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Rubrik: Entscheidungshilfen - Druckversion

Dieser Artikel wurde (seit 12.5.2009) 2763 mal gelesen - Dieser Artikel war nützlich: ja nein Punkte bisher: 2

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Informationen zum Wechsel in eine andere Zahnzusatzversicherung

Viele Menschen beschäftigen sich ungern mit dem Thema Versicherungen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die meisten Menschen Ihre Versicherungen -einmal abgeschlossen- nie wieder anschauen.

Bei manchen Policen, z.B. Lebensversicherungen, ist das sogar sinnvoll, da man bei einer frühzeitigen Kündigung viel verlieren kann.

Anders bei Krankenzusatz-, insbesondere Zahnzusatzversicherungen. Hier ist ein Wechsel für den Versicherungskunden oftmals überlegenswert. Anders als bei teuren Vollkrankenversicherungen werden bei Zahnzusatzversicherungen nur sehr geringe Altersrückstellungen gebildet, so dass der Versicherte bei einem Wechsel keinen großen Verlust hat, auch wenn er nach mehreren Jahren zu einem neuen Versicherer wechselt.

Manche innovativen Anbieter kalkulieren Ihre Tarife sogar schon heute ohne Altersrückstellungen, so dass beim Wechsel keine Altersrückstellung verloren gehen kann.

Was sollte man bei einem Wechsel grundsätzlich bedenken?


Der Versicherte muss sich natürlich zunächst mal die Frage stellen, ob es eine Versicherung gibt, der seinen Bedürfnissen eher entspricht als der bereits abgeschlossene. Gerade bei Zahntarifen werden ja ständig neue Tarife entwickelt und es tut sich auf diesem Markt sehr viel, so dass es sich durchaus lohnt, den Versicherungsschutz von Zeit zu Zeit genauer unter die Lupe zu nehmen. Wenn ein passender neuer Tarif gefunden ist, muss man sich zwei Fragen stellen:

1. wann komme ich frühestens aus meinem bestehenden Tarif heraus?

Die meisten Anbieter haben Mindestlaufzeiten von 2 bis 3 Jahren. Eine Kündigung ist nach Einhaltung dieser Mindestlaufzeiten immer jährlich mit einer dreimonatigen Fristeinhaltung möglich. Vorsicht: manche Anbieter haben als Versicherungsjahr das Kalenderjahr (Kündigung per 31.12. möglich), andere berechnen das "exakte" Versicherungsjahr, d.h. wenn jemand Beginn z.B. 1.4. hatte, dann läuft sein individuelles Versicherungsjahr immer vom 1.4. bis zum 31.3. des nächsten Jahres.

2. bekomme ich den Schutz beim neuen Anbieter problemlos?

Man sollte sich genau über die tariflichen Aufnahmebedingungen des neuen Anbieters erkundigen. Vorteilhaft ist, dass die meisten Anbieter im Bereich der Zahnzusatztarife i.d.R. klare Annahmebedingungen haben. D.h. wenn man weiß, wie diese Annahmebedingungen aussehen, kann man schon vor Antragstellung die Chancen sehr genau einschätzen.

Wir als Spezialmakler kennen natürlich alle Annahmebedingungen der von uns angebotenen Tarife ganz genau.

Wichtig ist zudem, dass man sich zum Zeitpunkt des Wechsels nicht in zahnärztlicher Behandlung befinden sollte. Das ist oftmals eine wichtige Frage in Anträgen und ein Wechsel ist nur dann empfehlenswert, wenn die Zähne zu diesem Zeitpunkt in Ordnung sind.

Wenn Behandlungsbedarf vorhanden oder absehbar ist, sollte man das am besten immer noch über den alten Versicherer abwickeln, damit es mit dem neuen Versicherer keine Probleme gibt.

Fazit: Da ständig neue und verbesserte Angebote auf den Markt kommen, lohnt es sich, die Augen offen zu halten und den vorhandenen Schutz von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Wenn Sie die obigen Tipps beim Wechsel beherzigen kann kaum etwas schief gehen. Sie sollten ein Wechsel in Betracht ziehen, wenn:

  • Ihr Tarif weniger als 50% leistet
  • Ihr Tarif nur leistet, wenn die GKV auch leistet. Also nicht kassenunabhänig leistet
  • Einzelne Erstattungsbereich stark begrenzt sind (z.B. Implantate)
  • Wichtige Leistungsbereiche, wie z.B. Knochenaufbau, Zahnbehandlungen, Prophylaxe nicht mitversichert sind