Formulare für die Erstattung
Hier finden Sie Hinweise und Formulare, die Ihnen helfen Ihre Rechnungen einzureichen. Wenn Sie eine Prophylaxe Behandlung in Anspruch nehmen wollen, drucken Sie bitte den entsprechenden Abrechungshinweis aus und geben Sie diese Ihrem Zahnarzt. Lesen Sie hier weitere Tipps zur Einreichung einer Erstattung.
Hinweise zur Prophylaxe Erstattung:
(für Ihren Zahnarzt)
- Abrechnungshinweise zur Prophylaxe Erstattung CSS
- Abrechnungshinweise zur Prophylaxe Erstattung Signal A
- Abrechnungshinweise zur Prophylaxe Erstattung Signal B
- Abrechnungshinweise zur Prophylaxe Erstattung ARAG
Formulare zur Einrechung von Rechnungen:
- Allgemeine Hinweise zur Einreichung von Rechnungen (für alle Tarife)
- Erstattungsformular für CSS Zahnzusatzversicherung
- Erstattungsformular für Signal A/B Zahnzusatzversicherung
- Erstattungsformular für ARAG Zahnzusatzversicherung
- Erstattungsformular für Barmenia Zahnzusatzversicherung
- Erstattungsformular für Central Zahnzusatzversicherung
- Erstattungsformular für Nürberger Zahnzusatzversicherung
Insider-Hinweise:
- Schließen Sie keine Versicherung ohne Vorab-Annahmecheck eines unabhängigen Experten ab. Vermeiden Sie unnötige Antragsablehnungen durch unseren Vorab-Annahmecheck! Lesen Sie hier mehr dazu...
- Was passiert wenn eine Versicherung einen Zahnarzt-Befund anfordert...
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Rubrik: Erstattung Zahnzusatzversicherung einreichen » Druckversion
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Waizmanns HKP-Service - Infocenter & Tipps zur Einreichung einer Rechnung.
Kontaktieren Sie uns in Ihrem eigenen Interesse bevor Sie Maßnahmen beim Zahnarzt durchführen lassen, wenn also ein Leistungsfall ansteht oder wenn Sie sogar schon einen Heil- und Kostenplan haben. Es gibt nichts besseres und angenehmeres, als vor einem Erstattungs- oder Leistungsfall schon zu wissen, wie alles genau abläuft, was von der eigenen Versicherung erstattet wird und was nicht. Sobald Sie uns eine Email geschickt haben, mit Ihrer Waizmann-Kundennummer und dem Stichwort: Leistungsfall (bitte auch mit Hinweis, was ansteht) senden wir Ihnen dann genaue Hinweise per Email zurück, wie Sie sich verhalten müssen, damit hinsichtlich der Erstattung alles klar geht. Wenn Sie unsere Informationen erhalten und gelesen haben, dann wissen Sie, für diesen und alle künftigen Fälle, wie die Abläufe sind und worauf zu achten ist. Dann kann normalerweise nichts mehr schief gehen. Die Mühe lohnt sich vor der ersten Erstattung diese Empfehlungen von uns zu beachten. Wir haben für Sie im Folgenden das Wichtigste nochmals zusammengefasst.
Checkliste - 3 Empfehlungen vor anstehenden Leistungsfällen:
- Wir empfehlen vor Durchführung von zahnärztlichen Maßnahmen generell uns per Email zu kontaktieren: Stichwort anstehender Leistungsfall (welche Behandlung ansteht). Sie erhalten von uns eine spezielle Service-Information für Leistungsfälle, u.a. mit Adresse und allen wichtigen Kontaktdaten des für Sie zuständigen Versicherers.
- Wir empfehlen, vor Durchführung von zahnärztlichen Maßnahmen generell einen Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt erstellen zu lassen. Dieser sollte am besten direkt an die Versicherung gefaxt/gemailt werden, das geht am schnellsten. Bitten Sie um eine Rückmeldung per Telefon/Email, ob Ihr/e Dokument/e angekommen sind. Bei akuten Behandlungen wegen z.B. Schmerzen ist dieses Vorgehen natürlich nicht möglich.
- Rechnungen müssen im ORIGINAL direkt zu dem für Sie zuständigen Versicherer geschickt werden. Die Adresse erhalten Sie u.a., wenn Sie gemäß Nr. 1 unsere Service-Info bekommen haben. Rechnungen oder Heil- und Kostenpläne bitte nicht zu uns schicken. Natürlich leiten wir diese Dokumente weiter. Aber das Ganze hat 2 Nachteile: Erstens dauert alles unnötig länger und zweitens besteht aufgrund eines zusätzlichen Postweges immer ein unnötiges zusätzliches Verlustrisiko.
Neutrale, zweite Zahnarzt-Meinung einholen
Vor einer Zahnersatzbehandlung sind viele Patienten erst einmal unsicher: Noch nie gab es so viele unterschiedliche Möglichkeiten wie heute, stark geschädigte Zähne zu retten und verlorene Zähne zu ersetzen. Welche Therapie ist aber im Einzelfall die passende? Welche Kosten entstehen? Damit Sie sich leichter ein Urteil bilden können, haben die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Deutschland ein Zweitmeinungsmodell gestartet: Neutrale Beratungsinstanzen wurden eingerichtet, bei denen Sie kostenlos eine fachlich fundierte zweite Meinung zu Ihrer Zahnersatzbehandlung einholen können. Die Beratungsinstanzen sind an die bestehenden zahnärztlichen Beratungsstellen in den Bundesländern angegliedert.
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