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CSS ZahnarztPlus oder BARMENIA - für wen ist was besser?

Der neue Barmenia ZGPlus leistet wir der CSS ZahnarztPlus leistet für alle Bereich sehr hoch. Die kombinierte Durchschnittserstattung liegt mit 78 % etwas unter dem CSS ZahnarztPlus. Für Kinder ist der Barmenia ZGPlus nicht geeignet, weil er keine Erstattung für Kieferorthopädie vorsieht.

Preislich liegt der Barmenia ZGPlus teilweise unter dem CSS ZahnarztPlus und daher eine gute Alternativ-Empfehlung mit kaum schlechteren Leistungen.

Übersicht Prozentuale Erstattung: CSS ZahnarztPlus LS vs: Barmenia ZGPlus LS

Tarif: CSS ZahnarztPlus LS Barmenia ZGPlus LS
Durchschnittliche Erstattung Jahr 1-4: 93 % (Detailinfo) 80 % (Detailinfo)
Durchschnittliche Erstattung Jahr 5-8: 93 % (Detailinfo) 81 % (Detailinfo)
Erstattung auf privatzahnärztlichem Niveau (wichtig): Ja. Bei medizinischer Notwendigkeit sind im Rahmen von Zahnersatzbehandlungen auch die Kosten der Funktionsdiagnostik erstattungsfähig. Ja, 85 %.
Erstattung für einfache Regelversorgung (kommt in der Praxis selten vor): 100 %. (in der Praxis relativ selten) 85 %. (in der Praxis relativ selten). Da der Bonus der Krankenkasse nicht angerechnet wird, kann die Erstattung auch höher als 85 % ausfallen.
Kassenunabhängige Erstattung Ja. Tarif leistet auch wenn GKV nicht leistet. Ja. Tarif leistet auch wenn GKV nicht leistet.
Gesundheitsreform-tauglichkeit: Ja. Der Tarif ist aufgrund seiner kassenunabhängigen Leistung in allen Bereichen absolut gesundheitsreformtauglich. Sollten also die Kassenleistungen gekürzt werden oder gar wegfallen, werden die Leistungen umso mehr aus dem Tarif erbracht. Ja. Der Tarif ist aufgrund seiner kassenunabhängigen Leistung in allen Bereichen absolut gesundheitsreformtauglich. Sollten also die Kassenleistungen gekürzt werden oder gar wegfallen, werden die Leistungen umso mehr aus dem Tarif erbracht.
Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung): Ja. Uneingeschränkte Leistung auch beim reinen Privatzahnarzt. Allerdings wird bei Rechnungen mit rein privatärztlichen Anteilen ein fiktiver Abzug in Höhe der ansonsten vorhandenen GKV-Leistung vorgenommen. Ja. Bei Zahnersatz werden 40 %, bei Inlays und Kunststofffüllungen werden 20% von der Erstattung quasi als Vorleistung der Kasse abgezogen.
Leistungsabwicklung: Sehr gut. Sehr gut.

Leistung für Inlays, Implantate, Keramikverblendungen:

Leistung für Zahnersatz, wenn Kasse nicht leistet: Ja, 80-90 %. Ja, 85 %.
Leistung für Inlays: Ja, 80-90 %. Ja, 85 %.
Gibt es eine Begrenzung wieviel pro Inlays als max. erstattungsfähiger Betrag angesehen wird? Ohne Begrenzung.
Leistung für Implantate: Ja 80-90 %. Ja, 85 %.
Gibt es eine Begrenzung wieviel pro Implantat als max. erstattungsfähiger Betrag angesehen wird? Ohne Begrenzung. Positiv: Anzahl nicht begrenzt.
Gibt es (positive) Definition wieviel Implantate erstattungsfähig sind? Ohne Begrenzung. Positiv: Erstattungshöhe nicht begrenzt.
Knochenaufbau: Ja. Im Rahmen von Implantatbehandlungen sind auch die Kosten für augumentative Behandlungen (Knochenaufbau mit natürlichem oder künstlichem Material) erstattungsfähig. Ja. Im Rahmen von Implantatbehandlungen sind auch die Kosten für augumentative Behandlungen (Knochenaufbau mit natürlichem oder künstlichem Material) erstattungsfähig.
funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen Ja. Bei medizinischer Notwendigkeit sind im Rahmen von Zahnersatzbehandlungen auch die Kosten der Funktionsdiagnostik erstattungsfähig. Ja, 85 %.
Leistung für Keramikverblendungen: Ja, 80-90 %. Ja, 85 %. Bis 6`er Zahn.
Begrenzung Keramikverblendungen Ohne Begrenzung. Erstattung nur bis einschließlich 6er-Zahn - für 7er und ggf. 8er ist nur eine unverblendete Krone erstattungsfähig.

Leistung für Zahnbehandlung & Kieferorthopädie: CSS ZahnarztPlus LS

Leistung für reine Zahnbehandlungen: Ja, 100 %. Ja, 85 %.
Leistung für Prophylaxe: Ja, 100 %. Ja, 85 %. Bis maximal 85 Euro pro Kalenderjahr.
Prophylaxe für Kinder: Ja, 100 %. Ja, 85 %. Bis maximal 85 Euro pro Kalenderjahr.
Leistung für Fissurenversieglungen: Ja, 100 %. Ja, 85 %.
Parodontalbehandlung außerhalb der Kassenrichtlinien: Ja, 100 %. Ja, 85 %.
Mehrkosten für Parodontalbehandlung innerhalb der Kassenrichtlinien: Ja, 100 %. Nein.
Leistung für Wurzelbehandlung außerhalb der Kassenrichtlinien: Ja, 100 %. Ja, 85 %.
Leistung für Wurzelbehandlung innerhalb der Kassenrichtlinien: Ja, 100 %. Nein.
Leistung für hochwertige Kunststofffüllungen: Ja, 100 %. Ja, 85 %.
Leistung für Kieferorthopädie innerhalb der Kassenrichtlinie: Ja, über eine Mehrkostenvereinbarung können pro behandelten Kiefer bis maximal 600 Euro je Maßnahme übernommen werden. Nein.
Leistung für Kieferorthopädie außerhalb der Kassenrichtlinie: Ja, 80 %. Nein.

Wartezeit, Begrenzungen und Vertragsdauer:

Mindestvertragsdauer: 1 Jahr. 2 Jahre. (Versicherungsjahr ist nicht gleich Kalenderjahr, es wird also exakt ab Beginndatum gerechnet, z.B. vom 01.06.07 bis 31.05.2010)
Kündigungsfrist: Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis nach Ablauf der Mindestvertragsdauer mit einer Frist von drei Monaten zum Ende jeden Kalenderjahres in Textform zu kündigen. 3 Monate. zum Ende jeden Versicherungsjahres nach Ablauf

der Mindestvertragsdauer
Wartezeit Zahnersatz: 8 Monate. 8 Monate.
Wartezeit Zahnbehandlung: Keine Wartezeiten für Prophylaxe und Maßnahmen im Bereich Zahnbehandlung. 8 Monate.
Leistungsbegrenzung: Ohne Begrenzung.

  • maximal 1.000 Euro bis zum Ende des 1. Kalenderjahres.

  • maximal 2.000 Euro bis zum Ende des 2. Kalenderjahres.

  • maximal 3.000 Euro bis zum Ende des 3. Kalenderjahres.

  • maximal 4.000 Euro bis zum Ende des 4. Kalenderjahres.

  • maximal 5.000 Euro bis zum Ende des 5. Kalenderjahres.

  • ab dem 6. Kalenderjahr besteht Versicherungsschutz in unbegrenzter Höhe.

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