer werden. Hierfür haben unsere
    Tarife die beste Leistung. Die Leistungen für eine Brille sind im
    Zahntarifrechner kein Auswahlkriterium, ob Sie dafür 150 oder 200
    € bekommen ist unwichtig, weil es bei teurem Zahnersatz um viel höhere
    Beträge über 10.000 € gehen kann, dafür muss die Erstattung
    maximiert/optimiert sein.

    diese Information wieder schliessen





  10. Warum kann sich eine gute Zahnzusatzversicherung ggf. mit Zusatzleistungen lohnen? Antwort anzeigen


    Fast 90 % der Zahnzusatzversicherungen sind sog. Kombiprodukte (vgl. Nr. 3), mit Zusatzleistungen. Wer die später nutzt, für den kann sich diese Tarifart mehr lohnen, als eine reine Solo-Zahnversicherung. Wer bereits Brillenträger ist und später eine neue Brille kauft und aus dem Zusatztarif 150 € Erstattung bekommt, mindert seinen effektiven Beitragsaufwand für die eigentlich gewünschten Zahnleistungen erheblich (vgl. Beispiele für Kostenminderungseffekte). Diese Versicherungsart ist die Einzige, bei der praktisch 100%-ig vorhersehbare Schäden versichert werden dürfen, was dazu führt, dass Sie sicher nicht immer nur Beiträge zahlen, sondern Erstattungen zurückbekommen. Bei allen anderen Versicherungen ist das anders: Wenn Sie z.B. 30 Jahre unfallfrei Auto fahren zahlen Sie 30 Jahre Versicherungsprämie und bekommen nie etwas zurück! Bei künftigen Zahnarztbesuchen sind zusätzlich Erstattungen vorprogrammiert, vor allem dann, wenn Sie unserer Empfehlung folgen, Tarife mit Zahnbehandlungsleistungen auswählen, weil Sie dann sogar, z.B. für professionelle Zahnreinigung alleine, ca. 60 bis 200 € Erstattung jährlich kriegen können. Unterm Strich mindert jede Erstattung im Jahr den Beitragsaufwand des betreffenden Jahres.
    Zahntarife sind etwas Besonderes: Es ist die einzige Versicherungsart, mit der Sie 100 % vorhersehbare Schäden versichern können und dürfen. Sogar wenn es sich nicht sofort "rentiert" ist der Schutz sinnvoll, weil später damit ganz sicher unvorhersehbare teure Eigenanteile erheblich reduziert werden können und dann nicht der Urlaub für bessere Zähne geopfert werden muss.

    diese Information wieder schliessen





  11. Was kosten denn Zusatztarife, mit sehr guten Zahnersatzleistungen? Antwort anzeigen


    Gute Angebote für Kinder beinhalten beste Leistungen auch für Kieferorthopädie
    und die gibt es ab wenigen Euro im Monat. Ab 20 Jahren Eintrittsalter
    kosten gute Angebote zwischen 14 - 35 € pro Monat. Je älter man beim
    Eintritt in die Versicherung ist, umso höher sind die Prämien.
    Bei Angeboten, die mit günstigen Prämien "locken" sollten Sie
    uns das Angebot zur Prüfung vorlegen, denn gute Leistungen können
    nicht so billig sein. Gute Angebote für Kinder beinhalten beste Leistungen
    auch für Kieferorthopädie und die gibt es ab wenigen Euro im
    Monat. Ab 20 Jahren Eintrittsalter kosten gute Angebote zwischen 14 -
    35 € pro Monat. Je älter man beim Eintritt in die Versicherung
    ist, umso höher sind die Prämien. Bei Angeboten, die mit günstigen
    Prämien "locken" sollten Sie uns das Angebot zur Prüfung
    vorlegen, denn gute Leistungen können nicht so billig sein.



    diese Information wieder schliessen



  12. Gibt es eine Familienversicherung bzw. Nachlässe für mehrere Familienmitglieder oder im öff. Dienst Tätige? Antwort anzeigen


    Nein. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei privater Krankenversicherung keine Familienmitversicherung. Jedes Familienmitglied muss einzeln versichert werden.


    Nein, Nachlässe bei Versicherung mehrerer Familienmitglieder gibt es nicht, auch nicht für im öffentlichen Dienst Beschäftigte. Jede Person birgt für den Versicherer ein eigenes Risiko, das separat versichert wird.

    Jedes Familienmitglied muss daher einzeln versichert werden. Für jede Person müssen Sie daher die beste Zahnzusatzversicherung mit unserem Onlinerechner berechnen und ggf. für jede Person einzeln beantragen.



    diese Information wieder schliessen





  13. Warum muss man jede Person einzeln ONLINE berechnen und beantragen? Antwort anzeigen


    Damit Sie für jede Person das bestmögliche Angebot angezeigt bekommen. Nicht für jede Person ist derselbe Tarif "geeignet" und zusätzlich auch nicht jedes Angebot einfach abschließbar. Ein Erwachsener, dem mehrere Zähne fehlen hat z.B. andere Ansprüche an eine Zahnzusatzversicherung als ein Kind, das evtl. in einigen Jahren womöglich eine teure kieferorthopädische Behandlung benötigen könnte.

    diese Information wieder schliessen





  14. Welche Auswirkungen hatte die letzte Gesundheitsreform? Antwort anzeigen


    Seit 1.1.2005 werden in einem Festzuschusskatalog (der über 50 genau definierte
    Befunde umfasst) nur noch sog. Zahnersatz-Festzuschüsse von den gesetzlichen
    Kassen gezahlt. Für jeden der über 50 Befunde, kriegt nun jeder
    Versicherte exakt denselben Festzuschuss. Dieser reicht für einfache
    Versorgung mit Zahnersatz. Jetzt kann sich jeder völlig frei selbst
    aussuchen, ob er mit der günstigen Metallkrone vorlieb nimmt oder
    eine teure Keramikkrone oder ein Implantat machen lassen will. Die durch
    höherwertige/andersartige Versorgung entstandenen Mehrkosten, müssen
    allerdings zu 100 % voll und ganz alleine tragen werden. Wer sich für
    seine Zähne eine hochwertige und langlebige Versorgung wünscht,
    muss daher tief in die Tasche greifen. Nach Einführung der Festzuschüsse
    für Zahnersatz hat sich inzwischen gezeigt, dass die Gesamtausgaben
    für Zahnersatz innerhalb eines Jahres, von 2004 auf 2005, um 65 %
    gestiegen sind. Weiters belegen jüngste von Stiftung Warentest veröffentlichte
    Zahlen: 2005 lagen die durchschnittlichen (!!!) Eigenanteile bei der Versorgung
    mit Zahnersatz bei 62 % und nicht bei 35-50 %, wie viele heute noch immer
    irrtümlich glauben. D.h. Eigenanteile für Zahnersatz liegen
    in Einzelfällen sicher auch noch deutlich über 62 %, z.B. bei
    80/90 %, weil es sich ja bei 62 % um eine Durchschnittszahl handelt.

    diese Information wieder schliessen