Preisvergleich Zahnzusatzversicherung starten (empfohlen)

Starten Sie jetzt einen Preisvergleich der wichtigsten Zahnzusatzversicherungen. Sie erhalten sofort die Preise und Leistungen der leistungsstärksten Zahnzusatzversicherungen angezeigt. Klicken Sie hier um einen Preisvergleich zu starten...

Rubrik: Erstattung Zahnzusatzversicherung einreichen - Druckversion

Dieser Artikel wurde (seit 12.5.2009) 7832 mal gelesen - Dieser Artikel war nützlich: ja nein Punkte bisher: 11

  • HansWaizmann empfehlen

Waizmanns HKP-Service - Infocenter & Tipps zur Einreichung einer Rechnung.

Kontaktieren Sie uns in Ihrem eigenen Interesse bevor Sie Maßnahmen beim Zahnarzt durchführen lassen, wenn also ein Leistungsfall ansteht oder wenn Sie sogar schon einen Heil- und Kostenplan haben. Es gibt nichts besseres und angenehmeres, als vor einem Erstattungs- oder Leistungsfall schon zu wissen, wie alles genau abläuft, was von der eigenen Versicherung erstattet wird und was nicht. Sobald Sie uns eine Email geschickt haben, mit Ihrer Waizmann-Kundennummer und dem Stichwort: Leistungsfall (bitte auch mit Hinweis, was ansteht) senden wir Ihnen dann genaue Hinweise per Email zurück, wie Sie sich verhalten müssen, damit hinsichtlich der Erstattung alles klar geht. Wenn Sie unsere Informationen erhalten und gelesen haben, dann wissen Sie, für diesen und alle künftigen Fälle, wie die Abläufe sind und worauf zu achten ist. Dann kann normalerweise nichts mehr schief gehen. Die Mühe lohnt sich vor der ersten Erstattung diese Empfehlungen von uns zu beachten. Wir haben für Sie im Folgenden das Wichtigste nochmals zusammengefasst.

Checkliste - 3 Empfehlungen vor anstehenden Leistungsfällen:

  1. Wir empfehlen vor Durchführung von zahnärztlichen Maßnahmen generell uns per Email zu kontaktieren: Stichwort anstehender Leistungsfall (welche Behandlung ansteht). Sie erhalten von uns eine spezielle Service-Information für Leistungsfälle, u.a. mit Adresse und allen wichtigen Kontaktdaten des für Sie zuständigen Versicherers.
  2. Wir empfehlen, vor Durchführung von zahnärztlichen Maßnahmen generell einen Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt erstellen zu lassen. Dieser sollte am besten direkt an die Versicherung gefaxt/gemailt werden, das geht am schnellsten. Bitten Sie um eine Rückmeldung per Telefon/Email, ob Ihr/e Dokument/e angekommen sind. Bei akuten Behandlungen wegen z.B. Schmerzen ist dieses Vorgehen natürlich nicht möglich.
  3. Rechnungen müssen im ORIGINAL direkt zu dem für Sie zuständigen Versicherer geschickt werden. Die Adresse erhalten Sie u.a., wenn Sie gemäß Nr. 1 unsere Service-Info bekommen haben. Rechnungen oder Heil- und Kostenpläne bitte nicht zu uns schicken. Natürlich leiten wir diese Dokumente weiter. Aber das Ganze hat 2 Nachteile: Erstens dauert alles unnötig länger und zweitens besteht aufgrund eines zusätzlichen Postweges immer ein unnötiges zusätzliches Verlustrisiko.

Neutrale, zweite Zahnarzt-Meinung einholen

Vor einer Zahnersatzbehandlung sind viele Patienten erst einmal unsicher: Noch nie gab es so viele unterschiedliche Möglichkeiten wie heute, stark geschädigte Zähne zu retten und verlorene Zähne zu ersetzen. Welche Therapie ist aber im Einzelfall die passende? Welche Kosten entstehen? Damit Sie sich leichter ein Urteil bilden können, haben die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Deutschland ein Zweitmeinungsmodell gestartet: Neutrale Beratungsinstanzen wurden eingerichtet, bei denen Sie kostenlos eine fachlich fundierte zweite Meinung zu Ihrer Zahnersatzbehandlung einholen können. Die Beratungsinstanzen sind an die bestehenden zahnärztlichen Beratungsstellen in den Bundesländern angegliedert.
klicken Sie hier um einen Gutacher zu suchen