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Praxisbeispiel für WaizmannPro-Service: Reklamation durch Vorstandsbeschwerde gelöst

Wir helfen Ihnen auch in schwierigen Fällen. Sollte eine Versicherung sich weigern zu erstatten, obwohl die Leistung zugesichert wurde, versuchen wir Ihnen zu helfen. Wir reklamieren Ihre Erstattung direkt bei den richtigen Ansprechpartnern. Wenn es sein muss, in Form einer Vorstandsreklamation an oberster Stelle. Reklamationen sind zum Glück sehr selten, sollte es dennoch vorkommen, haben Sie mit uns einen starken Partner an Ihrer Seite.

Ein reales Beispiel: Vorstandsbeschwerde (ARAG Z100) - Ablehnung der PZR Leistung für Kinder (unter 18-Jährige).

Im Januar 2008 haben wir wieder einmal eine Beschwerde auf Vorstandsebene gelöst. Die ARAG weigerte sich, die Prophylaxe bei Kindern zu erstatten. Dies wurde von uns reklamiert. Nach längeren Verhandlungen wurde in diesen reklamierten Fällen erstattet, obwohl die Leistungen für Kinder (für Prophylaxe) aus dem Leistungskatalog der ARAG genommen wurde. D.h. unsere Kunden haben die Erstattung bekommen, obwohl die ARAG normalerweise nicht mehr für Prophylaxe bei Kindern erstattet.

Ein (reales) Schreiben einer Kundin:

Sehr geehrter Herr Waizmann,
hiermit möchte ich mich noch einmal in aller Form für Ihre außerordentliche Hilfe bei meinen massiven Erstattungsproblemen bedanken. Obwohl ich selbst und Patienten, denen ich einen Abschluss bei der ARAG empfohlen habe nicht bei Ihnen abgeschlossen haben, haben Sie eine Anfrage von mir, in Ihrem Forum sofort aufgegriffen und mir spontan angeboten mir zu helfen und wie sich im nachhinein nach zähen Verhandlungen herausstellt, mit Erfolg.

Hintergrund war, dass ich ab Jan. 2007 recherchiert habe, welche Versicherung die besten Leistungen an Zahnzusatzversicherung hat und am besten auch für Kinder leistet, insbesondere ob die sog. PZR ggf. auch bei Kindern geleistet wird. Diese Recherche war für mich unglaublich aufwändig. Dann habe ich den Tarif ARAG Z100 gefunden und mir von allen Seiten zusichern lassen, dass PZR bei Kindern gezahlt würde.

Die Realität sah bald anders aus, plötzlich hieß es, die PZR Leistung bei Kindern sei keine Tarifleistung des Z100 obwohl diese vorher zugesagt worden ist, aber die ARAG leiste, ausnahmsweise und einmalig kulant.

Nur durch Ihr spontanes Eingreifen und mit Ihrer professionellen Unterstützung ist es mir gelungen, meine erst im Vorfeld zugesagten und dann im Nachhinein doch verweigerten Ansprüche bei der Erstattungsstelle bewilligt zu bekommen. Besonders bemerkenswert im meinem Fall muss noch hervorgehoben werden, dass ich meinen Abschluss bei dieser Versicherung nicht über Sie getätigt habe und bereits im Vorfeld sogar meine Vorstandsbeschwerde negativ verlief und daher normalerweise eigentlich ohne langwierigen Rechtsstreit, kaum Aussichten bestanden hätten, die zugesagte Leistungen zu bekommen. Nun habe ich die Bestätigung erhalten, dass ich persönlich für meine Kinder und die Kinder der empfohlenen Patienten die PRZ- Leistung für Kinder erhalten werden.

Vielen Dank noch einmal für Ihr beherztes Eingreifen und Ihr fachkundiges Helfen an der richtigen Stelle, das erspart mir viel Ärger und Ansehensverlust und ich werde Sie gerne weiterempfehlen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Lehner

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